Gesetzliche Zuzahlung für Ersatzteile und Zubehörteile?
Verfasst: 19.06.2021, 15:10
Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mir mit Rat und Informationen helfen?
Es geht um das Thema Zuzahlungen für Ersatzteile und Zubehörteile, die bei der Erstverordnung vorhanden waren und ersetzt werden müssen.
2009 bezog ich von meiner damaligen Krankenkasse ein Blutdruckmessgerät samt Netzteil (Zubehörteil).Ich bezahlte für alles einen Eigenanteil
von 5 Euro.
Nach knapp 12 Jahren ist das Netzteil kaputt gegangen.
Inzwischen habe ich die Krankenkasse mehrfach gewechselt.
Ich stellte einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Ersatz-Netzteil – also für ein neues Netzteil. Ohne das Netzteil kann ich das Blutdruckmessgerät nicht betreiben.
Meine aktuelle Krankenkasse verlangt von mir eine erneute Zuzahlung von 5 Euro. Eine Zuzahlung für das Ersatz-Netzteil.
Dies kann ich nicht verstehen, denn ich dachte immer, dass man für Ersatzteile und für Zubehörteile, die bei der Erstversorgung dabei waren und ersetzt werden müssen, keine Zuzahlung leistet.
Muss ich nun eine Zuzahlung leisten?
Hat meine neue Krankenkasse recht?
Handelt sich bei dem neuen Netzteil etwa nicht um ein Ersatzteil im weiten Sinne?
Freue mich auf eure Kommentare.
Gruß
BärbelM
könnt ihr mir mit Rat und Informationen helfen?
Es geht um das Thema Zuzahlungen für Ersatzteile und Zubehörteile, die bei der Erstverordnung vorhanden waren und ersetzt werden müssen.
2009 bezog ich von meiner damaligen Krankenkasse ein Blutdruckmessgerät samt Netzteil (Zubehörteil).Ich bezahlte für alles einen Eigenanteil
von 5 Euro.
Nach knapp 12 Jahren ist das Netzteil kaputt gegangen.
Inzwischen habe ich die Krankenkasse mehrfach gewechselt.
Ich stellte einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Ersatz-Netzteil – also für ein neues Netzteil. Ohne das Netzteil kann ich das Blutdruckmessgerät nicht betreiben.
Meine aktuelle Krankenkasse verlangt von mir eine erneute Zuzahlung von 5 Euro. Eine Zuzahlung für das Ersatz-Netzteil.
Dies kann ich nicht verstehen, denn ich dachte immer, dass man für Ersatzteile und für Zubehörteile, die bei der Erstversorgung dabei waren und ersetzt werden müssen, keine Zuzahlung leistet.
Muss ich nun eine Zuzahlung leisten?
Hat meine neue Krankenkasse recht?
Handelt sich bei dem neuen Netzteil etwa nicht um ein Ersatzteil im weiten Sinne?
Freue mich auf eure Kommentare.
Gruß
BärbelM