Leistungsbewilligung

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Louis2020
Beiträge: 3
Registriert: 16.10.2020, 14:13

Leistungsbewilligung

Beitragvon Louis2020 » 16.10.2020, 14:28

Erst mal schönen guten Tag
Ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe

So hier mein Geschichte
Ich bin seit 10/2019 krankgeschrieben wegen depresion
Ich habe von mir aus eine Reha beantragt
Die fand auch statt
Leider bin ich immer noch krank jetzt hat mein
In der reha wurde mir nah gelegt eine Therapie zu mach das hab ich gemacht
Jetzt waren die ersten 4 Sitzungen so die weiten muste beantragt werden
Dies wurde gemacht
Heute kam die bewilligung
Aber mich stört der eine Satz darin

Diese Bewilligung gilt nur so lange wie sie bei uns versichert sind

Der satz verunsichert mich total
Weil in der Reha mir jemand gesagt hat
Die KK kann dich auch im Krankenstand rauswerfen

Kann mir jemand helfen

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Leistungsbewilligung

Beitragvon Czauderna » 16.10.2020, 15:16

Hallo und willkommen im Forum.
Nein, das hat direkt mit deiner Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun. Die Leistungszusage für die Therapie gilt eben nur für die Dauer der Mitgliedschaft (Versicherung) bei dieser Kasse, d.h. solltest du die Kasse wechseln, dann würde mit dem Tag des Endes deiner Mitgliedschaft bei Kasse A auch diese Leistungsübernahme enden und du müsstest ggf. den Rest bei der neuen Kasse beantragen.
Was da in der Reha gesagt wurde, stimmt natürlich so nicht.
Gruss
Czauderna

Louis2020
Beiträge: 3
Registriert: 16.10.2020, 14:13

Re: Leistungsbewilligung

Beitragvon Louis2020 » 16.10.2020, 15:33

Erstmal tausend Dank für die Antwort

Ich hatte schon Angst das mich die Kasse rausschmeist .
Ich hatte am 15/9/20 auch ein Problem
Ich hoffe das ich richtig gehandelt hab

Mein Krankmeldung wegen depression
Lief vom 09.09.2020 bis 07.10.2020
In meinem Krankenschein wurde bei mir festgestellt das ich wegen knochenproblemen
Operiert werden muss
Der Ortophäde hat eine neue Krankmeldung ausgestellt vom 15.09.2020 bis vorerst 26.10
Er hat auf seine Krankmeldung alle Diagnosen mit vermerkt.
Ich muss nich 2 krankenscheine abgeben
Wenn alle Diagnosen vermerkt sind
Mein Neurologe hat gemeint er müsste mir
Nicht noch einen ausstellen da ich ja eh bis
26 10 krankgeschrieben bin
Erst wenn die op beendet ist muste er wieder
Krankschreiben
Ist das richtig

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Leistungsbewilligung

Beitragvon Czauderna » 16.10.2020, 16:37

Hallo,
ja, so ist es, aber du musst wissen, dass es jetzt nur Krankengeld bis zum 15.09. von der Kasse gibt - erst wenn du am 26.10. eine weitere Folgemeldung oder eine Schlussmeldung bekommst, dann gibt es das Krankengeld ab dem 16.09.
Gruss
Czauderna

Louis2020
Beiträge: 3
Registriert: 16.10.2020, 14:13

Re: Leistungsbewilligung

Beitragvon Louis2020 » 16.10.2020, 16:46

Danke nochmal für die Antwort
Noch ne letzte Frage hoffe nerven nicht

So ist der stand
Die haben mir bezahlt vom 9.9 bis 15.9
Das Geld vom 16.9 bis 26.10 kommt erst wenn ich den neuen abgebe richtig


Gruß

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Leistungsbewilligung

Beitragvon Czauderna » 16.10.2020, 18:04

Louis2020 hat geschrieben:Danke nochmal für die Antwort
Noch ne letzte Frage hoffe nerven nicht

So ist der stand
Die haben mir bezahlt vom 9.9 bis 15.9
Das Geld vom 16.9 bis 26.10 kommt erst wenn ich den neuen abgebe richtig


Gruß


Hallo,
richtig, wenn die neue Bescheinigung erst am 26.10. ausgestellt wird. Allerdings sollte dein Arzt schon wissen, dass es nicht üblich ist über einen so langen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit im Voraus zu bescheinigen, üblich sind bis zu 14 Tage, aber das nur nebenbei, wenn es der Kasse egal ist, dann kann es dir erst recht egal sein, es sei denn, du brauchst vor dem 26.10. schon Geld.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste