Gesetzliche KV: Kündigung weil arbeitslos?

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mina
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Gesetzliche KV: Kündigung weil arbeitslos?

Beitragvon mina » 24.10.2007, 13:47

Hallo!

Bin neu im Forum und habe ein dringendes Problem, vielleicht weiss einer weiter?

Ende Mai habe ich mich bei der *** gesetzlich versichern lassen, da ja ab Anfang April durch die Gesundheitsreform jeder versichert sein soll.
Vorher war ich selbständig, und hätte dadurch in eine private Versicherung gemusst, die ich mir aber aufgrund der hohen Beiträge nicht leisten konnte.
Die Beiträge für Versicherte belaufen sich rückwirkend (ab April 07) für mich bei der *** auf ca. 200,- monatlich, die ich in Raten abzahle.

Ab August habe ich mich dann arbeitslos gemeldet, da ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr arbeiten konnte.
War beim Arzt und beim Psychotherapeuten, die mir beide eine Kurzzeittherapie nahe legten.

Dazu hat der Psychotherapeut wohl einen Antrag bei der Kasse stellen müssen, den diese seit August vorliegen hat und nicht bearbeitet; (mehrere Anrufe und Nachfragen von mir, ständiges Hin-und Herreichen zwischen Mitarbeitern, und letzte Woche kam nun ein Anruf von einem der Mitarbeiter, der mir äußerst unhöflich nahelegte die Kasse zu verlassen, da sich das "für sie nicht rechnen würde".

Meine Frage nun:
Darf die Kasse das?
Darf die Kasse nich im Zweifelsfall kündigen weil ich arbeitslos gemeldet bin, und mich mit Nichtbewilligungen hinhalten?
Können die mir einfach Rechnungen nicht bezahlen,- kann es sein, dass die Ärzte, bei denen ich jetzt schon war, die Rechnungen in dem Falle privat in Rechnung stellen?

Ich habe eine Versicherungskarte von der ***, die bis 2010 gültig ist und zahle wie gesagt die Rückstände, die von meinem vorherigen Status (selbständig) übrig sind, ab. Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten seit August.

Mir wurde gesagt, dass solche Praktiken bei der *** wohl häufiger vorkommen, ich war geschockt, man ist doch nicht aus Spass krank?

Weiss jemand was zu diesem Thema?
Lieben Gruss, und vielen Dank-

Frank
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Beitragvon Frank » 24.10.2007, 19:28

Hallo,

solange du mit den Beiträgen im Rückstand bist, muss die Krankenkasse nur akute Fälle bezahlen.

Der unhöfliche Ausspruch von dem Mitarbeiter ist natürlich eine Frechheit. Nur, Aussagen am Telefonat kann man nicht beweisen. Und alles was man nicht beweisen kann ist eine Behauptung. Deswegen muss ich als Betreiber des Forum auch den Namen der Krankenkasse *** unkenntlich machen.

Die Krankenkasse muss dich also weiter versichern. Sie kann aber die Leistungen verweigern solange du noch im Rückstand bist.

Gruß
Frank

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.10.2007, 20:16

Mal ne bescheidene Preisfrage:

Du bekommst derzeit Leistungen vom Arbeitsamt? Was für Leistungen erhältst Du? Bekommst Du das sog. ALG II nach den Bestimmungen des SGB II oder erhält Du ALG I nach dem SGB III?

Gehe mal davon aus, dass Du ALG II erhälst, gelle?

Wenn es in der Tat so ist, dann bestelle der Krankenkasse vom Rossi mal nen schönen Gruß. Sie möchten sich die Bestimmungen von § 16 Abs. 3 a SGB V mal etwas näher anschauen. Es ist nämlich so, dass das Ruhen des Leistungsanspruches endet, wenn man hilfebedürftig im Sinne des SGB II wird!! Dabei ist es völlig Latte, ob noch Rückstände bestehen, oder nicht.

Wenn Du allerdings das ALG I erhältst, dann gilt diese Bestimmung leider nicht!!

mina
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Beitragvon mina » 25.10.2007, 12:03

Hallo Rossi,

danke für deine Antwort!
Also ich bekomme zur Zeit Alg2, allerdings wohl nur bis Ende Januar bewilligt.
Das mit der Kasse ist hilfreich, aber ich werde wohl doch versuchen die Kv zu wechseln, weil das mit der Schikane auf Dauer ja wohl nicht besser werden wird und ich auf den Stress auch einfach keine Nerven habe.

Der Typ von der Kv meinte, wenn ich wechsele, wird mir der Beitragsrückstand erlassen- ob das rechtens ist, weiss ich nicht, aber irgendwo hab ich auch die Faxen dicke mit denen-

Hast du vielleicht einen Tip für eine Kasse, die empfehlenswert ist und nicht so einen Aufstand macht bei Bewilligung von Psychotherapie?

Ganz lieben Gruss,
mina

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Beitragvon mina » 25.10.2007, 12:13

Hallo Frank,

habe deinen Beitrag erst jetzt entdeckt... wie gesagt, Forums-Neuling.

Ja, ich habe auch während des Telefonates gedacht, dass ich das Gespräch gerne aufgezeichnet hätte, mir stand vor Staunen echt der Mund offen; aber trotzdem danke für den Hinweis wegen Hören-Sagen.

Ich hatte ja gestern nochmal ein Gespräch mit dem Herrn von besagter Kasse und wollte, dass er mir das, was er mir angeboten hat, in schriftlicher Form zuschickt, da hat er sich gedreht und gewendet, war auf einmal viel freundlicher und hat sich aber rausgeredet, dass er mir das zwar so am Telefon zusagen, aber nicht schriftlich geben könne.

Mich würde trotz allem interessieren, ob dies öfter vorkommt bei dieser Kasse, weil dann würde ein Wechsel wohl in jedem Falle gut sein.

Nochmal Gruss und Dank,
Mina

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.10.2007, 15:40

So einfach mit der Kündigung ist das nun auch nicht.

Du hast ab dem 01.04.2007 eine Bindungsfrist von 18 Monaten, vorher dürfte da gar nichts laufen.

Also nunmehr im Schweinsgalopp mit dem ALG II-Bescheid zur Krankenkasse und dort vorlegen. Danach dürfen die nix mehr versagen oder gar einschränken, da du laufende Leistungen nach dem SGB II erhälst.


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