Krankengeld nach Aussteuerung

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Powerman_2008
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Krankengeld nach Aussteuerung

Beitragvon Powerman_2008 » 19.02.2020, 00:27

Hallo zusammen,

Wenn man vom 22.06.2017 ab für 78 Wochen.Krankengeld bekommen hat wird man ja Ausgesteuert... Da gibt es dann eine Blockfrist von 3 Jahren... Jetzt ist man aber vom 22.06.17 bis 12.04.18 wegen BSV und dann jedoch ab 12.04.18 wegen Psychischen Problemen bis zum erreichen der 78 Wochengrenze. Danach Bezug ALG1 10 Monate.

Am 01.02.20 fängt der Patient wieder Sozialversicherungspflichtig an zu arbeiten da er glaubt es geht wieder....
Am 17.02.20 fällt er erneut in ein tiefes Loch und bekommt Depressionen sowie Angstzustände.
Warum bekommt er kein Krankengeld wegen der Prognose Psychische Probleme....

Es sind zwar einmal 78 Wochen voll gewesen aber für die Prognose Psych. Probl. waren es nur 35 Wochen (43 wegen BSV).Die 78 Wochen fangen jetzt nicht von vorne an wegen der Regelung Hinzutritt
Es heißt doch 78 Wochen in den letzten 3 Jahren für die selbe Krankheit.
Somit stehen ihm doch noch 43 Wochen wegen Psyche und 35 Wochen für BSV zu.

Oder hab ich da jetzt was falsch...
Denn weder für die eine noch für die andere Krankheit
(sind ja verschiedene) sind während der 3 Jahresfrist volle 78 Wochen (wegen der selben Erkrankung) gezahlt worden.
Lediglich wurde die max Gesamtdauer die man am Stück KG beziehen kann erreicht.

Ich hoffe es ist nicht allzu kompliziert erklärt....

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung

Beitragvon Czauderna » 19.02.2020, 09:24

Hallo und willkommen im Forum
wenn ich es richtig gelesen habe, dann handelte es sich bei der psychischen Erkrankung um eine hinzugetretene Erkrankung - insofern war es dann auch richtig seitens der Kasse, dass dadurch damals der Krankengeldanspruch nicht verlängert wurde.
Jetzt ist erneut eine Arbeitsunfähigkeit eingetreten, diesmal aber offenbar nur wegen der psychischen Erkrankung.
Ich will den aktiven Experten da nicht vorgreifen, aber ich meine, dass erstmal geklärt werden muss, wann genau die Arbeitsunfähigkeit für die psychische Erkrankung für sich alleine gesehen seinerzeit erstmals eingetreten ist.
Ich hab dazu das hier gefunden - https://www.finkenbusch.de/?p=1626
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld nach Aussteuerung

Beitragvon Powerman_2008 » 19.02.2020, 10:02

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die erstmalige Krankmeldung wegen psychi. Erkrankung erfolgte 12.04.2018 und auch nur mit dem ICD Code für psy. Erkrankung.

Powerman_2008
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung

Beitragvon Powerman_2008 » 20.02.2020, 13:53

Mmh...
Hier auch keiner tiefere Kenntnisse in dieser Materie?

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung

Beitragvon Czauderna » 20.02.2020, 15:11

Hallo,
Powerman_2008 hat geschrieben:Mmh...
Hier auch keiner tiefere Kenntnisse in dieser Materie?

na ja, ich denke dass die aktiven Experten, eigentlich genau so wie ich auch, denken, dass dir das genügt hat.
Was ist noch unkler - ob für die neue Erkrankung Krankengeldanspruch besteht ?
Ich meine schon, unter Einrechnung der Zeit ab 12.04. 2018 bis zur Aussteuerung und evtl. AU-Zeiten wegen der neuen Erkrankung seit dem Aussteuerungstag.
Gruss
Czauderna

Powerman_2008
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Re: Krankengeld nach Aussteuerung

Beitragvon Powerman_2008 » 20.02.2020, 19:53

Ja genau.
Kann der Patient für die psych. Erkrankung jetzt erneut Krankengeld bekommen.
Die anderen Voraussetzungen (mind. 6 Monate dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden, keine erneute Krankschreibung wegen der selben Krankheit in den letzten 6 Monaten.)
Die Frage ist nur hat er wegen der psych. Erkr. jetzt noch Restanspruch bis zur 78ten Woche der Krankheit.


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