Ich bin im August arbeitsunfähig erkrankt. Nach einer Woche Krankheit bzw. der Verlägerung erhielt ich die Kündigung. Ich war während der Kündigungsfrist krank und bin auch über das Vertragsende arbeitsunfähig. Dauer noch nicht bekannt.
Laut Agentur für Arbeit habe ich Anspruch auf Krankengeld. Man sagte, es würde in Höhe des bisherigen Entgeltes gezahlt werden. Ein Telefonat mit der Krankenkasse sagte das Gleiche. Schriftliches habe ich nicht, es wurde auch kein § genannt. Ich will darauf auch nicht groß herumreiten.
Meine Frage zielt auf die Berechnung des KG. Was ist die Grundlage? 70% vom bisherigen Brutto abzüglich Sozialversicherung, so wie es mir jetzt schriftlich mitgeteilt wurde? Oder vielleicht doch die erste telefonische Aussage? Ich glaube (hoffe) nicht, daß ich mich so verhört habe...

Bei Krankheit während der Arbeitsplatzsuche würde das KG auf Basis des ALG1 gezahlt werden. Basis für das Arbeitslosengeld 1 bei mir ist nicht das Entgelt der letzten Tätigkeit, sondern ein fiktiv angenommenes Entgelt auf Vollzeitbasis. War in Elternzeit und bin durch Bemessungszeiträume in Bemessungsrahmen oder umgedreht fiktiv eingeordnet worden.
Das ist irgendwie blöd, weil ich "zwar" krank bin, aber auch keinen Arbeitsplatz habe und nicht bei der BA arbeitslos gemeldet bin. Bin einfach nur krank, quasi als Status.
Viele Grüße!
Andrea