Beitrag der GKV bei Chefarztbehandlung

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Beitrag der GKV bei Chefarztbehandlung

Beitragvon Kommodo3000 » 14.01.2018, 22:13

Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich Rat bzgl. einer Kostenerstattung der GKV benötige.

Wegen einer komplexen Operation habe ich mich entschieden, im Krankenhaus die OP vom Chefarzt durchführen zu lassen und mit der Klinik die private Kostenübernahme vereinbart (keine private Zusatzvers. vorhanden).
Nun habe ich einen (mir unbekannten) Teil der Kosten, der bei Abrechnung über die Karte ohnehin entstanden wäre, bei der GKV zur Kostenerstattung eingereicht.

Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Chefarzt kein Vertragsarzt ist und keine Leistungen übernommen werden (dürfen).

Nun die Frage:
Ist die GKV verpflichtet sich an den Behandlungskosten zu beteiligen (zu den für diese OP entsprechenden Kosten bei Behandlung für Patienten der GKV)? Lohnt sich hier ein Widerspruch?

Vielen Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
Sebastian

Czauderna
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Re: Beitrag der GKV bei Chefarztbehandlung

Beitragvon Czauderna » 14.01.2018, 22:29

Hallo,
Nein, ein Widerspruch macht hier, meiner Auffassung nach, keinen Sinn. Die Krankenkasse übernimmt die Vertragskosten für diesen stationären Aufenthalt, da sind auch die OP-Kosten abgedeckt. Eine Vertrag des Patienten mit dem Chefarzt ist reine Privatsache und hat keine volle oder auch anteilige Kostenbeteiligung der GKV-Kasse zur Folge. Es gibt auch Chefaerzte, die eine OP. auch im Rahmen einer normalen Krankenhausbehandlung selbst durchführen - dann gibt es keine Extra- Rechnung , weder fuer den Patienten noch fuer die Kasse - das aber nur nebenbei.
Anders würde sich die Sache verhalten, wenn die gesamte Behandlung im Krankenhaus als Privatbehandlung laufen würde, also auch die Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung und die Betreuung während des Krankenhausaufenthaltes. Hier sollte die Kostenerstattung im Voraus mit der Kasse abgeklärt werden - grundsätzlich würde dann die Kasse den Betrag, den sie bei einer Vertragsbehandlung auch zahlen müsste, abzgl. eines Verwaltungskostenabgschlags erstatten. Das würde aber fuer dich als Patient sehr viel teurer werden - dafür gibt es die Zusatzversicherungen bei einer PKV.
Gruß
Czauderna

Kommodo3000
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Re: Beitrag der GKV bei Chefarztbehandlung

Beitragvon Kommodo3000 » 14.01.2018, 23:57

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort. In meinem Fall war es eine ambulante OP ohne Krankenhausaufenthalt, das sollte aber an deiner Meinung nicht ändern, oder?

Ich habe im Vorfeld mit der Krankenkasse telefoniert: mir wurde gesagt ich solle die Rechnung splitten - ein Teil über Karte, ein Teil als Rechnung privat nach Hause. Nur hatte das das Krankenhaus verweigert. Deswegen hatte ich Nachhinein die gesamte Rechnung eingereicht mit der Bitte um Übernahme der anteiligen Kosten. Aber so wie ich dich verstehe kann ich mir den Widerspruch sparen?

Wird denn nicht bei privaten Zusatzversicherungen ähnlich abgerechnet? Oder wird da ein Teil auf Karte abgerechnet und der andere Teil als Privatrechnung nach Hause geschickt (jetzt mal abgesehen von der ambulanten OP, die normalerweise nicht erstattet wird)?

Nochmal vielen Dank für die Hilfe.

Czauderna
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Re: Beitrag der GKV bei Chefarztbehandlung

Beitragvon Czauderna » 15.01.2018, 12:22

Hallo,
richtig - bei einer ambulanten Sache kommt es darauf an, dass der Behandler auch Vertragsarzt (Kassenarzt)ist, damit sich die Kasse an der privat-ärztlichen Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beteiligt.
Bei der Zusatzversicherung über die PKV kommt es auf den Vertrag an - ich kannte Verträge, die einer Erstattung seitens der PKV nur dann vorsahen, wenn eine GKV-Kasse eine Vorleistung erbracht hatte, andere widerum erstatteten auch wenn es keine Vorleistung gab, dies aber entsprechend von der GKV-Kasse bestätigt werden musste. Die dritte Art war eben ein Tarif, der privat-ärztliche Behandlung generell erstattete.
Gruss
Czauderna


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