Gesetzliche Zuzahlung für Ersatzteile und Zubehörteile?

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BärbelM
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Gesetzliche Zuzahlung für Ersatzteile und Zubehörteile?

Beitragvon BärbelM » 19.06.2021, 15:10

Hallo ihr Lieben,

könnt ihr mir mit Rat und Informationen helfen?

Es geht um das Thema Zuzahlungen für Ersatzteile und Zubehörteile, die bei der Erstverordnung vorhanden waren und ersetzt werden müssen.

2009 bezog ich von meiner damaligen Krankenkasse ein Blutdruckmessgerät samt Netzteil (Zubehörteil).Ich bezahlte für alles einen Eigenanteil
von 5 Euro.

Nach knapp 12 Jahren ist das Netzteil kaputt gegangen.

Inzwischen habe ich die Krankenkasse mehrfach gewechselt.

Ich stellte einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Ersatz-Netzteil – also für ein neues Netzteil. Ohne das Netzteil kann ich das Blutdruckmessgerät nicht betreiben.

Meine aktuelle Krankenkasse verlangt von mir eine erneute Zuzahlung von 5 Euro. Eine Zuzahlung für das Ersatz-Netzteil.

Dies kann ich nicht verstehen, denn ich dachte immer, dass man für Ersatzteile und für Zubehörteile, die bei der Erstversorgung dabei waren und ersetzt werden müssen, keine Zuzahlung leistet.

Muss ich nun eine Zuzahlung leisten?
Hat meine neue Krankenkasse recht?
Handelt sich bei dem neuen Netzteil etwa nicht um ein Ersatzteil im weiten Sinne?

Freue mich auf eure Kommentare.

Gruß

BärbelM

Czauderna
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Re: Gesetzliche Zuzahlung für Ersatzteile und Zubehörteile?

Beitragvon Czauderna » 20.06.2021, 10:27

Hallo, und willkommen im Forum
Im Rahmen der Garantiezeit ( 2 Jahre) bin ich der Meinung, dass keine 5,00 € gezahlt werden müssen, ansonsten schon.
Was meinen die anderen Experten ?
Gruß
Czauderna

BirnenJakob
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Re: Gesetzliche Zuzahlung für Ersatzteile und Zubehörteile?

Beitragvon BirnenJakob » 20.06.2021, 17:05

Ersatzteile zählen zur Reparatur oder Wartung und werden nicht mit einer Zuzahlung belegt, sofern lediglich bereits vorhandene
Bestandteile des Hilfsmittels gegen gleichartige Komponenten ausgetauscht werden und diese nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
Hilfsmittelzubehör inbegriffen, wenn diese nicht nachträglich und separat verordnet worden sind. Sofern es sich um Zurüstungen
bisher noch nicht vorhandener Hilfsmittelkomponenten handelt oder das Hilfsmittel ausgetauscht wird (Ersatzbeschaffung), entsteht
eine gesetzliche Zuzahlung.

Wird ein Hilfsmittelzubehör zusammen mit dem eigentlichen Hilfsmittel abgegeben, muss die Zuzahlung vom Gesamtbetrag berechnet
werden, nicht von jeder einzelnen Position. Für die korrekte Berechnung der Zuzahlungsbeträge sollten Zubehörteile/Zurichtungen etc.
direkt unter dem eigentlichen Hilfsmittel aufgelistet werden. Wird ein Zubehörteil nachträglich und separat verordnet, tritt ein neuer
Zuzahlungsfall ein.


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