Hospiz abgelehnt

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Melanny
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Hospiz abgelehnt

Beitragvon Melanny » 01.07.2020, 12:27

Hallo,

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, stelle dennoch meine Frage.

Ich habe ein Vollmacht für einen schwerkranken Patienten, Lebenserwartung noch wenige Wochen oder Monate. Im Moment liegt er auf der Palliativstation. Einschätzung vom OA: medizinisch könne er weder zu Hause noch in einem Pflegeheim ausreichend gut versorgt werden.

Es wurde ein Antrag für Hospiz gestellt, welchen der MdK ablehnte, weil die medizinische Notwendigkeit für ein Hospiz nicht gegeben sei.
Ich werde in Widerspruch gehen, nach dem mir die notwendigen Unterlagen zugegangen sind.

Meine Frage: Kann das KH ohne meine Zustimmung während der Zeit des Widerspruchsverfahrens den Patienten in ein Heim einweisen? (Damit wäre der Weg ins Hospiz im Grunde genommen versperrt und der Widerspruch im Grunde genommen sinnlos.)

Gruß Melanny

Czauderna
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Re: Hospiz abgelehnt

Beitragvon Czauderna » 01.07.2020, 14:22

Hallo,
nein, kann die Kasse nicht - eine Zwangseinweisung kann immer nur durch einen Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden.
Was steht denn in dem Gutachten genau drinnen - dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Hospizversorgung nicht vorliegt, dass muss doch irgendwie auch begründet worden sein und warum kann der Patient nicht auf der Palliativstation verbleiben - wird die nicht auch von der Kasse bezahlt ?.
Gruss
Czauderna

Melanny
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Re: Hospiz abgelehnt

Beitragvon Melanny » 01.07.2020, 21:08

Danke für Deine Antwort.

In der ärztlichen Begründung sind alle Punkte als zutreffend angekreuzt, die für die Aufnahme in ein Hospiz relevant sind.

Die Ablehnung habe ich noch nicht lesen können, weil sie nicht an mich geschickt wurde. Ich habe sie jedoch gestern (telefonisch) angefordert habe, nachdem mir zuerst gesagt wurde, ich hätte keinen Anspruch darauf, obwohl ich den Antrag unterschrieben habe. Sie sei aber heute (Nachfrage) abgeschickt worden.
Zum wiederholten Male bestätigte man mir, es stünde da nicht mehr als: Hospiz sei medizinisch nicht notwendig – keine weiteren Einzelheiten. (Wenn nichts bis Freitag im Briefkasten ist, beantrage ich die Ablehnung schriftlich.)

Ein Arzt vom MDK empfahl ebenfalls, in Widerspruch zu gehen. (Durch den Sozialdienst mit Ergänzungen der Ärztin) Die Ärztin aber meinte, es sei alles Notwendige schon geschrieben worden.
Wenn dem nun wirklich so ist, dann wird auch mir schwerfallen, den Widerspruch bei so einer knappen Ablehnung zu begründen.

(War heute wieder im KH, der Patient war in einer verschlechterten Verfassung – kann kaum noch essen oder trinken, kaum noch sprechen bzw. wenn, dann meist nicht zu verstehen.)

Mir fiel auf: Im Antrag steht "Pflegerad 1". (Antrag: Hospiz, Eilbegutachtung Pflegerad wurden am selben Tag gestellt. Vielleicht liegt hier der „Schwachpunkt“. Auf dem Hospizantrag steht: Pflegegrad 1, Eilbegutachtung beantragt... und Grad 2 endlich genehmigt)
Grad 1 wurde im Mai beantragt und war ein erschütterndes Ergebnis, da mindestens zwischen 2 und 3 erwartet wurde. Es wurde Widerspruch eingelegt. Und nur wenige Tage danach gab es den „Zusammenbruch“. Er kann nichts mehr. Eine korrekte Pflegegradbegutachtung findet nicht statt bzw. kann nicht stattfinden, weil er weder zu Hause noch in einem Heim ist.

Warum er nicht auf der Palliativstation bleiben kann, weiß ich nicht. Man deutete nur an, dass er da nicht „unbegrenzt“ bleiben könne.

Ich bin jetzt erst einmal beruhigt, dass mir Zeit für den Widerspruch bleibt und der Patient noch „gut aufgehoben“ und versorgt ist.

Gruß Melanny

Ergänzung:
Die Ablehnung nebst Begründung kam heute schriftlich per Post:

1. MDK: "Voraussetzung. f. Leistungsgewährung nicht erfüllt. Stellungnahme: "Die medizinischen Voraussetzungen zur Gewährleistung sind anhand der vorliegenden Unterlagen nicht gegeben, empfohlen wird die Weiterbetreuung in einer geeigneten Pflegeeinrichtung."

2. AOK: "Auf Grund der Stellungsnahme des MDK: Die notwendige medizinische und pflegerische Versorgung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem vollstationären Pflegeheim oder in der Häuslichkeit sichergestellt werden. ...
Gemeinsam mit dem Pflegeberater können Sie mögliche Alternativen der weiteren Versorgung wie eine Betreuung der spezialisierten ambulanten Hospizversorgung im häuslichen Bereich oder bei Vorliegen eines Pflegegrades die Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung besprechen."


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