Problem mit Blockfristen

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jana73
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Problem mit Blockfristen

Beitragvon jana73 » 28.09.2007, 17:55

Hallo,
ich war seit 16.05.2006 wegen einer Wirbelsäulenerkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Mit Wirkung zum 20.09.2006 befand ein, von der Krankenkasse beauftragter, medizinischer Dienst mich für arbeitsfähig.
Am 19.09.2006 hatte ich einen Termin bei einer Psychaterin die mich ab diesem Tag für arbeitsunfähig wegen einer psychologischen Erkrankung befand.
Nun teilt mir die Krankenkasse mit das sie die Krankengeldzahlung einstellen würden. Die psychologische Erkrankung sei "hinzugetreten". Stimmt das?

Frank
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Beitragvon Frank » 28.09.2007, 18:51

Hallo Jana,

Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt, verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung.

Gruß
Frank

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Beitragvon jana73 » 29.09.2007, 01:50

ja, das ist ja gerade mein Problem. Es ist ja keine "hinzugetreten" es war ja eine Neuerkrankung. Ab 20. war die Wirbelsäulenerkrankung abgeschlossen.

Frank
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Beitragvon Frank » 29.09.2007, 11:06

hinzugetreten betrifft ja immer neuerkrankungen. hat vielleicht dein behandelnder arzt vor dem 19. feststellen können, dass die wirbelsäulenerkrankung abgeschlossen ist?

jana73
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Beitragvon jana73 » 30.09.2007, 20:44

Ein von der Krankenkasse beauftragter medizinischer Dienst hatte das am 11.09.2006 festgestellt und mich ab dem 20.09.2006 zur Arbeitsaufnahme verpflichtet.

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Beitragvon Frank » 30.09.2007, 21:18

Dann würde ich das so der Krankenkasse <b>schriftlich</b> mitteilen und darauf verweisen, dass eine neue Krankheit nach Abschluss der vorangegangenen Krankheit vorliegt.

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Beitragvon jana73 » 01.10.2007, 03:59

Ganz lieben Dank schon mal !


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