Residentin in Spanien

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ElkeM
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Residentin in Spanien

Beitragvon ElkeM » 20.07.2020, 15:45

Ich bin Rentnerin und lebe als Residentin in Spanien, auf Gran Canaria. In Deutschland habe ich keinen Wohnsitz mehr. Somit bin ich weiterhin bei der TK versichert, wurde aber ins hiesige Krankenversicherungssystem umgeschrieben. Ich bekomme also, obwohl ich die deutschen Versicherungsbeiträge zahle, die hier in Spanien entsprechenden Leistungen, die bei weitem nicht so umfangreich sind wie in Deutschland. Im Internet bin ich bin ich auf folgendes Urteil aufmerksam geworden:

https://eu-schwerbehinderung.eu/index.p ... R4-SiXRf7o

Daraufhin habe ich eine Zahnarztrechnung bei meiner Krankenkasse, der TK, eingereicht. Die Erstattung wurde abgelehnt "Sie möchten, dass wir uns an den Kosten für Ihre Behandlung in Spanien beteiligen. Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Sie sind aufgrund Ihres Rentenbezuges bei der TK versichert und in Ihrem Wohnstaat zur Leistungsaushilfe eingeschrieben. Sie haben somit Anspruch auf alle Sachleistungen nach dem Recht der ausländischen Krankenversicherung. Wir zahlen für Sie monatliche Pauschalen an Ihre aushelfende Krankenkasse. Mit diesen Pauschalen sind alle Kosten für die gesetzlichen Leistungen in Ihrem Wohnstaat abgegolten. Weitere Kosten, die Ihnen privat in Rechnung gestellt werden, können wir nicht übernehmen."

Ich habe Widerspruch eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde "Bei Erkrankungen im Ausland besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch, es sei denn es können aufgrund zwischen- bzw. überstaatlichen Rechts Leistungsansprüche bei einem Auslandsaufenthalt verwirklicht werden. Mit Spanien besteht ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen (vgl. VO EG 883/04). Somit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungsaushilfe durch den spanischen Krankenversicherungsträger. Hierbei wird zwischen den unter schiedlichen Aufenthaltsformen und Personenkreisen unterschieden. In jedem Fall muss die anspruchsberechtigte Person ihren Anspruch auf Sachleistungen gegenüber dem aushelfenden Träger bzw. dem Leistungserbringer mit einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung nach weisen. Sie sind bei der TK als Rentnerin versichert. Ihren Wohnsitz haben Sie in San Agustin (Spanien). Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist somit Spanien. Mit Schreiben vom 6. Mai 2016 haben wir Ihnen eine entsprechende Anspruchsbescheinigung bei einem gewöhnlichen Aufenthalt ausge stellt. Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 bestätigte uns der spanische Krankenversicherungsträ ger INSTITUTO NACIONAL DE LA SEGURIDAD SOCIAL DE LAS PALMAS DIRECCION PRO VINCIAL in C/ Perez del Toro, 89, 35004 Las Palmas, dass ab 21. Januar 2016 sachleistungs berechtigt sind. Diese Leistungen werden mit uns im Rahmen eines Pauschbetrages abgerechnet"

Kann mir hier im Forum bei der Thematik weiterhelfen?

Czauderna
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Re: Residentin in Spanien

Beitragvon Czauderna » 20.07.2020, 16:30

Hallo und willkommen im Forum,
ich kenne es aus meiner Praxis als Krankenkassenmitarbeiter auch nur so wie es die TK beschrieben hat. Allerdings gab es zu meiner aktiven Zeit das Urteil noch nicht, zu dem du deinen Link gesetzt hast.
In dem dazugehörigen Beitrag wird folgendes ausgeführt :

9.5 Die folgenden Behandlungen gelten als von der grundlegenden Mundpflege ausgeschlossen:

Reparative Behandlung des Provisoriums.
Kieferorthopädische Behandlungen.
Extraktion gesunder Teile.
Behandlungen mit ausschließlich ästhetischem Zweck.
Zahnimplantate, soweit nicht in der Abteilung RP Repair Implantate des Abschnitts 6 des Anhangs VI vorgesehen.
Ergänzende Tests zu anderen Zwecken als den Leistungen, die vom Nationalen Gesundheitssystem in dieser Norm für eine Finanzierung in Frage kommen.

Gerade bei Unfällen, werden aber im Deutschen Gesundheitssystem, einige Kosten übernommen. Diese Kosten muss jetzt die Deutsche Krankenkasse übernehmen. In welcher Höhe, geht aus dem Urteil nicht hervor, jedoch ist davon auszugehen, dass hier zumindest der Regelsatz übernommen wird.

So, wie ich das verstehe , kann ein Anspruch nur für die genannten Behandlungen bei der deutschen Krankenkasse geltend gemacht werden, weil diese nicht Bestandteil des Leistungskatalogs (Sachleistungen) der spanischen Krankenkasse sind.
Es wäre interessant zu wissen, ob Du die TK konkret auf dieses Urteil angesprochen hast und um welche Leistung es bei deiner eingereichten Rechnung ging.
Wohlgemerkt, das ist meine Einschätzung - Ich bin aber sicher, dass sich einer unserer aktiven Experten/Expertinnen dazu meldet und vielleicht etwas Genaueres aus der Praxis beisteuern kann.
Gruss
Czauderna

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Re: Residentin in Spanien

Beitragvon ElkeM » 21.07.2020, 11:45

Es war eine Zahnarztrechnung über 50 € für eine Füllung. Ich habe die TK im Widerspruch auf das Urteil aufmerksam gemacht.

Czauderna
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Re: Residentin in Spanien

Beitragvon Czauderna » 21.07.2020, 12:00

Hallo,
demnach gehören Füllungen offenbar zu den Sachleistungen, die in Spanien von der Kasse grundsätzlich bezahlt werden und man nur, wenn man eine qualitativ bessere Füllung haben möchte, man diese (wie in Deutschhand auch) selbst bezahlen muss. Wenn ich mich richtig erinnere, haben die meisten Zahnärzte den Kassenanteil direkt mit der Kasse abgerechnet, was auch auf der Rechnung vermerkt war, und die Differenz dem Patienten in Rechnung gestellt. Vielleicht liegt es daran aber das ist nur eine Vermutung, warten wir auf einen der aktiven Experten.
Gruss
Czauderna

ElkeM
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Re: Residentin in Spanien

Beitragvon ElkeM » 21.07.2020, 12:23

Füllungen gehören nicht zu den Leistungen:
https://www.spanienaufdeutsch.com/mad/d ... xbBu54zbIU

Czauderna
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Re: Residentin in Spanien

Beitragvon Czauderna » 21.07.2020, 12:53

Hallo,
ja, ich habe mich jetzt auch mal etwas intensiver im Internet schlau gemacht und bin da auf einen Beitrag vom Januar 2020 gestoßen, also ziemlich aktuell, der sich mit dem Thema befasst, dieses Urteil aber nicht erwähnt.
Es wird auch nur vom Vor- und Nachteil der Krankenversicherung in Spanien geschrieben, also Vorteile bei der Medikamentenversorgung (vollständige Übernahme) und eben Nachteile bei der Zahnversorgung.
Ich bin da weiterhin überfragt, was die Praxis angeht und inwieweit dieses Urteil auch in diesem Fall greift, also ob da pendeln zwischen den Krankenkassen was Leistungen betrifft, möglich ist.
Wie geschrieben, hier muss ein aktiver Experte ran und ggf. vielleicht sogar der Rechtsweg.
Gruss
Czauderna

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Re: Residentin in Spanien

Beitragvon Frau_in_KV » 04.08.2020, 21:40

Hallo ElkeM,

die Entscheidung der TK ist korrekt.

Sie können die Rechnung ggf. bei einer Zusatzkrankenversicherung oder der Steuer einreichen.

Gruß

Frau_In_KV


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