Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

BirnenJakob
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 25.02.2021, 16:07

Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon BirnenJakob » 25.02.2021, 16:25

Hallo, Moin, Servus,

Es geht um den Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung.

Ich ging immer davon aus, dass man nur für die erste und letzte Fahrt einen
Eigenanteil von min. 5,- Euro zu zahlen hat.

Meine Krankenkasse sieht dies jedoch anders und meint, dass
für sämtliche Fahrten ein Eigenanteil anfällt. Also auch bei
Fahrten im Zusammenhang mit einer kombinierten Krankenhausbehandlung
(vor-, voll- und nachstationären Behandlung).

Mein Fall:

Als Weihnachtsgeschenk kam ich am 1. Weihnachtstag mit dem Rettungswagen
ins Krankenhaus. Am 2. Weihnachtstag wurde ich operiert und zwei Tage
später entlassen. Mir wurde eine Silikonschiene eingesetzt, die vier Wochen
später wieder entnommen werden sollte. Vor dem 2. OP-Termin erfolgten
zwei vorstationäre Untersuchungen im Krankenhaus. Anästhesie usw.. Ein Tag vor der
geplanten OP hat die Klinik den Termin telefonisch aufgrund Coronaausbruch
auf unbestimmte Zeit abgesagt.

Ich stellte einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Rückfahrt
und für die zwei vorstationären Behandlungen.

Die Krankenkasse vertritt die Meinung, dass für sämtliche Fahrten ein Eigenanteil in Abzug
zu bringen sei. Also nicht nur für die 1. und letzte Fahrt.

Hat jemand Informationen?

Gruß

BirnenJakob

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon Czauderna » 25.02.2021, 17:13

Hallo und willkommen im Forum
Ich meine, dass die Krankenkasse hier im Recht ist. Diese Regelung, dass nur für die erste und die letzte Fahrt ein Eigenanteil zu zahlen ist, gilt nur für Serienbehandlungen, also z.B. für Krebsbehandlungen (Chemo- oder Strahlentherapie) oder für Dialysepatienten, die ein oder zweimal die Woche zur Behandlung müssen. In allen anderen Fällen, so wie bei dir zum Beispiel muss der Eigenanteil für alle Fahrten gezahlt werden.
Im Rahmen der Prüfung , ob die Belastungsgrenze für gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile überschritten wird, werden diese Eigenanteile natürlich berücksichtigt.
Gruss
Czauderna

BirnenJakob
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 25.02.2021, 16:07

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon BirnenJakob » 25.02.2021, 17:21

Danke für deine Antwort.

Meine vorherige Krankenkasse hatte
stets bei einer kombinierten Krankenhausbehandlung
nur jeweils einen Eigenanteil für die 1. und die letzte Fahrt in Abzug gebracht.

Kann es sein, dass jede Krankenkasse diesbezüglich anders verfährt bzw.
die Krankenkassen einen Spielraum haben?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon Czauderna » 25.02.2021, 18:06

Hallo,
ja, das kann sein - ich war selbst 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt und wir haben es so gehandhabt wie ich es beschrieben habe.
Gruss
Czauderna

Frau_in_KV
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 12.02.2020, 09:49

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon Frau_in_KV » 25.02.2021, 19:38

Hallo BirnenJakob,

deine Krankenkasse hat deine Fahrkosten korrekt abgerechnet, so, wie es die Richtlinien vorsehen:
Krankenhausaufnahme (egal mit welchem Verkehrsmittel hingefahren wurde): mind.5,00 € Eigenanteil, max. 10,00 €, bzw. 10 % der Kosten.
Krankenhausentlassung (egal mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde): dito.
Bei vor- und nachstationären Behandlungen fallen ebenfalls entsprechend Zuzahlungen an.

Bei dem Verkehrsmittel ist noch zu beachten, dass nur für öffentlicher Nahverkehr und PKW keine Verordnung erforderlich ist. Taxi, Krankentransport, etc. bedürfen einer Verordnung der Krankenbeförderung, gleiches gilt, wenn die Kosten für eine Begleitperson mit abgerechnet werden sollen.

Wurdest du vom Krankenhaus abgeholt und die Begleitperson ärztlich bestätigt, wird die Zuzahlung nur für die halbe Strecke berechnet.
Z. B: einfache Strecke Krankenhaus - Wohnung = 100 km, Begleitperson erforderlich.
100 km x 0,20 € = 20,00 € x 2 (Hinfahrt Begleitperson) = 40,00 €; Zuzahlung: 10 % vom 20,00 € = 2,00 €; Zuzahlung mind. 5,00 €; Erstattung für die Rückfahrt: 40,00 € - 5,00 € = 35,00 €.

Bei deiner vorherigen Krankenkasse hattest du einfach Glück, dass nicht nach den für alle Krankenkassen geltenden Richtlinien gearbeitet wurde.
Warum deine ehemalige Krankenkasse nicht sauber gearbeitet und die Richtlinien so ausgelegt hat, kann dir hier niemand sagen.

Viele Grüße

Frau in KV

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon Czauderna » 25.02.2021, 20:03

Hallo,
hier mal ein Link dazu - https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp
Allerdings stehen die letzten beiden Sätze dann doch im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe, auch wenn ich selbst es aus meiner Praxis nur so kenne, wie ich es beschrieben habe - ich zitiere mal - ........Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung. Dies gilt auch für Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen.
Kann natürlich sein, dass diese Regelung jünger als 5 Jahre ist.
Gruss
Czauderna

BirnenJakob
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 25.02.2021, 16:07

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon BirnenJakob » 25.02.2021, 22:37

Danke für den Link.

Regelung laut meinen Informationen ein gutes Jahr.

Gruss
BirnenJakob

BirnenJakob
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 25.02.2021, 16:07

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon BirnenJakob » 27.03.2021, 19:06

Widerspruch gestellt und auf die aktuelle Regelung bzw. Vorgabe des GKV-Spitzenverband hingewiesen.

Widerspruch nur teilweise abgeholfen.

Mein Krankenkasse vertritt nun die Meinung, dass die Operation im Dezember
eine Einheit darstellt und die beiden vorstationären Untersuchungen auch eine Einheit.

Krankenhausbescheinigung liegt vor. Es wird bestätigt, dass alles in einem direkten
Zusammenhang steht und eine Einheit darstellt.

Hat jemand eine Info für mich?
Ist es nun eine Einheit und meine Krankenkasse liegt falsch
oder sind es zwei Einheiten?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Eigenanteil bei Fahrtkosten zur kombinierten Krankenhausbehandlung

Beitragvon Czauderna » 28.03.2021, 10:36

Hallo,
schwer zu sagen - von der Diagnose sicher eine Einheit, vom Zeitablauf eher zwei Einheiten. Ich würde eher zu zwei Einheiten neigen, was meinen die anderen Experten.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste