Krankengeld nach Reha - Frage zu Fristen
Verfasst: 17.12.2017, 11:24
Hallo,
nach mehrmonatiger (gleicher) Krankheit endete meine Reha am Fr. 15.12.,
aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde .
Am Do. 14.12. endete meine AU-Bescheinigung meines behandelnden Arztes,
die er auch am 14.12. erneut verlängerte.
Da die Reha-Entlassung zeitlich nach der Verlängerung der Krankmeldung liegt,
muss ich nun aktuell (also am 18.12.) erneut zu meinem behandelnden Arzt,
damit ich übergangslos Krankengeld erhalte und nichts gefährde ?
Vielen Dank
Ela
nach mehrmonatiger (gleicher) Krankheit endete meine Reha am Fr. 15.12.,
aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde .
Am Do. 14.12. endete meine AU-Bescheinigung meines behandelnden Arztes,
die er auch am 14.12. erneut verlängerte.
Da die Reha-Entlassung zeitlich nach der Verlängerung der Krankmeldung liegt,
muss ich nun aktuell (also am 18.12.) erneut zu meinem behandelnden Arzt,
damit ich übergangslos Krankengeld erhalte und nichts gefährde ?
Vielen Dank
Ela