Krankengeld nach Kündigung

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bopima
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Krankengeld nach Kündigung

Beitragvon bopima » 03.10.2007, 10:32

Hallo!

Ich bin im August arbeitsunfähig erkrankt. Nach einer Woche Krankheit bzw. der Verlägerung erhielt ich die Kündigung. Ich war während der Kündigungsfrist krank und bin auch über das Vertragsende arbeitsunfähig. Dauer noch nicht bekannt.

Laut Agentur für Arbeit habe ich Anspruch auf Krankengeld. Man sagte, es würde in Höhe des bisherigen Entgeltes gezahlt werden. Ein Telefonat mit der Krankenkasse sagte das Gleiche. Schriftliches habe ich nicht, es wurde auch kein § genannt. Ich will darauf auch nicht groß herumreiten.

Meine Frage zielt auf die Berechnung des KG. Was ist die Grundlage? 70% vom bisherigen Brutto abzüglich Sozialversicherung, so wie es mir jetzt schriftlich mitgeteilt wurde? Oder vielleicht doch die erste telefonische Aussage? Ich glaube (hoffe) nicht, daß ich mich so verhört habe... 8) Der Bescheid enthielt keine Berechnung oder Nennung der Grundlagen, fand das nicht so elegant. Habe mir das aus dem Internet zusammengesucht.

Bei Krankheit während der Arbeitsplatzsuche würde das KG auf Basis des ALG1 gezahlt werden. Basis für das Arbeitslosengeld 1 bei mir ist nicht das Entgelt der letzten Tätigkeit, sondern ein fiktiv angenommenes Entgelt auf Vollzeitbasis. War in Elternzeit und bin durch Bemessungszeiträume in Bemessungsrahmen oder umgedreht fiktiv eingeordnet worden.

Das ist irgendwie blöd, weil ich "zwar" krank bin, aber auch keinen Arbeitsplatz habe und nicht bei der BA arbeitslos gemeldet bin. Bin einfach nur krank, quasi als Status.

Viele Grüße!
Andrea

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.10.2007, 21:46

Das Krankengeld müsste in Deinem Fall 70 % von dem bisherigen Arbeitsentgelt betragen. Die Rechtsgrundlage findest Du in § 47 SGB V.

Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.de/Gesetze/gesetze.htm

Eine fiktive Berechnung nach der wahrscheinlichen Höhe des ALG I kenne ich nicht. Es gibt eine Krankengeldzahlung in Höhe des ALG I, allerdings nur dann, wenn man zuvor tatsächlich ALG I erhalten und dann die Leistung des ALG I nach 6 Wochen eingestellt wird.

Dieses ist aber bei Dir nicht der Fall. Du hast noch kein ALG I erhalten und derzeit wirst Du es auch nicht bekommen, da Du aufgrund der Krankheit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.


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