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Krankengeld nach Reha - Frage zu Fristen

Verfasst: 17.12.2017, 11:24
von ElaNRW
Hallo,

nach mehrmonatiger (gleicher) Krankheit endete meine Reha am Fr. 15.12.,
aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde .
Am Do. 14.12. endete meine AU-Bescheinigung meines behandelnden Arztes,
die er auch am 14.12. erneut verlängerte.
Da die Reha-Entlassung zeitlich nach der Verlängerung der Krankmeldung liegt,
muss ich nun aktuell (also am 18.12.) erneut zu meinem behandelnden Arzt,
damit ich übergangslos Krankengeld erhalte und nichts gefährde ?

Vielen Dank
Ela

Re: Krankengeld nach Reha - Frage zu Fristen

Verfasst: 17.12.2017, 11:39
von Czauderna
Hallo,
wenn die Meldung vom 14.12. nur bis zum 18.12. geht, dann ja, ansonsten erst zu dem Tag, der auf der Verlängerung steht. Krankengeld auf die Meldung vom 14.12. bekommst du nicht, da immer nur rückwirkend ausgezahlt wird.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld nach Reha - Frage zu Fristen

Verfasst: 17.12.2017, 11:48
von ElaNRW
hallo,
dank´ dir für die superschnelle Antwort!
Nein, die AU-Meldung gilt ab 14.12. für die folgenden 3 Wochen.
Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich nicht jetzt nochmals sondern dann erst wieder mit Ablauf der
3 Wochen zum Arzt, um dann evtl. weiter krankgeschrieben zu werden.
Besten Dank und einen schönen 3. Advent, ELa