Kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld beenden?

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Clownfisch
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Kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld beenden?

Beitragvon Clownfisch » 15.10.2007, 21:00

Hallo zusammen,
ich möchte mich kurz vorstellen, heiße Anja, bin 35 Jahre alt und war froh nach einem Schwesterhelferinnenlehrgang und Einstellung als Aushilfe, letztes Jahr am 01.05.2006 eine 50% Stelle angeboten bekommen zu haben. Erst lief auch alles prima dann aber fing ich an Knieprobleme zu bekommen und wurde dann zum 01.02.2007 krankgeschrieben. Kurz danach wurde ich am Knie operiert, es trat aber keine Besserung auf.

Nach den üblichen Einladungen zum AMD und der Aussage ich wäre doch arbeitsfähig ( und wenn nur für 2h am Tag ) und der Aussage meines Arbeitsgebers mich für 2h Versuchsweise nicht zu beschäftigen zu können ( entweder gesund und 100% oder gar nicht ) kam der Tag ( 30.04.07 ) an dem mein 50% Arbeitsvertrag auslief. Der wurde natürlich nicht verlängert da ich ja krank war, allerdings sieht mein Arbeitgeber vor das ich in diesem Falle auf die Aushilfsstelle zurückfalle.

Kurz danach meldete sich die Krankenkasse und sagte das sie nicht mehr zuständig seien da mein Arbeitsvertrag ja ausgelaufen sei und die Krankenkasse nicht mehr zuständig ist.

Nach langem hin und her erfuhr ich dann aber, dass ich noch solange bei meiner jetzigen Krankenversicherung versichert bin wie ich auch krankgeschrieben bin. Erst wenn ich einen vollen Tag gearbeitet hätte und mich erneut krank schreiben lassen würde, bräuchten sie nichts mehr zahlen.

Im Moment sehe ich es so das ich meine Arbeit nicht wieder aufnehmen kann ( auch nicht den Aushilfsjob ). Nach einigen Hin und Her mit der KK und meiner Bitte mir eine Reha zu genehmigen, bin ich nun in einer aus der ich üebrmorgen entlassen werde. Der Chefarzt meint das er mich wohl teils arbeitsfähig ( Einsatz 2h Täglich ) entlassen werde. Wobei wir wieder beim obigen Thema angelangt wären ( kein Einsatz für 2h täglich usw.).

Nun wird sich die Krankenkasse wieder bei mir melden und mir sagen das sie keine Besserung sieht und ich in meinem Beruf nicht weiterarbeiten kann. Ich möge mich doch auf Grund dessen Arbeitslos melden. Das sehe ich aber gar nicht ein.

Meine Frage ist nun kann die Krankenkasse, vor Ablauf der 12 Monate Zahlungszeitraum, die Zahlung des KG einstellen und mich dann dazu zwingen mich beim Arbeitsamt zu melden. Wer entscheidet ob ich Gesund bin oder meine Arbeit nicht ausführen kann.

Könnt ihr mir helfen
Gruß
Anja

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Beitragvon Rossi » 16.10.2007, 18:05

Tja, in erster Linie wird Dich doch wohl der Facharzt (oder Hausarzt) weiterhin krankschreiben, richtig.

Sooh, dann kommt der MDK mit ins Boot. Und wie das dann manchmal so ist, unterschiedliche Ärzte und unterschiedliche Meinungen. Der Facharzt sagt Du bist krank, der MDK sagt Du bist gesund.

Soweit ich mich erinnern kann, sollte dann der MDK Kontkat mit dem behandelnden Arzt aufnehmen und versuchen einen gemeinsamen Konsenz zu finden.

Wichtig dürfte sein, sofern die Krankenkasse das Krankengeld ablehnt, dann solltest Du auf jeden Fall sofort Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und Dich persönlich arbeitslos melden. ALG I kann Du frühestens ab dem Zeitpunkt erhalten, wo Du dich persönlich arbeitslos meldest; vorher definitiv nicht! Es ist also zur Fristwahrung.

Man kann natürlich gegen die Ablehnung der KV Widerspruch, Klage etc. einreichen!!

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Beitragvon Clownfisch » 16.10.2007, 19:22

Hallo

rossi hat geschrieben:Tja, in erster Linie wird Dich doch wohl der Facharzt (oder Hausarzt) weiterhin krankschreiben, richtig.

Jupps, das stimmt. Ich werde wohl wieder beim Arbeitsgeber fragen wegen den 2h am Tag, der wird wieder sagen das dies nicht geht und dann zurück zum Orthopäden und der wird mich wieder krank schreiben.
Dann werde ich wohl wieder eine Einaldung zum AMD bekommen, die werden sagen das keine Besserung eintreten wird und ich meinen Beruf in Zukunft nicht mehr ausüben werden kann.


Sooh, dann kommt der MDK mit ins Boot. Und wie das dann manchmal so ist, unterschiedliche Ärzte und unterschiedliche Meinungen. Der Facharzt sagt Du bist krank, der MDK sagt Du bist gesund.

Soweit ich mich erinnern kann, sollte dann der MDK Kontkat mit dem behandelnden Arzt aufnehmen und versuchen einen gemeinsamen Konsenz zu finden.

Wichtig dürfte sein, sofern die Krankenkasse das Krankengeld ablehnt, dann solltest Du auf jeden Fall sofort Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und Dich persönlich arbeitslos melden.

Aber genau darum geht es ja auch. Ich bin ja eigentlich nicht arbeitslos, denn mein Vertrag als Aushilfe läuft ja noch weiter. Also theoretisch könnte ich wieder als Aushilfe arbeiten wenn ich denn gesund wäre, nur die 50% Stelle ist ausgelaufen. Aber wenn ich wieder anfange zu arbeiten ( als Aushilfe ) mußte ich mich über meinen Mann Familien versichern und die aktuelle Krankenkasse wäre raus.

ALG I kann Du frühestens ab dem Zeitpunkt erhalten, wo Du dich persönlich arbeitslos meldest; vorher definitiv nicht! Es ist also zur Fristwahrung.

Man kann natürlich gegen die Ablehnung der KV Widerspruch, Klage etc. einreichen!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.10.2007, 00:35

Okay, dann musst Du dich weiter im Kreis drehen.

Ein Kreis hat jedoch kein Ende und kein Anfang!!

Ziehe Dein Ding durch und wirst den erwartenden Erfolg bekommen.

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Beitragvon Clownfisch » 17.10.2007, 06:11

Hallo

rossi hat geschrieben:Okay, dann musst Du dich weiter im Kreis drehen.

Ein Kreis hat jedoch kein Ende und kein Anfang!!

Ziehe Dein Ding durch und wirst den erwartenden Erfolg bekommen.


Sorry das verstehe ich nicht ganz. Welchen erwarteten Erfolg?

Gruß
Anja


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