Ruhen des Krankengeldes - Meldung zu spät

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Tinka
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Ruhen des Krankengeldes - Meldung zu spät

Beitragvon Tinka » 12.01.2018, 22:31

Hallo, ich habe eine Frage zu Berechnung der Meldefrist von einer Woche beim Ruhen des Krankengeldes. Meine KK sagt, die AU sei zu spät eingegangen. Ich kann mir das nicht erklären, habe die AU aber leider nur per normaler Post geschickt... Also AU war bis einschließlich 13.12., Folge-AU am 12.12. beim Arzt festgestellt ab 13.12.. Entgeltfortzahlung bis 14.12. Krankengeldanspruch entsteht ab 15.12. Vorher Entgeltfortzahlung. Die KK sagt die AU sei erst am 20.12. eingegangen. Vom 15. bis 20.12 ruht daher wegen verspäteter Meldung der Krankengeldanspruch. Wie berechnet sich denn die Wochenfrist in 49 SGB V? ICH dachte die beginnt am 14.12 und endet am 20.12. Kann mir Jemand helfen? Hat die KK im Rahmen der Entgeltfortzahlung auch vom Arzt die Info über die AU erhalten? Vielen Dank!

Czauderna
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Re: Ruhen des Krankengeldes - Meldung zu spät

Beitragvon Czauderna » 12.01.2018, 22:56

Hallo,
ich kenne es nur ab dem Tag der Feststellung, also hier der 13. und da wäre der 20. der 8. Tag. Nein, in der Regel informieren die Ärzte nicht die Krankenkasse, dafür gibt es grundsätzlich keinen Anlass. Ich halte die Entscheidung der Kasse für sehr hart, nur weil ausgerechnet in diese Phase die Krankengeldzahlung einsetzte hat man wirklich stur auf den Posteingangsstempel geguckt ohne zumindest mal vorher nachzufragen - die vorherigen Meldungen sind doch bestimmt immer alle sofort dort eingereicht worden.
Gruss
Czauderna


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