Fettabsaugung aus gesundheitlichen Gründen

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Danny15
Beiträge: 2
Registriert: 26.10.2021, 18:40

Fettabsaugung aus gesundheitlichen Gründen

Beitragvon Danny15 » 26.10.2021, 18:51

Hallo zusammen,

ich habe neulich gehört, dass die Krankenkassen neuerdings auch die Kosten für das Fettabsaugen übernehmen, sofern es gesundheitlich notwendig ist.
Im Internet habe ich immer nur psychische Gründe gefunden, wenn es bei jemandem übernommen worden ist.

Bei mir ist das Problem, dass ich seit 2 Jahren Rückenschmerzen habe. Die Ärzte sagen, dass meine Bandscheibe L5/S1 in der Lendenwirbelsäule abgenutzt ist.

Nun gibt es zwei Optionen:

Wenn ich nicht mehr das Bauchfett habe (und da verteilt mein Übergewicht sich fast hauptsächlich) könnte es schon ausreichen und die Schmerzen könnten verschwunden sein.

Sollte es dann immer noch so sein, dass ich die Rückenschmerzen habe, würde man mir eine Bandscheibenprothese einsetzen.
Diese wird jedoch durch den Bauch eingesetzt und dafür habe ich aktuell halt zu viel Fett und das Risiko ist den Ärzten zu groß.

Hat jemand mit diesem speziellen Fall Erfahrung und kann mir beantworten, ob die Krankenkassen in solch einem speziellen Fall die Kosten übernehmen?

Vielen Dank schon mal vorab!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Fettabsaugung aus gesundheitlichen Gründen

Beitragvon Czauderna » 26.10.2021, 19:23

Hallo und willkommen im Forum
bei solchen Sachen prüft die Kasse, bzw. lässt durch den Medizinischen (MDK) prüfen, ob die Maßnahme aus kosmetischen Gründen gemacht werden soll oder aus medizinischen Gründen notwendig ist. In der Praxis wird eine solche Kostenübernahme im Vorfeld bei der Krankenkasse beantragt. Empfehlenswert ist natürlich immer, die entsprechenden ärztlichen Begründungen für diese Maßnahme bereits bei der Antragstellung vorzulegen.
Ich hatte in meiner aktiven Zeit bei der Krankenkasse einige solcher Fälle zur Entscheidung auf meinem Tisch.
So, wie geschildert, sehe ich die Chancen nicht schlecht, aber wie gesagt, es muss erst geprüft werden.
Gruss
Czauderna

Danny15
Beiträge: 2
Registriert: 26.10.2021, 18:40

Re: Fettabsaugung aus gesundheitlichen Gründen

Beitragvon Danny15 » 28.10.2021, 15:17

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Es ist ja leider nicht so, als hätten die Ärzte mir dazu geraten, Fett absaugen zu lassen. Die Idee dazu kommt ja von mir, weil eine Abnahme ja auch immer langsam voran geht. Und an den Stellen, wo man es am Meisten möchte, dauert es ja auch immer am Längsten.

Wie sind denn die Chancen, sollte ich keine Unterstützung der Ärzte erhalten? Die Problematik habe ich ja auch schließlich schon seit 2 Jahren, seit Juli bin ich arbeitsunfähig.
Und der Krankenkasse sollte ja eigentlich auch viel daran liegen, dass ich schnell wieder arbeitsfähig werde.

Und sollte solch ein Antrag eher ausführlich geschrieben sein, oder erstmal etwas kürzer. Ich habe etwas die Sorge, dass wenn ich jetzt alles aufliste und die Krankenkasse ablehnt, ich dann keine weiteren Argumente für einen Widerspruch habe.

Und wie lang dauert es, bis solch ein Antrag durch ist?
Mir liegt natürlich viel daran, zügig zu einem Ergebnis zu kommen.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Fettabsaugung aus gesundheitlichen Gründen

Beitragvon Czauderna » 28.10.2021, 17:46

Hallo,
grundsätzlich, ohne ärztliche (medizinische) Begründung sind die Chancen sehr gering um nicht zu schreiben "nahe 0".
Was das Antragsverfahren angeht - so hart das auch klingen mag, das, was du selbst formulierst, ist für die Kasse, bzw. den MDK unerheblich - siehe oben.
Argumente zurückhalten, um die für einen evtl. Widerspruch in petto zu haben, halte ich für keine so gute Idee, wird auch ein Arzt/Ärztin nicht machen. Die medizinischen Fakten müssen von Anfang an auf den Tisch und wenn das nicht der Fall ist, widerspricht dies auch deinem Wunsch nach zeitlich zügiger Antragsbewilligung.
Was die Bearbeitungsdauer betrifft, das ist sehr schwer zu sagen. Ich beschreibe einfach mal, wie ich es kenne und aus meiner Praxis noch in Erinnerung habe.
Nach Antragseingang wird durch die Leistungsabteilung (ich nenne das jetzt einfach mal so) geprüft, ob aufgrund der Antragsunterlagen schon sofort eine Entscheidung (Bewilligung oder Ablehnung) getroffen werden kann, d.h. ohne Einschaltung des MDK. das passiert innerhalb von 14 Tagen. Muss der MDK eingeschaltet werden, dann bekommt der/die Versicherte innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Mitteilung mit den Hinweis, dass sich die
Antragsbearbeitung (Entscheidung) entsprechend zeitlich verzögern wird. Damit hat die Kasse auch pflichtgemäß signalisiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden kann.
Der MDK entscheidet aufgrund der Antragsunterlagen, ob er den/die Versicherte persönlich, körperlich begutachten will, ob eine Begutachtung nach Aktenlage ausreichend ist (In deinem Fall wäre sicherlich die körperliche Begutachtung die richtige Entscheidung).
In seinem Gutachten begründet er dann, ob er der Kasse empfiehlt, die beantragte Maßnahme zu bewilligen oder eben abzulehnen, wobei er bei einer Ablehnung grundsätzlich entsprechende Alternativen aufzeigen sollte. Die Kasse nimmt mit dem Gutachten als Basis dann eine entsprechende Entscheidung vor. Bis dahin sind seit der Antragstellung erfahrungsgemäß ca. 4-6 Wochen vergangen.
Bei einer Ablehnung erhält der/die Versicherte zunächst eine entsprechende Mitteilung, mit der ihr/ihm noch einmal die Möglichkeit der Anhörung
gegeben wird. Ergeben sie keine neuen (medizinischen)Aspekte, bekommt er/sie einen widerspruchsfähigen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist. Danach hat er/sie einen Monat nach Erhalt die Möglichkeit Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dieser Widerspruch muss zwar direkt keine Begründung beinhalten, davon ist aber, wie die Praxis gezeigt hat, abzuraten.
Mittlerweile dürften seit der Antragstellung 8-9 Wochen vergangen sein. Erfolgt der Widerspruch fristgemäß und bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, gibt die Leistungsabteilung den Vorgang an den Widerspruchsausschuss der Kasse, der übrigens nicht mit Mitarbeitern der Kasse besetzt ist sondern ausschließlich mit Versicherten und ggf. Arbeitgebervertreter/innen.
Kann dieser Widerspruchsausschuss dem Widerspruch nicht abhelfen, dann gibt es einen "klagefähigen" Bescheid mit dem dann der Rechtsweg (Klage) beschritten werden kann. Bis dahin können seit der Antragstellung insgesamt 18-20 Wochen vergangen sein.
Soweit eine Ablaufschilderung. Ich weiß, dass die Zeiten, je nach Fall und Dringlichkeit abweichen können.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste