Zweiklassen-Medizin auch bei AOK?

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ghr7
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Zweiklassen-Medizin auch bei AOK?

Beitragvon ghr7 » 25.07.2020, 14:23

Hallo,
ich kenne eine AKO, die "Betreute" nach § 264 SGB V zwar nicht missen möchte (viele gesicherte Arbeitsplätze durch sog. Privatkunden, 100% Kostenersatz durch den Kostenträger + großzügige Verwaltungskostenpauschale), jedoch ihr öffentliches Leistungsangebot für diesen Personenkreis in praxi einschränkt. So werden z.B. nicht einmmal neutrale medizinische Beratungen durch Clarimedis genehmigt. Auch nicht bei Vorliegen von Kosten-Übernahmeerklärungen durch den Kostenträger!

Eine weitere AOK lernte ich gestern kennen, beinahe am anderen Ende Deutschlands, die soche Einschränkungen nicht kennt.
Das Problem dabei ist nur, dass auch ein Krankenkassen-Wechselverbot (!) für "Betreute" existiert. Zwar nicht im Gesetz festgelegt, sondern aus einem alten Urteil des Bundessozialgerichts freihändig konstruiert. Wohl zu Gunsten jener AOK, die man selbst einmal wählte in Unkenntnis der praktizierten Zweiklassen-Medizin und des Begriffs "Selbstverwaltungskörper".

Meine Frage:
Weiß man hier von noch weiteren Fällen ähnlicher Art?
Beispielsweise auch von AOK-Verwaltungsräten, die als Partei- und/oder Gewerkschaftspoliker schwer gegen Zweiklassen-Medizin sind, als "ehrenamtliche (Multi-) Funktionäre" hingegen diese mit tragen.

Mit Gruß

Czauderna
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Re: Zweiklassen-Medizin auch bei AOK?

Beitragvon Czauderna » 25.07.2020, 14:39

Hallo,
nein, leider kann ich dazu nicht sehr viel sagen, nur, dass wir bei uns (Ersatzkasse) meines Wissens nach keine, oder wenn, dann nur sehr wenige hatten und sich dieses Thema erst gar nicht stellte. Sicher können da die anderen ,noch aktiven Experten etwas dazu sagen.
Ungeachtete dessen meine ich aber, dass auch die Zahl der Betreuten bei den AOKèn nicht so hoch ist, dass sie alleine dazu ausreichen Arbeitsplätze zu sichern.
Gruss
Czauderna

Frau_in_KV
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Re: Zweiklassen-Medizin auch bei AOK?

Beitragvon Frau_in_KV » 04.08.2020, 21:39

Hallo ghr7,

das hat mit "Zwei-Klassen-Leistungen" gar nichts zu tun.

Betreute nach § 264 SGB V sind in der Krankenversicherung/Krankenkasse ihres Heimatlandes versichert und werden im Auftrag dieser Krankenkasse/dieses Krankenversicherungssystems bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse betreut.

Wenn eine AOK ein Exclusivangebot für ihre Versicherten hat, dann ist das so. - Genau so habe andere deutsche Krankenkassen ein Exclusivangebot für Ihre Versicherten. Als Betreuter ist man kein Versicherter. Ein Versicherter der Krankenkasse xyz kann dieses Angebot dann nicht nutzen, egal ob die Krankenkasse xyz in Deutschland oder im Ausland ihren Sitz hat.

Betreute haben Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen; Satzungsleistungen sind on top. In den einzelnen Häusern gibt es hinsichtlich der Satzungsleistungen unterschiedliche Auslegungen - die ganz sicher davon beeinflusst werden, ob man die entstandenen Kosten zurück bekommt oder nicht. Und es gibt ausländische Versicherungsträger, die Satzungsleistungen nicht bezahlen.

Liegt eine Kostenübernahmeerklärung (E112 bzw. S2) einer im EU-Ausland angesiedelten oder gleichgestellten Krankenkasse vor, dann könnte man nochmals schauen.

Es gibt kein Wechselverbot für Betreute. Selbstverständlich können Sie sich von einer anderen Krankenkasse betreuen lassen, sofern diese in Ihrem Bundesland mit angesiedelt ist. Von daher ist ein Wechsel von AOK in Bundesland x zu AOK in Bundesland y schwierig.

Gruß

Frau_in_KV


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