So wie ich die Angelegenheit verstehe, erhält der gesetzlich versicherte Patient maximal 2 Paar
vom Arzt verordnete orthopädische Einlagen als Kassenleistung.
Im Januar dieses Jahres habe ich 2 Paar orthopädische Einlagen von Dr. X verordnet bekommen.
Im März dieses Jahres habe ich mir den Fuß gebrochen und der behandelnde Arzt Dr. Y hat mir
heute auch ein Paar Einlagen, mit einer anderen Diagnose verordnet, da ich den heilenden Fuß
entlasten muss. Ich wollte Dr. Y noch fragen, ob ich diese Einlagen auch als Kassenleistung erhalte,
aber da war er schon verschwunden...?
Spielt die Diagnose evtl. eine Rolle bezüglich der Anzahl der verordneten Einlagen?
Verordnung Einlagen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Verordnung Einlagen
Hallo und willkommen im Forum,
eigentlich nicht wenn das Heil- oder Hilfsmittel auch dafür ausreicht, d.h. grundsaetzlich würden die vorhandenen Einlagen ausreichen.
Nehmen wir mal an, dass es sich nicht um Einlagen sondern um eine Gehhilfe handeln würde - da käme aufgrund der neuen Diagnose auch keine Verordnung einer zweiten Gehhilfe in Frage. Allerdings kann es schon Gründe geben, die die Verordnung von weiteren Einlagen erforderlich machen - das muss allerdings der Arzt entscheiden bevor er die Verordnung zu Lasten der Kasse ausstellt.
Gruss
Czauderna
eigentlich nicht wenn das Heil- oder Hilfsmittel auch dafür ausreicht, d.h. grundsaetzlich würden die vorhandenen Einlagen ausreichen.
Nehmen wir mal an, dass es sich nicht um Einlagen sondern um eine Gehhilfe handeln würde - da käme aufgrund der neuen Diagnose auch keine Verordnung einer zweiten Gehhilfe in Frage. Allerdings kann es schon Gründe geben, die die Verordnung von weiteren Einlagen erforderlich machen - das muss allerdings der Arzt entscheiden bevor er die Verordnung zu Lasten der Kasse ausstellt.
Gruss
Czauderna
Re: Verordnung Einlagen
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe in der Praxis von Dr. Y morgen einen Termin mit dem Orthopädietechniker.
Den Arzt werde ich wahrscheinlich morgen nicht persönlich auf die Angelegenheit ansprechen
können, aber seine MA.
Verstehe ich die Angelegenheit insofern richtig, dass, da dieses weitere Paar Einlagen vom
Arzt verordnet ist, für mich die Angelegenheit damit erledigt ist? und allenfalls Dr. Y die
Angelegenheit bei der KK rechtfertigen muss?
Ich habe in der Praxis von Dr. Y morgen einen Termin mit dem Orthopädietechniker.
Den Arzt werde ich wahrscheinlich morgen nicht persönlich auf die Angelegenheit ansprechen
können, aber seine MA.
Verstehe ich die Angelegenheit insofern richtig, dass, da dieses weitere Paar Einlagen vom
Arzt verordnet ist, für mich die Angelegenheit damit erledigt ist? und allenfalls Dr. Y die
Angelegenheit bei der KK rechtfertigen muss?
Re: Verordnung Einlagen
Hallo,
grundsaetzlich - ja, so ist es, aber ich kenne Kassen, die fordern dann vom Versicherten die Kosten zurück, zumindest versuchen sie es.
Gruss
Czauderna
grundsaetzlich - ja, so ist es, aber ich kenne Kassen, die fordern dann vom Versicherten die Kosten zurück, zumindest versuchen sie es.
Gruss
Czauderna
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