Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept

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sksjkj3
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Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept

Beitragvon sksjkj3 » 06.01.2021, 13:29

Hallo,
ich habe meine Krankenversicherung von der privaten zur gesetzlichen im März 2020 gewechselt. Im Dezember 2019 erhielt ich noch ein Rezept von einem Arzt zur Physiotherapie (10x KG, Wärme). 3 Termine fanden noch vor März statt, die restlichen nach März.
Von der privaten Krankenversicherung werden diese idR. komplett übernommen, allerdings von der gesetzlichen nur teilweise (soweit ich weiß).

Kommt es auf das Datum des Rezepts an oder das Datum der Behandlungstage für die Zuständigkeit der Krankenversicherung?

Vielen lieben Dank.

Czauderna
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Re: Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept

Beitragvon Czauderna » 06.01.2021, 14:07

Hallo und willkommen im Forum
Aus Sicht der GKV ist der Tag der Leistungserbringung maßgebend.
Mein Rat - die Rechnung, zusammen mit der ärztlichen Verordnung und ein paar Zeilen bei der GKV einreichen. So, wie ich es noch kenne, wird die Kasse die Vertragssätze erstatten. Was meinen die aktiven Experten ?
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept

Beitragvon GS » 07.01.2021, 01:18

Hallo
Czauderna schreibt
Aus Sicht der GKV ist der Tag der Leistungserbringung maßgebend.
Auch aus Sicht der PKV, welche diesfällig seit März 2020 außen vor ist. Da wir hier aber im Unterforum "PKV/Vollversicherung" firmieren, kann es ja nicht schaden ...
Mein Rat - die Rechnung, zusammen mit der ärztlichen Verordnung und ein paar Zeilen bei der GKV einreichen. So, wie ich es noch kenne, wird die Kasse die Vertragssätze erstatten.
Meiner auch, zumal es ja bei einer Physio-Behandlung z. B. in Spanien oder der Türkei kaum anders wäre. Warum sollte die "Krankenkasse elected" mauern? Sie hat immerhin seit März die Beiträge bzw. das, was ihr der Gesundheitsfonds davon übrig lässt.
Was meinen die aktiven Experten ?
Soweit die GKV-Experten gemeint sind, schlage ich vor, den Fred ins GKV-Forum zu schieben. Im Zweifel schauen sie da eher hinein - kann mich natürlich auch irren.

Gruß
von GS

Frau_in_KV
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Re: Krankenkassenwechsel Abrechnung Rezept

Beitragvon Frau_in_KV » 10.01.2021, 14:08

sksjkj3 hat geschrieben:Hallo,
ich habe meine Krankenversicherung von der privaten zur gesetzlichen im März 2020 gewechselt. Im Dezember 2019 erhielt ich noch ein Rezept von einem Arzt zur Physiotherapie (10x KG, Wärme). 3 Termine fanden noch vor März statt, die restlichen nach März.
Von der privaten Krankenversicherung werden diese idR. komplett übernommen, allerdings von der gesetzlichen nur teilweise (soweit ich weiß).

Kommt es auf das Datum des Rezepts an oder das Datum der Behandlungstage für die Zuständigkeit der Krankenversicherung?

Vielen lieben Dank.

Deine GKV wird die Kosten nicht erstatten (dürfen).

Maßgeblich ist der § 13 Abs. 2 SGB V.
Eine Kostenerstattung ist demnach nur möglich, wenn vor der Inanspruchnahme der Leistung die Krankenkasse darüber informiert wurde, dass man das Kostenerstattungsverfahren wählt. Auch dann ist die Kostererstattung der Kassensätze nur möglich, wenn der verordnende Arzt eine Kassenzulassung hat.

Wenn du direkt in 2020 bei deiner Kasse nachgefragt hättest, könnte ich mir vorstellen, dass man dir entgegengekommen wäre, indem du die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt hättest (Rückwirkend).

Die Kassensätze sind niedriger, als der Rechnungsbetrag. Davon abgezogen werden die gesetzlichen Zuzahlungen 10 € Rezeptgebühr zzgl. 10 % Eigenanteil, ausgehend von den Kassensätzen; zzgl. die Verwaltungskostenpauschale. Da bleibt bie drei Anwendungen nicht viel übrig... nimms in die Steuer für 2020 mit rein und gut ist.

Die Kostenerstattung von im Ausland entstandenen Behandlungskosten bei Touristen, wie GS erwähnte, wird im § 13 Abs. 5 geregel, selbstbeschaffte Leistungen § 13 Abs. 4 aaO. Das sind andere Baustellen.

Viele Grüße

Frau_in_KV


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