Hallo,
ich habe meine Krankenversicherung von der privaten zur gesetzlichen im März 2020 gewechselt. Im Dezember 2019 erhielt ich noch ein Rezept von einem Arzt zur Physiotherapie (10x KG, Wärme). 3 Termine fanden noch vor März statt, die restlichen nach März.
Von der privaten Krankenversicherung werden diese idR. komplett übernommen, allerdings von der gesetzlichen nur teilweise (soweit ich weiß).
Kommt es auf das Datum des Rezepts an oder das Datum der Behandlungstage für die Zuständigkeit der Krankenversicherung?
Vielen lieben Dank.
Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept
Hallo und willkommen im Forum
Aus Sicht der GKV ist der Tag der Leistungserbringung maßgebend.
Mein Rat - die Rechnung, zusammen mit der ärztlichen Verordnung und ein paar Zeilen bei der GKV einreichen. So, wie ich es noch kenne, wird die Kasse die Vertragssätze erstatten. Was meinen die aktiven Experten ?
Gruss
Czauderna
Aus Sicht der GKV ist der Tag der Leistungserbringung maßgebend.
Mein Rat - die Rechnung, zusammen mit der ärztlichen Verordnung und ein paar Zeilen bei der GKV einreichen. So, wie ich es noch kenne, wird die Kasse die Vertragssätze erstatten. Was meinen die aktiven Experten ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept
Hallo
Gruß
von GS
Auch aus Sicht der PKV, welche diesfällig seit März 2020 außen vor ist. Da wir hier aber im Unterforum "PKV/Vollversicherung" firmieren, kann es ja nicht schaden ...Czauderna schreibt
Aus Sicht der GKV ist der Tag der Leistungserbringung maßgebend.
Meiner auch, zumal es ja bei einer Physio-Behandlung z. B. in Spanien oder der Türkei kaum anders wäre. Warum sollte die "Krankenkasse elected" mauern? Sie hat immerhin seit März die Beiträge bzw. das, was ihr der Gesundheitsfonds davon übrig lässt.Mein Rat - die Rechnung, zusammen mit der ärztlichen Verordnung und ein paar Zeilen bei der GKV einreichen. So, wie ich es noch kenne, wird die Kasse die Vertragssätze erstatten.
Soweit die GKV-Experten gemeint sind, schlage ich vor, den Fred ins GKV-Forum zu schieben. Im Zweifel schauen sie da eher hinein - kann mich natürlich auch irren.Was meinen die aktiven Experten ?
Gruß
von GS
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- Postrank3
- Beiträge: 20
- Registriert: 12.02.2020, 09:49
Re: Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept
sksjkj3 hat geschrieben:Hallo,
ich habe meine Krankenversicherung von der privaten zur gesetzlichen im März 2020 gewechselt. Im Dezember 2019 erhielt ich noch ein Rezept von einem Arzt zur Physiotherapie (10x KG, Wärme). 3 Termine fanden noch vor März statt, die restlichen nach März.
Von der privaten Krankenversicherung werden diese idR. komplett übernommen, allerdings von der gesetzlichen nur teilweise (soweit ich weiß).
Kommt es auf das Datum des Rezepts an oder das Datum der Behandlungstage für die Zuständigkeit der Krankenversicherung?
Vielen lieben Dank.
Deine GKV wird die Kosten nicht erstatten (dürfen).
Maßgeblich ist der § 13 Abs. 2 SGB V.
Eine Kostenerstattung ist demnach nur möglich, wenn vor der Inanspruchnahme der Leistung die Krankenkasse darüber informiert wurde, dass man das Kostenerstattungsverfahren wählt. Auch dann ist die Kostererstattung der Kassensätze nur möglich, wenn der verordnende Arzt eine Kassenzulassung hat.
Wenn du direkt in 2020 bei deiner Kasse nachgefragt hättest, könnte ich mir vorstellen, dass man dir entgegengekommen wäre, indem du die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt hättest (Rückwirkend).
Die Kassensätze sind niedriger, als der Rechnungsbetrag. Davon abgezogen werden die gesetzlichen Zuzahlungen 10 € Rezeptgebühr zzgl. 10 % Eigenanteil, ausgehend von den Kassensätzen; zzgl. die Verwaltungskostenpauschale. Da bleibt bie drei Anwendungen nicht viel übrig... nimms in die Steuer für 2020 mit rein und gut ist.
Die Kostenerstattung von im Ausland entstandenen Behandlungskosten bei Touristen, wie GS erwähnte, wird im § 13 Abs. 5 geregel, selbstbeschaffte Leistungen § 13 Abs. 4 aaO. Das sind andere Baustellen.
Viele Grüße
Frau_in_KV
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