Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

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matteo
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Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 06.11.2018, 14:16

Gerade hab ich meine aktuelle Einkommensmitteilung zur Krankenkasse gebracht.
Die entgegennehmende Kassenmitarbeiterin meinte, es gäbe eine Beitrags-Entlastung für die mit "Freiwillig" bezeichneten Zwangsmitglieder ab dem 01.01.2019.
Ich solle Anfang Januar nochmals hinkommen um dann die Neuigkeit zu erfahren.
Was könnte da gemeint sein?

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 07.11.2018, 10:09

Das hätte in die Rubrik "Gesundheitspolitik" gehört. Vom Moderator bitte verschieben.
Zum Thema:
Ich lese gerade die Definition von "Armutsgefährdung":
Es wird gemessen, ob jemand «von Armut gefährdet» ist. Internationaler Standard ist, dass jemand als armutsgefährdet gilt, wenn sein Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens im betreffenden Land beträgt.
Obwohl ich den Kassenhöchstbeitrag zahle, falle ich genau da rein, da mein Einkommen bei nur 50% des Sozialhilfemindestsatzes liegt. Das System der Beitragsbemessung gehört dringend reformiert.

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon aldi110 » 08.11.2018, 06:56

moin matteo,

um das mit der Armut zu verstehen sollte man sich auch das ansehen https://de.wikipedia.org/wiki/Armut

Ich kann mir nicht vorstellen das du als Besitzer von mehreren Wohneinheiten als arm zählst oder gar armuts-gefährdet bist.


gruß Aldi

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 08.11.2018, 10:22

aldi110 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen das du als Besitzer von mehreren Wohneinheiten als arm zählst oder gar armuts-gefährdet bist.


Entgegen Deiner Meinung und der der Krankenkasse, des GKV-Spitzenverbandes, des Finanzamtes, und noch einiger anderer Phantasten, kann man halt leider von Immobilien nix runterbeißen. Meine Mieteinnahmen sind und bleiben an die Sparkasse abgetreten und gehören nicht der Krankenkasse.
Auch ist das Vermieten von Wohnungen eher Hobby, aber kein Geschäft. Wenn damit Gewinne zu erzielen wären, würden ja allerorts Mietshäuser aus dem Grund wachsen. Aber das ist ja eher nicht der Fall, auch wenn diese dringend benötigt würden. Und ich bin leider nicht im Stadtzentrum Frankfurts tätig, wo bis zu 57 Euro/m2 monatliche Kaltmiete für neu gebaute Wohnungen erzielbar sind.
Mein Wettbewerb, bei der Vermietung, sind Häuser die vom Geld des Steuerzahlers gebaut wurden, für den Bundesgrenzschutz. Dann zum Schnäppchenpreis an eine Firma, namens Deutsche Annington, heutiger Name Vonovia, vertickt. Einstiegspreis waren 37.000 Euro pro Wohneinheit! Damit läßt sich ganz anders rechnen.
Auf der anderen Seite hab ich ein Wohnsiedlung, gebaut im 3. Reich für NS-Offiziere. Gehört heute, als Rechtsnachfolger, dem deutschen Staat, und wurde bis vor ein paar Jahren aussschließlich an Beamte vermietet. Die Belegungsbindung ist inzwischen aufgehoben und die Wohnungen werden günstig am freien Markt angeboten. Dann spielt auch das Studentenwerk mit seinen aus dem Steueraufkommen finanzierten Studentenbuden auf dem Wohnungsmarkt mit. Mit all dem könnt ich Leben, wenn ich nicht diese 780 Euro monatlichen Krankenkassenbeitrag an der Backe hätte.
Diese Beitragserfassung fällt für mich unter den Begriff "Kleptokratie".
Ja, muß ich jetzt beim Pfandflaschensammeln, ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich noch ärmeren Leuten die Finanzquelle abgrabe?

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon Czauderna » 08.11.2018, 15:40

Hallo,
leider kann ich als Moderator den Beitrag nicht verschieben, warum, weiß ich auch nicht , nur löschen könnte ich ihn, aber das werde ich natürlich nicht tun. Zum Inhalt selbst halte ich mich raus.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon aldi110 » 08.11.2018, 23:17

moin,


ich denke bei der Beitragshöhe die du leistest oder leisten musst, sind die Mieteinnahmen auch nicht unerheblich. Die von dir erwähnte Abtretung der Mieteinnahmen an die Sparkasse sind vermutlich für die Tilgung deiner Schulden nötig, die du für den Erwerb der Immobilien aufnehmen musstest. Ich vermute du stehst auch als Besitzer im Grundbuch.


Da für Mieteinnahmen auch Krankenkassenbeiträge fällig sind frage ich mich wo dein Problem ist. Was hältst du davon dich von einigen Objekten zu trennen um wieder Geld in die Kasse zu spülen? Würde langfristig deine Mieteinnahmen senken, so auch deine Krankenkassenbeiträge.


Ich vermute wenn die Mittel bei dir so knapp sind, kannst du auch nichts in deine Immobilien investieren. Was machst du wenn mal ein Dach undicht ist oder eine Wohnung starke Mängel aufweist weil die Bausubstanz nicht in Schuss gehalten wurde?


gruß Aldi

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 09.11.2018, 11:22

aldi110 hat geschrieben:Da für Mieteinnahmen auch Krankenkassenbeiträge fällig sind frage ich mich wo dein Problem ist. Was hältst du davon dich von einigen Objekten zu trennen um wieder Geld in die Kasse zu spülen? Würde langfristig deine Mieteinnahmen senken, so auch deine Krankenkassenbeiträge.

Ich bin der Auffassung, daß die Krankenkasse die Vermietung überhaupt nichts anzugehen hat. Dieses schräge Gesetz gibts ja erst seit der Regierung Schröder. Die Krankenkasse, mit ihrer einflußreichen Lobby (siehe "Diesel"), jammert herum und die Regierung beschließt ein Gesetz um der GKV, wie gewünscht, den Kragen zu stopfen.
Die Immobilien sind mit dem Geld der Sparkasse gebaut und dahin gehören auch die Erträgnisse. Für mich ist das Diebstahl sich einfach hinzustellen zu sagen: Deine Einnahmen kassieren wir großzügig ab und deine Ausgaben, die dir deswegen entstehen, interessieren uns nicht. Im übrigen gibts ein Gesetz wonach es verboten ist, einen Schuldner unter den Hartz4-Satz abzuzocken.
Eine Immobilie mußte ich diesen Sommer verkaufen, da es sonst Ärger mit der Sparkasse gegeben hätte. Ich kann den Krankenkassenbeitrag nicht immerzu nur mit Kontokorrentkredit bezahlen. Da ist irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht.
- Und nein, unter den Beitrags-Höchstsatz komm ich wegen der nun fehlenden Mieteinnahme, aus diesem Haus, noch lange nicht.
- Die Sparkasse hat aber für die vorzeitige Auflösung des Baukredits aus dem Verkaufserlös ordentlich abkassiert.
- Mit mittlerweile 63 Jahren bin ich ja altersbedingt nicht mehr kreditwürdig und hatte gar keine andere Wahl.
Die Miet-Immobilen waren zu meiner Altersabsicherung gedacht, weil ich nur eine ganz kleine Rente kriege, falls das bis dahin überhaupt noch was wert ist.
Funktioniert aber alles nicht, wenn die Krankenkasse meine Substanz vorher verfrühstückt.

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon aldi110 » 11.11.2018, 23:09

moin,

ich will dir nicht zu nahe treten matteo, aber irgendwie habe ich den Eindruck das du nur das verstehst was du verstehen willst. Mit Harz 4 brauchst du gar nicht kommen, auch wenn du es nicht hören willst, du bist vermögend. Vermutlich wohnst du auch noch in Eigentum und regst dich darüber auf das du kein Wohngeld kriegst, daran sind dann die Phantasten schuld die du ja schon erwähntest. Warum hast du dir nicht einen Minijob gesucht wie ich es dir mal vor einiger Zeit empfahl, oder warum beantwortest du nicht meine gestellte Frage im letzten Posting?

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 30.12.2018, 17:22

Gerade meine Post aufgemacht:
Mein Kassenbeitrag steigt ab 01.01.2019 um satte 5,5 Prozent. Und zwar von genau 781,02 € auf 823,55 € in neuen Jahr, pro Monat.
Gemäß der Statistik unserer Bundesregierung haben wir aber in 2018 eine Inflationsrate von nur 1,8 % Siehe: https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
Also eine 3-fache Überhöhung! Und irgendeine schräge Behörde nickt das dann auch noch ab, wie uns diese Gierkralle der GKV aus der Tasche frißt.
Trotzdem allen hier wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr!

aldi110 hat geschrieben:Warum hast du dir nicht einen Minijob gesucht wie ich es dir mal vor einiger Zeit empfahl, oder warum beantwortest du nicht meine gestellte Frage im letzten Posting?


Das mit dem Minijob wäre für mich noch schlechter wie ein Nullsummenspiel. Hab ich hier aber schon mal vorgerechnet. Was ich damit verdienen würde ginge nicht mehr an die Krankenkasse, sondern ans Finanzamt und an meine Exehefrau. Besser für mich ist es also, ich verdiene nicht so viel!
Und zur offenen Frage: Das ist richtig. Meine Vermögensbildung ist abgeschlossen. Nur kann ich davon nix runterbeißen. Hab ich hier auch schon geschrieben: Ich mußte bereits 1 Haus verkaufen, um wenigstens die Krankenkasse zu befriedigen.
Damit schließt sich der Kreis, und wir sind wieder am Anfang dieses Postings: Das Geld aus dem Hausverkauf liegt für einige weitere Jahre Krankenkassenbeitrag auf dem Konto. Wenistens theoretisch und rechnerisch. Nur der tatsächlich Wertverlust dieses Bargeldes ist immens: Dank Herrn Draghi, und anderen, geht unsere Kaufkraft per Geldpipeline nach Italien, oder sonstwohin.

Z.B. nicht mit Fiat-Geld € gerechnet, sondern in Real Money:
Der Goldpreis war Ende September, am 28.09.2108 auf 1.016,28 €/oz, heute am Jahresende, am 30.12.2018 sind wir auf 1.119,10 €/oz. Und die Tendenz ist weiter steigend. Damit hat unserere Weichwährung € einen Kaufkraftverlust von über 10% in gerade mal einem 1/4 Jahr!
Wers nicht glaubt kann ja ganz ähnliche Rechnungen z.B. in Schweizer Franken, Dollar oder Norwegische Kronen, etc., aufmachen:
Gleicher Zeitraum: Am 01.10.2108 kriegte man für schmale 9,40 € die 100 NOK. Heute muß man dafür schon 10 € hinlegen, usw.

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon Czauderna » 30.12.2018, 18:55

Hallo,
die Beitragserhöhung liegt daran, dass die Höchstbeitragsbemessungsgrenze zum 01.01.2019 gestiegen ist, d.h., die Mitglieder, die schon vorher in der höchsten Versicherungsklasse eingestuft zahlen ab 01.01.2019 tatsaechlich mehr, diejenigen, welche mit ihrem Einkommen darunter lagen, zahlen das gleiche wie bisher wenn die Kasse nichts am Zusatzbeitrag geändert hat.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 30.12.2018, 21:55

Czauderna hat geschrieben:Hallo, die Beitragserhöhung liegt daran, dass die Höchstbeitragsbemessungsgrenze zum 01.01.2019 gestiegen ist,


Naja, dann muß so eine unangenessene Steigerung wohl sowas wie ein Naturgesetz sein, und hat mit schierer Raffgier nichts zu tun?

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon Czauderna » 30.12.2018, 22:27

Hallo
Na ja, Naturgesetz nicht gerade, aber Gesetz, denn durch den Gesetzgeber werden die Rechengrössen in der Sozialversicherung festgelegt, nicht durch die Krankenkassen. das nur, damit der Adressat für die „Beschwerde“ richtig benannt wird.
Gruß
Czauderna

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon matteo » 31.12.2018, 10:06

Czauderna hat geschrieben:aber Gesetz, denn durch den Gesetzgeber werden die Rechengrössen in der Sozialversicherung festgelegt, nicht durch die Krankenkassen. das nur, damit der Adressat für die „Beschwerde“ richtig benannt wird.


Durch die Verquickung von Politik (Gesetzgebung) und dem GKV (Krankenkassen) bleibt das ja in der Praxis das Gleiche. Die Trennung (Gewaltenteilung) der beiden Institutionen ist ein frommer Wunsch. In der Praxis ist es doch so, dass die GKV wünscht und der Gesetzgeber beschließt.
Auch sind ja schon nicht wenige Führungskräfte zwischen GKV und Politik beruflich hin und her gewechselt.

"dass Gesetzestexte teilweise von Interessenverbänden der Wirtschaft verfasst werden, wurde schon mehrfach in verschiedenen Medien (auch TV) gezeigt. Bei der Gesundheitsreform unter Rot-Grün sollen Angehörige von Krankenkassen sogar ein Büro im Ministerium gehabt haben"
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2 ... is-fur-den

Der "Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen" hat den Hausausweis Nr. 436 für den Deutschen Bundestag, kann damit ein und aus gehen und fleissig "Networking" betreiben.

Hier mal ein Artikel von einem Professor Simon zum Thema Lobbykratie: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/ ... itik?p=all

Ergebnis bleibt unverändert: Der eine dreht, der andere schleift.

Czauderna
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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon Czauderna » 31.12.2018, 11:33

Hallo,
also ich fand das noch nie schlecht, wenn Fachleute aus der Wirtschaft, in diesem Falle auch aus der GKV in die (Sozial)Politik gewechselt sind. Die wussten wenigstens wovon sie sprachen weil sie Ahnung von der Materie hatten. Umgekehrt geht bzw. ging es auch, allerdings bin auch da auch etwas skeptisch, z.B. wenn Sozialpolitiker ohne "Sachkenntnis" in die Führungsriege einer GKV-Kasse wechseln. Was die Lobby-Arbeit der GKV betrifft, die es auch zweifellos gibt, frage ich mich allerdings trotzdem,welches Interesse da seitens der GKV-Kassen besteht - rein wirtschaftliches kann es ja wohl nicht sein, so wie z.B. bei der Pharma- und Autoindustrie. Und wenn man weiss, dass gerade bei den Grünen und der SPD die "Bürgerversicherung" favorisert sein soll, da macht ein "Büro" von Krankenkassenmitarbeitern im Ministerium nur dann Sinn, wenn eben diese Bürgerversicherung verhindert werden soll, denn wer sägt schon an dem Ast auf dem er sitzt - nur so ein Gedanke.
Fakt ist aber, und damit wäre ich wieder bei den Beiträgen - verantwortlich dafür, dass die "Besserverdienenden" jedes Jahr eine Beitragserhöhung hinnehmen müssen in der GKV ist der Staat mit seiner Gesetzgebung.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsneuregelung für Selbstständige ab 1.1.2019?

Beitragvon RHW » 31.12.2018, 13:26

Hallo,

die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (=besondere Versicherungspflichtgrenze) nach § 6 Abs. 7 SGB V ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Die Höhe der Grenze und das Verfahren der jährlichen Überprüfung wurde vom Bundestag 2002 mehrheitlich beschlossen. Entscheidend ist die Veränderung der Bruttoverdienst aller Arbeitnehmer in D im vorvergangenen Jahr.

Wenn man Verantwortliche sucht, hier eine Auswahl:
- der Bundestag
- die Gewerkschaften, die die Entgelterhöhungen durchgesetzt haben
- die Arbeitnehmer, die auf diese Erhöhungen nicht verzichtet haben
-die Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern eine Entgelterhöhung gezahlt haben
....
Im Übrigen gab es auch schon Jahre, in denen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht angehoben wurde (weil es im Durchschnitt keine höheren Bruttoverdienste der Arbeitnehmer gab -> es war das Jahr mit sehr viel Kurzarbeit).

Durch die höhere BBG steigt auch für sehr viele Versicherte jeweils das Höchst-Krankengeld. Es wäre für viele Arbeitnehmer ungünstig, wenn heute noch das Höchstkrankengeld von vor 30 Jahren gelten würde.

Gruß
RHW


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