Kosmetische Operation während Arbeitsunfähigkeit
Verfasst: 01.12.2020, 11:15
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mich während der Probezeit aufgrund einer 4-wöchigen Krankschreibung (burn-out) gekündigt. Nun übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Ich werde vermutlich 2-3 Monate darauf angewiesen sein.
Nun zu meiner Frage: darf ich während meiner Arbeitsunfähigkeit einer kosmetischen nicht medizinisch notwendigen Operation nachgehen. Hierzu habe ich im Netz leider nichts gefunden.
Bin ich dazu verpflichtet der Krankenkasse Bescheid zu geben? Und was würde passieren falls ich dies nicht tun würde. Während dieser Zeit bleibe ich natürlich nach wie vor in Behandlung [Therapie, Psychiater etc).
Ich freue mich auf eurer Feedback
Mein Arbeitgeber hat mich während der Probezeit aufgrund einer 4-wöchigen Krankschreibung (burn-out) gekündigt. Nun übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Ich werde vermutlich 2-3 Monate darauf angewiesen sein.
Nun zu meiner Frage: darf ich während meiner Arbeitsunfähigkeit einer kosmetischen nicht medizinisch notwendigen Operation nachgehen. Hierzu habe ich im Netz leider nichts gefunden.
Bin ich dazu verpflichtet der Krankenkasse Bescheid zu geben? Und was würde passieren falls ich dies nicht tun würde. Während dieser Zeit bleibe ich natürlich nach wie vor in Behandlung [Therapie, Psychiater etc).
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