Trotz Aussicht auf LTA Krankengeld ?

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Grübler
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Trotz Aussicht auf LTA Krankengeld ?

Beitragvon Grübler » 03.05.2021, 20:41

Hallo zusammen!

Bin ganz neu hier! Zu meinem Anliegen...

Ich bin Ende März arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden. Laut Klinik-Ärztin sollte ich mich umgehend am Folgetag zu Hause krank schreiben lassen, was ich dann auch getan habe.

Etwa 1 Woche später bekam ich ein detailliertes Schreiben von meiner Krankenversicherung, dass ich seit diesem Tage, auch rückwirkend Krankengeld erhalten soll/werde. Ja, und das ich bei weiterer Krankschreibung immer rechtzeitig den Krankenschein einreichen soll. Bin jetzt zunächst einmal bis in die kommende Woche krank geschrieben, was sich wohl auch danach noch eine Weile hinziehen dürfte.

Inzwischen hat sich meine Krankenversicherung mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt. Kurz darauf habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung erhalten, wo man mir LTA in Aussicht gestellt hat. Natürlich nur unter bestimmten Bedingungen! Bin übrigens Ende 50 und habe bisher über 42 Jahre durchgearbeitet. War im Grunde auch nie ernsthaft krank gewesen. Deshalb ist das hier alles für mich Neuland!

Jetzt zu meinem Anliegen bzw. meine Frage wie folgt: Ich habe trotz schriftlicher Zusage für Krankengeld von meiner Krankenversicherung bis heute (03.05.) kein Krankengeld erhalten, was ich ein bisschen merkwürdig finde. Bin jetzt inzwischen in der 5. oder 6. Woche nach der Reha! Die 5 Wochen Reha werden übrigens mit angerechnet!

Ich muss auch dazusagen, dass ich seit Ende letzten Sommers erwerbslos bin. Seit Mitte Februar ruht mein Arbeitslosengeld auch, also vom ersten Tag der Reha an. Der Kostenträger für die Reha war übrigens die Deutsche Rentenversicherung, nicht die Krankenkasse!

Jetzt habe ich etwas Bedenken, dass ich kein Krankengeld bekomme, da mir die Rentenversicherung LTA in Aussicht gestellt hat. Diese Zusage gilt übrigens bis 31.04.2023! Ich weiß, das sind komische Vermutungen von mir, weil ich grundsätzlich pessimistisch und misstrauisch bin. Das gehört zu meinem Krankheitsbild!

Also, kann es sein, dass ich trotz weiteren Krankenschein kein Krankengeld bekomme weil mir die Rentenversicherung LTA in Aussicht gestellt hat ?
Bitte nicht lachen... das ist schon verrückt! Ein Kumpel sagte mir: "Wenn dich dein Arzt krank schreibt dann bist du krank und Punkt! Und somit hast du auch Anrecht auf Krankengeld! Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun!" Die Sache mit LTA spielt im Augenblick keine Rolle! Erst wenn du dich wieder arbeitslos/arbeitssuchend meldest hat dies Gültigkeit und kann auch gerne angesprochen werden!"

Liegt er damit richtig ?

Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
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Re: Trotz Aussicht auf LTA Krankengeld ?

Beitragvon Czauderna » 04.05.2021, 11:01

Hallo und willkommen im Forum,
na ja, grundsätzlich hat er nicht Unrecht - wenn man mit Krankengeldanspruch versichert ist und arbeitsunfähig wird, dann hat man auch grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.
Zu deinem Problem direkt.
Du hast eine Bewilligung von Krankengeld von der Kasse erhalten, das ist schon mal gut. Du hast aber bisher noch kein Krankengeld bekommen, das ist nicht so gut aber logisch zu erklären.
Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt.
Bei dir war es, dass du in der Reha warst und während dieser Reha einen Anspruch auf Übergangsgeld hattest, welches von der Rentenversicherung gezahlt wird.
Nach der Entlassung bist du zu deinem Hausarzt und der hat dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wichtig ist hier zu wissen, bis wann diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung datiert war und ob du danach wieder bei deinem Arzt warst und eine weitere Folgemeldung erhalten hast.
Aufgrund der ersten Meldung, also die, die direkt nach der Reha-Entlassung ausgestellt wurde, zahlt dir deine Kasse (noch) kein Krankengeld, weil dieses rückwirkend und nur bis zum Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgezahlt wird. Erst mit der nächsten Bescheinigung zahlt die Kasse rückwirkend Krankengeld ab dem Folgetag nach der Reha bis zur Ausstellung der zweiten Folgemeldung.
Die Prüfung der Rentenversicherung, ob dir eine LTA zugebilligt wird spielt erstmal für die Krankengeldfrage keine Rolle.
Gruss
Czauderna


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