Hallo,
ich war seit 16.05.2006 wegen einer Wirbelsäulenerkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Mit Wirkung zum 20.09.2006 befand ein, von der Krankenkasse beauftragter, medizinischer Dienst mich für arbeitsfähig.
Am 19.09.2006 hatte ich einen Termin bei einer Psychaterin die mich ab diesem Tag für arbeitsunfähig wegen einer psychologischen Erkrankung befand.
Nun teilt mir die Krankenkasse mit das sie die Krankengeldzahlung einstellen würden. Die psychologische Erkrankung sei "hinzugetreten". Stimmt das?
Problem mit Blockfristen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Jana,
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt, verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung.
Gruß
Frank
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt, verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung.
Gruß
Frank
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