Ruhen des Krankengeldes - Meldung zu spät
Verfasst: 12.01.2018, 22:31
Hallo, ich habe eine Frage zu Berechnung der Meldefrist von einer Woche beim Ruhen des Krankengeldes. Meine KK sagt, die AU sei zu spät eingegangen. Ich kann mir das nicht erklären, habe die AU aber leider nur per normaler Post geschickt... Also AU war bis einschließlich 13.12., Folge-AU am 12.12. beim Arzt festgestellt ab 13.12.. Entgeltfortzahlung bis 14.12. Krankengeldanspruch entsteht ab 15.12. Vorher Entgeltfortzahlung. Die KK sagt die AU sei erst am 20.12. eingegangen. Vom 15. bis 20.12 ruht daher wegen verspäteter Meldung der Krankengeldanspruch. Wie berechnet sich denn die Wochenfrist in 49 SGB V? ICH dachte die beginnt am 14.12 und endet am 20.12. Kann mir Jemand helfen? Hat die KK im Rahmen der Entgeltfortzahlung auch vom Arzt die Info über die AU erhalten? Vielen Dank!