Liegendbescheinigung als Ersatz für Krankmeldung

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aldi110
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Liegendbescheinigung als Ersatz für Krankmeldung

Beitragvon aldi110 » 18.10.2019, 07:39

guten Morgen,

ich poste das mal hier rein und hoffe das ich das richtig gemacht habe. Folgende Frage stellt sich mir: Nach Erkrankung und Krankschreibung durch Hausarzt ist der Patient nun in einer sogenannten Tagesklinik. Von dort hat er eine sogenannte Liegendbescheinigung, diese natürlich dem Arbeitgeber rechtzeitig vorgelegt. Der AG ist der Meinung das dies nicht ausreicht, da eigentlich noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, beruft sich auf interne Dienst- und Geschäftsanweisung in der steht das eine Krankmeldung vorzulegen ist.

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen die besagen das diese Liegendbescheinigung ausreicht?

gruß aldi

Czauderna
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Re: Liegendbescheinigung als Ersatz für Krankmeldung

Beitragvon Czauderna » 22.10.2019, 10:18

HAllo,
sorry erst mal, das ich mich jetzt erst melde - war einige Tage verreist.
Also, eine LIegendbescheinigung ist nicht automatisch auch eine Arbeitsunfähigkeitsbrescheinigung , insofern kann der Arbeitgeber eine gesonderte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Auch wir als Kasse haben eine solche Liegendbescheinigungung nicht anerkannt, wenn diese uns als Arbeitsunfähigkeitsbachweis eingereicht wurde bzw. darauf hingewiesen wurde.
Gruss
Czauderna

aldi110
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Re: Liegendbescheinigung als Ersatz für Krankmeldung

Beitragvon aldi110 » 23.10.2019, 06:55

moin,

dein Urlaub sei dir gegönnt :).

Ich habe das hier gefunden:
https://www.krankenhaus.de/aufenthalt/k ... ufenthalt/

es gab hier in 2016 eine Änderung? Der Sozialdienst der Klinik hat nun mit dem Arbeitgeber telefoniert, scheinbar ist das jetzt geklärt. Aber es muss doch dazu irgendwelche Grundlagen geben die man nachlesen kann?

gruß Aldi

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Re: Liegendbescheinigung als Ersatz für Krankmeldung

Beitragvon Czauderna » 23.10.2019, 10:46

Hallo,
ja, die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien - da steht das drinnen mit den Bescheinigungen. Was Du gefunden hast bezieht sich auf die Bescheinigung der AU. durch Krankenhäuser bei Entlassung aus der stationären Behandlung. Bislang war es so, das für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus automatisch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, die Krankenhäuser nur arbeitsunfähig entlassen aber keine Dauer angeben konnten. So passierte es, dass oftmals der Krankengeldanspruch gefährdet war, weil die Versicherten zu spät zum behandelnden Arzt gegangen sind. Das hat sich jetzt geändert, das Krankenhaus kann nun auch (meines Wissens nach) bis zu 7 Tagen eine AU-Bescheinigung erstellen.
Das hat aber mit einer "Liegendbescheinigung" für einen Krankentransport nichts zu tun. Ich hatte eine Versicherte, die aufgrund ihrerer Behinderung nicht laufen konnte und zum Arzt oder Krankenhaus immer mit einem Krankentransportwagen gefahren werden musste - sie war aber meist nicht arbeitsunfähig.
Gruss
Czauderna


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