Fahrkosten bei Rehasport

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aldi110
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Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon aldi110 » 24.11.2018, 09:52

moin,

ich habe mal eine Frage, ich bin dabei einen Antrag auf Rehasport zu stellen. Zur Zeit befinde ich mich in einer teilstationären Behandlung, von dort wird der Antrag unterstützt der dann zur Entscheidung der Krankenkasse vorgelegt werden soll, da es eine Kassenleistung ist. In der Regel werden wohl 50 Einheiten zu 45 Minuten gewährt. Da ich zu diesem Sportangebot dann auch irgendwie kommen muss (ca. 20 KM eine Fahrt), würde ich das mit dem Auto tun, bin mir aber unsicher ob die Fahrkosten erstattet werden, weil ich im Netz unterschiedliche Angeben gefunden habe.

Kann wer Auskunft geben?

gruß aldi

Czauderna
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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon Czauderna » 24.11.2018, 10:44

Hallo,
Fahrkosten werden grundsaetzlich nur zu stationären bzw. teilstationären Behandlungen (Krankenhaus und/oder Reha) übernommen, ambulante Behandlungen bewirken grundsaetzlich keine Fahrkostenerstattung, es sei denn,aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls und vorheriger Beantragung und Bewillung durch die Krankenkasse trifft die Ausnahmeregelung zu.
So, wie geschildert sehe ich keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, aber das will erst mal nix heissen, es wäre ja möglich, dass es sich bei dir auch um eine solche Ausnahme handelt. Mein Rat, zuerst Beratung von der Krankenkasse und dann ggf. zum Arzt wegen der entsprechenden Verordnung für die Antragstellung bei der Kasse.
Gruss
Czauderna

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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon ratte1 » 24.11.2018, 14:47

Hallo,

Rehasport gehört nicht zu den ambulanten Behandlungen. Daher sind Fahrkosten von den gesetzlichen Krankenkasen nicht zu übernehmen: https://sozialversicherung-kompetent.de ... l=&start=1

MfG

ratte1
Zuletzt geändert von ratte1 am 25.11.2018, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon Czauderna » 24.11.2018, 17:02

Hallo,
vielen Dank an Ratte 1 - war mir so nicht bekannt, wieder etwas dazugelernt.
Gruss
Czauderna

aldi110
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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon aldi110 » 25.11.2018, 13:37

moin,

danke für die Antwort, dann ist das wohl so. Noch eine weitergehende Frage zu dem Thema...kann man das vielleicht bei der Steuererklärung angeben? Ich weiß, würde jetzt nicht hier her gehören, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.

danke und gruß aldi

Dipling
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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon Dipling » 26.11.2018, 06:58

Soweit Fahrtkosten zur notwendigen Reha nicht von der Kasse übernommen werden, sind diese außergewöhnliche Belastungen und können grundsätzlich mit 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer angesetzt werden.
Der Haken ist, dass die zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen und Familienstand mehrere Prozent des Einkommens beträgt, erst einmal überschritten werden muss, damit sich der Abzug steuerlich auswirkt. Beispiel: Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr: 30000 EUR, zumutbare Eigenbelastung 5% = 1500 EUR. Andererseits ist die Grenze schnell überschritten, wenn es in gleichen Jahr weitere teure Behandlungen wie z.B. Zahnersatz oder andere außergewöhnliche Belastungen gibt.

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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon aldi110 » 27.11.2018, 07:11

moin,

Danke für die Information, ja in der Tat werde ich diese Grenze überschreiten, da ich beruflich mit dem Privat PKW sehr viel unterwegs bin. Da hat man die Möglichkeit die tatsächlichen KFZ Kosten abzurechnen, was bei mir jedes Jahr einige Tausende € ausmacht.

gruß aldi

Czauderna
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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon Czauderna » 27.11.2018, 13:22

Hallo aldi,
wenn ich Dipling richtig verstanden habe meint mit den 1500,00 € als zumutbare Eigenbelastung nicht die Fahrkosten allgemein sondern die Gesundheitsaufwendung im Besonderen - richtig Dipling ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Fahrkosten bei Rehasport

Beitragvon Dipling » 27.11.2018, 15:12

Czauderna liegt richtig.
Die beruflich veranlassten Fahrtkosten sind Werbungskosten (als Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (als Selbständiger). Krankheitskosten und dadurch veranlasste Fahrtkosten zählen nur ausnahmsweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, nämlich dann, wenn es sich um eine Berufskrankheit handelt.

Sonst bleibt der Abzug als außergewöhnliche Belastung, wobei die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden muss, um steuerlich wirksam zu sein. Die Pauschale ist auf 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer begrenzt, nach tatsächlichen Kfz-Kosten darf im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen nicht abgerechnet werden. Streng genommen ist sogar nur der Abzug der vergleichbaren Kosten öffentlicher Verkehrsmittel zulässig, so es denn eine Verbindung gibt. In der Praxis werden 0,30 EUR/Kilometer aber nicht beanstandet.


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