Gesetzliche KV: Kündigung weil arbeitslos?
Verfasst: 24.10.2007, 13:47
Hallo!
Bin neu im Forum und habe ein dringendes Problem, vielleicht weiss einer weiter?
Ende Mai habe ich mich bei der *** gesetzlich versichern lassen, da ja ab Anfang April durch die Gesundheitsreform jeder versichert sein soll.
Vorher war ich selbständig, und hätte dadurch in eine private Versicherung gemusst, die ich mir aber aufgrund der hohen Beiträge nicht leisten konnte.
Die Beiträge für Versicherte belaufen sich rückwirkend (ab April 07) für mich bei der *** auf ca. 200,- monatlich, die ich in Raten abzahle.
Ab August habe ich mich dann arbeitslos gemeldet, da ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr arbeiten konnte.
War beim Arzt und beim Psychotherapeuten, die mir beide eine Kurzzeittherapie nahe legten.
Dazu hat der Psychotherapeut wohl einen Antrag bei der Kasse stellen müssen, den diese seit August vorliegen hat und nicht bearbeitet; (mehrere Anrufe und Nachfragen von mir, ständiges Hin-und Herreichen zwischen Mitarbeitern, und letzte Woche kam nun ein Anruf von einem der Mitarbeiter, der mir äußerst unhöflich nahelegte die Kasse zu verlassen, da sich das "für sie nicht rechnen würde".
Meine Frage nun:
Darf die Kasse das?
Darf die Kasse nich im Zweifelsfall kündigen weil ich arbeitslos gemeldet bin, und mich mit Nichtbewilligungen hinhalten?
Können die mir einfach Rechnungen nicht bezahlen,- kann es sein, dass die Ärzte, bei denen ich jetzt schon war, die Rechnungen in dem Falle privat in Rechnung stellen?
Ich habe eine Versicherungskarte von der ***, die bis 2010 gültig ist und zahle wie gesagt die Rückstände, die von meinem vorherigen Status (selbständig) übrig sind, ab. Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten seit August.
Mir wurde gesagt, dass solche Praktiken bei der *** wohl häufiger vorkommen, ich war geschockt, man ist doch nicht aus Spass krank?
Weiss jemand was zu diesem Thema?
Lieben Gruss, und vielen Dank-
Bin neu im Forum und habe ein dringendes Problem, vielleicht weiss einer weiter?
Ende Mai habe ich mich bei der *** gesetzlich versichern lassen, da ja ab Anfang April durch die Gesundheitsreform jeder versichert sein soll.
Vorher war ich selbständig, und hätte dadurch in eine private Versicherung gemusst, die ich mir aber aufgrund der hohen Beiträge nicht leisten konnte.
Die Beiträge für Versicherte belaufen sich rückwirkend (ab April 07) für mich bei der *** auf ca. 200,- monatlich, die ich in Raten abzahle.
Ab August habe ich mich dann arbeitslos gemeldet, da ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr arbeiten konnte.
War beim Arzt und beim Psychotherapeuten, die mir beide eine Kurzzeittherapie nahe legten.
Dazu hat der Psychotherapeut wohl einen Antrag bei der Kasse stellen müssen, den diese seit August vorliegen hat und nicht bearbeitet; (mehrere Anrufe und Nachfragen von mir, ständiges Hin-und Herreichen zwischen Mitarbeitern, und letzte Woche kam nun ein Anruf von einem der Mitarbeiter, der mir äußerst unhöflich nahelegte die Kasse zu verlassen, da sich das "für sie nicht rechnen würde".
Meine Frage nun:
Darf die Kasse das?
Darf die Kasse nich im Zweifelsfall kündigen weil ich arbeitslos gemeldet bin, und mich mit Nichtbewilligungen hinhalten?
Können die mir einfach Rechnungen nicht bezahlen,- kann es sein, dass die Ärzte, bei denen ich jetzt schon war, die Rechnungen in dem Falle privat in Rechnung stellen?
Ich habe eine Versicherungskarte von der ***, die bis 2010 gültig ist und zahle wie gesagt die Rückstände, die von meinem vorherigen Status (selbständig) übrig sind, ab. Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten seit August.
Mir wurde gesagt, dass solche Praktiken bei der *** wohl häufiger vorkommen, ich war geschockt, man ist doch nicht aus Spass krank?
Weiss jemand was zu diesem Thema?
Lieben Gruss, und vielen Dank-