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Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 04.12.2018, 13:34
von DerMitDemBlubb
Hallo,
ich erhalte derzeit aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Nun wurde mir die anteilig, gekürzte Jahressonderzahlung gemäß TvöD (als Einmaliges Arbeitsentgelt) gezahlt.
Ruht jetzt dadurch der Krankengeldanspruch ? Bzw. kann die Krankenkasse diese Zahlung als normales Arbeitsentgelt behandeln und damit die Zahlung des Krankengeldes verweigern ?
Ich finde dazu alle möglichen Meinungen :roll:

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 04.12.2018, 13:50
von Czauderna
Hallo,
ich kenne es so, dass diese Sonderzahlung zwar der Beitragspflicht unterliegt, aber keinen Einfluss auf die laufende Krankengeldzahlung hat.
Für diese Zahlung muesste nach meiner Erinnerung entweder eine Sondermeldung des Arbeitgebers erfolgen oder, da bin ich mir aber nicht so ganz sicher, die Unterbrechungsmeldung korrigiert werden, weil die Sonderzahlung dem letzten Lohnzeahlungszeitraum vor Beginn der Krankengeldzahlung zugeschlagen wird. Es meldet sich dazu sicher och ein aktiver Krankenkassenexperte.
Gruss
Czauderna

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 04.12.2018, 14:04
von DerMitDemBlubb
Erst mal danke für die schnelle Antwort :) ,
ja durch meinen Arbeitgeber sind folgende Meldungen an die Krankenkasse erfolgt:

"Unterbrechungsmeldung (Bezug von Entgeltersatzleistugen)" und "Sondermeldung (Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt)".
Also sollte das doch alles richtig sein und die Krankenkasse müsste doch ganz regulär das Krankengeld trotz meiner Sonderzahlung zahlen oder ?

Ich bin da mittlerweile echt verwirrt.
Ich habe auch schon gelesen das die Krankenkasse das als normales Arbeitsentgelt behandelt und deswegen kein Krankengeld zahlt :shock:

Liebe Grüße
DerMitDemBlubb

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 04.12.2018, 21:05
von Czauderna
Hallo,
ja, alles richtig gelaufen - ergo, keine Auswikrung auf die lfd. Krankengeldzahlung. Hat die Krankenkasse etwas anderes mitgeteilt ?.
Gruss
Czauderna

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 05.12.2018, 10:17
von DerMitDemBlubb
Die Krankenkasse will nicht zahlen, weil Sie die Jahressonderzahlung (trotz Einmalzahlung) als Arbeitseinkommen wertet :shock:
Und der Krankengeldanspruch ruht ja wenn man "Arbeitseinkommen erwirtschaftet" :roll:

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 05.12.2018, 10:54
von Czauderna
Hallo,
das kann nicht sein - wo ist da die rechtliche Begründung - vor allen Dingen, es handelt sich um eine Einmalzahlung, wie will die Kasse das denn händeln , für wieviel Tage will sie denn kein Krankengeld zahlen, wie berechnet sie das - gibt es schon einen entsprechenden Bescheid der Kasse - wenn ja, kannst du den hier mal anonymisiert einstellen ?.
Gruss
Czauderna

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 05.12.2018, 11:08
von DerMitDemBlubb
Der Bescheid ist noch nicht da. Ich hatte bei der Krankenkasse angerufen weil das Geld noch nicht überwiesen wurde. Die Nette Frau am Telefon teilte mir mit, dass ich diesen Monat (wäre ja die Zahlung für November) kein Krankengeld erhalte, da ich ja ein Arbeitseinkommen erhalten habe. Der Fakt, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt (wie in der Meldung vom Arbeitgeber auch angegeben), sei laut der Mitarbeiterin am Telefon irrelevant, da die Jahressonderzahlung einem Monatsentgelt gleichkommt und damit als Arbeitsentgelt zu behandeln ist. Daher erfolgt diesen Monat keine Krankengeldzahlung. Was anderes außer diese Information konnte ich am Telefon bisher nicht erreichen. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.
Mal sehen ob der noch ausstehende Bescheid mehr Auskunft gibt ....

Liebe Grüße
DerMitDemBlubb

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 05.12.2018, 11:21
von Czauderna
Hallo,
ja, erst mal abwarten - die Begründung per Telefon ist schon unlogisch genug, denn wenn wir mal ein Beispiel nehmen : Kalendertägliches Krankengeld 50,00 € ergäbe für einen vollen Monat 1500,00 € - dagegen eine Einmalzahlung von 500,00 € - würde bedeuten im November ein finanzieller Verluist von 1000,00 € - unlogisch - logischer wäre gewesen, wenn die Kasse gesagt hätte, es erfolgt eine Krankengeldlürzung (Teilkrankengeld) wegen Anrechnung von Arbeitsentgelt, ohne dass ich auch dies als richtig ansehen würde. Also, sind wir mal gespannt.
Gruss
Czauderna

Re: Kein Krankengeld wegen Jahressonderzahlung

Verfasst: 28.12.2018, 22:26
von RHW
Hallo dermitdemblubb,

bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ruht nach § 49 SGB V das Krankengeld nicht:
Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
1.
soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html

Definition einmalig gezahltes Arbeitsentgelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23a.html

Gruß
RHW