Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Jürgen
Beiträge: 4
Registriert: 26.10.2020, 09:51

Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Jürgen » 26.10.2020, 10:00

Hallo,

ich frage hier für einen Freund der selbst keinen Internetzugang hat.

Sein 460€ Job war befristet vom 15.04.2020 bis 31.08.2020 (April - Juli 460€ brutto / 411,47 netto)
Zum 01.August wurde der Vertrag auf Teilzeit umgestellt (1300€ brutto / 1010,00 netto)

Er erkrankte dann und die Lohnfortzahlung lief bis zum 11.10.2020, krankgeschrieben seit dem 31.08.2020.

Nun erhält er Krankengeld mit täglichen Satz von 9,44€.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, daher hoffe ich das jemand hier Erfahrung mit hat.

Müsste hier das Krankengeld nicht mit der Höhe des Teilzeitjobgehalts und nicht mit dem alten Vertrag (460€) berechnet werden ?

Kennt sich hiermit jemand aus ?
Danke

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Czauderna » 26.10.2020, 10:15

Hallo und willkommen im Forum,
dazu hier erst mal ein Link zur Thematik - https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/423-krankengeld-berechnung-bemessungszeitraum.html
Danach bin ich schon der Auffassung, dass hier das Arbeitsentgelt vom August zugrunde gelegt werden muss.
Ich kann man ich auch an ein entsprechendes Urteil erinnern (vielleicht finde ich es auch noch), wonach auch gilt, dass das auch so gemacht werden muss, wenn der Rechtsanspruch auf das höhere Gehalt (hier der 01.08.) vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

Jürgen
Beiträge: 4
Registriert: 26.10.2020, 09:51

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Jürgen » 26.10.2020, 17:04

Hallo,

vielen dank für deinen Beitrag und den Link
Wenn ich das richtig verstehe " Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde."

Sein erster Tag der Arbeitsunfähigkeit war der 31.8, falls es von Relevanz ist das Gehalt für August war am 31.8 auch auf seinem Konto daher verstehe ich August als "abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" oder denke ich hier falsch ?

Noch eine andere Frage :
AU geht natürlich immer an die Krankenkasse wie verhält sich das mit dem Arbeitgeber ? Schickt man da nach wie vor eine hin ?
Ich würde sagen ja, damit dieser weiß man ich nach wie vor krankgeschrieben, bin mir aber nicht sicher.

Danke

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Czauderna » 26.10.2020, 19:41

Hallo,
vom Grundsatz her muss nach Ablauf der Entgeltfortzahlung dem Arbeitgeber keine Folgemeldung mehr übersandt werden die Überwachung der Arbeitsunfähigkeit obliegt hier der Krankenkasse. Es ist aber üblich, dass die Arbeitgeber auch weiterhin die Meldungen erhalten siehe auch dazu hier - https://www.arbeitsrechte.de/krankmeldung-arbeitgeber/
Ab 2021 werden die Meldungen direkt vom Aussteller (Arzt/Ärztin oder Krankenhaus) an die zuständige Krankenkasse oder Datenaustauschverfahren übermittelt, ob die Kasse dann auch die Meldungen an die Arbeitgeber weiterleiten nach Ende der Entgeltfortzahlung, das weiss ich (noch) nicht. Vielleicht kann da ein anderer, aktiver Experte weiterhelfen.
Gruss
Czauderna

Jürgen
Beiträge: 4
Registriert: 26.10.2020, 09:51

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Jürgen » 27.10.2020, 12:38

Danke dann leite ich das wegen der AU so weiter

Weiss noch jemand Rat zwecks der Berechnung des Krankengeldes ?
Bisher habe ich Infos gefunden das nach dem letzten abgerechneten 4 Wochen Zeitraum geht, das wäre hier der August da Geld bereits auf Konto war.

Er möchte heute bei der KV anrufen und nachfragen, mal sehen was die sagen
Widerspruch denke ich kann man trotzdem einlegen oder ?
Wie würdet ihr hier argumentieren ?
Danke

Edit :
Habe beim Telefonat mitgehört und aufgeschrieben und zwar wurde das Geld des 460€ Vertrages genommen mit der Aussage "zuletzt abgerechneten und abgeschlossener Kalendermonat vor der arbeitsunfähigkeit ergo wäre er am 1.9 erkrankt hätte man den Betrag des neuen TZ Vertrages genommen"
Es gäbe hier wohl schon Urteile vom Bundessozialgericht (welche konnte/wollte man nicht sagen) und man könnte hier nichts ändern.

Ich habe gegoogelt und immer nur von abgerechnet und abgeschlossenen Entgeldabrechnungszeitraum und nicht Kalendermonat gelesen. Das wäre doch hier der Fall oder nicht ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Czauderna » 27.10.2020, 15:58

Hallo,
ich habe noch dazu das hier gefunden - Danach wäre meine Auffassung nicht weiter haltbar oder auch überholt.
Gruss
Czauderna

PS. Link gelöscht, da die Möglichkeit besteht, dass dieses Urteil aus 2009 vom Sozialgericht Hamburg inzwischen nicht mehr gelten könnte

Jürgen
Beiträge: 4
Registriert: 26.10.2020, 09:51

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Jürgen » 28.10.2020, 22:59

Danke für den Link, habe eben festgestellt das der erste den du gepostet hast aktuelleren Datums ist, könnte der zweite also überholt sein ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeld wird auf 460€ job statt Teilzeit berechnet

Beitragvon Czauderna » 29.10.2020, 10:03

Jürgen hat geschrieben:Danke für den Link, habe eben festgestellt das der erste den du gepostet hast aktuelleren Datums ist, könnte der zweite also überholt sein ?


Hallo,
oh js, da habe ich nicht darauf geachtet, der stammt aus dem Jahre 2010 und das Urteil, das da behandelt wird aus 2009 - das könnte tatsächlich inzwischen nicht mehr gelten - ich habe deshalb den Link gelöscht,
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste