Arzt und Wohnortwechsel

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Bakerman77
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Arzt und Wohnortwechsel

Beitragvon Bakerman77 » 31.08.2020, 08:46

Hallo Zusammen

Ich stell mich kurz vor ich, bin männlich Anfang 40 und leide seit Anfang 2020 an Depressionen die sich stark auf meinen Körper auswirken.

Bin seit 7 Monaten krankgeschrieben, Arbeitsverhältnis besteht noch. Bin in ambulanter Psychotherapie.
Nehme Tabellten.

Meine Frage ich will aktuell umziehen in ein anderes Bundesland. Da es meiner Genesung laut Psychologin und Hausarzt besser ist zwecks dichter an der Familie.

Ist es möglich einen Hausarzt zu finden der mich nahtlos weiter krank schreibt damit ich nicht mein Krankengeld verliere? Weil neuer Arzt heisst doch gleich Erstbescheinigung oder täusche täusche ich mich?

Mein jetziger Arzt würde bestimmt eine Art Empfehlung für den neuen aus füllen (wenn es so etwas gibt)

Gerne möchte ich meine mir zu stehende Zeit von der Kk. Nutzen um wieder ins Arbeitsleben zu kommen um gesund werden.

Was ist besser an dem Arbeitsverhältnis bis evt. Ablauf der 78 Wochen fest zuhalten oder den Job Zeitnah zu kündigen. Ich will so oder so den Job nicht mehr aus üben, da er mich unteranderm dazu gebracht hat wo ich grade stehe. Wie verhält sich die KK wenn sie sieht das ich um gezogen bin und ein neuer Arzt mich krank schreibt?

Kann mir jemand was dazu sagen wie ich am besten vorgehen soll. Danke für die Tipps.

LG

Czauderna
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Re: Arzt und Wohnortwechsel

Beitragvon Czauderna » 31.08.2020, 09:10

Hallo und willkommen im Forum
Grundsätzlich dürfte es da keine Probleme geben, vor allen Dingen dann, wenn es sich um eine Krankenkasse handelt, die auch bundesweit wählbar ist.
Was die medizinische Seite betrifft, auch da sehe ich keine Probleme, hatten wir öfters in meiner Praxis. Da bekam der Patient von seinen bisherigen Ärzten entsprechende Unterlagen mit und legte diese den neuen Ärzten vor nebst dem Krankengeldbescheid der Krankenkasse und dann ging alles wie bisher weiter, auch mit den Folgemeldungen. Es muss eben nur darauf geachtet werden, dass die Bescheinigungen nahtlos sind, also keine
großen Unterbrechungen auftreten.
Wenn es zum Leistungsende (Aussteuerung) kommt, dann wird von der Krankenkasse rechtzeitig informiert über das nahende Ende und darauf aufmerksam gemacht, dass man sich beim Arbeitsamt melden soll wegen der finanziellen Absicherung. Dafür ist es nicht nötig das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Gruss
Czauderna


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