Rehaaufforderung mit 14 Tage Frist rechtens?

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PrincessKaiulani
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Rehaaufforderung mit 14 Tage Frist rechtens?

Beitragvon PrincessKaiulani » 20.11.2021, 10:46

Guten Morgen ☺️

Ich bin seit März 2021 krank geschrieben. Nun habe ich am 05.10.21 eine Rehaaufforderung von meiner Krankenkasse erhalten, mit einer 14 tägigen Frist, in dieser Zeit die Reha zu beantragen.
Begründung ist hier nur, dass mein Hausarzt eine Reha für angezeigt halte, keine Rechtsbehelfsbelehrung oder sonstiges.
Ich bin nach diversen Recherchen im Internet davon ausgegangen, dass ich 10 Wochen Zeit hätte, die Reha zu beantragen, weswegen ich das Schreiben erst einmal ignoriert habe.
Außerdem fühle ich mich derzeit nicht in der Lage, eine Reha durchzuführen.
Nun habe ich am Montag, 15.11 eine Mail meiner Sachbearbeiterin von der Krankenkasse erhalten, warum ich die Reha noch nicht beantragt habe.
Ich verwies auf die 10 Wochen Frist. Sie sagte, diese Frist gelte nur bei einer Rehaaufforderung nach Paragraph 51. Da in dem Schreiben nicht auf den Paragrafen verwiesen wurde, gelte die 10 Wochen Frist nicht, sondern die vorgegebenen 14 Tage von der Krankenkasse.
Ist dies rechtens? Darf die Krankenkasse ihre eigenen Fristen setzen, wenn keine Aufforderung nach Paragraf 51 vorliegt?
Habe ich einen Krankengeldverlust zu befürchten, wenn ich die Reha nicht innerhalb der nächsten 14 Tage beantrage?
In dem Schreiben stehen auch sonst keine Rechtsbehelfsbelehrungen, die gute Dame verwies mich aber auf meine Mitwirkungspflicht…

Czauderna
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Re: Rehaaufforderung mit 14 Tage Frist rechtens?

Beitragvon Czauderna » 20.11.2021, 11:23

Hallo und willkommen im Forum
die Kasse kann so etwas machen, allerdings hat es keine rechtlichen Folgen, z.B. in der Form, dass die Krankenkasse das Krankengeld verweigern dürfte.
Dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, hat zur Folge, dass du gegen diese "Aufforderung" nicht innerhalb von einem Monat, sondern innerhalb von 12 Monaten Widerspruch erheben kannst.
Ich empfehle dir, gegen diese "Aufforderung" schriftlich Widerspruch einzulegen, mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Aufforderung nach § 51 SGB V handelt und nur eine solche zulässig ist, dass du eine solche Aufforderung mit der entsprechenden Fristsetzung forderst und gleichzeitig Einsichtnahme in das dazugehörige MDK-Gutachten bzw. die ärztlichen Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 51 SGBV hervorgehen.
Zur Mitwirkungspflicht würde ich schreiben, dass es grundsätzlich keinen Widerstand gegen eine Reha gäbe.
Außerdem würde ich auch direkt mit meinem Hausarzt sprechen.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Rehaaufforderung mit 14 Tage Frist rechtens?

Beitragvon Rossi » 24.11.2021, 20:40

Ganz ehrlich.

Zitat Czauderna:
die Kasse kann so etwas machen,

Sag mal, wo sind wir denn?!

Für jedes handeln der Kasse muss es eine Rechtsgrundlage geben. Wir sind hier nicht im wilden Westen! Auch wenn ich manchmal diesen Eindruck gewinne, dass viele Kasse meinen, dass sie alles machen können! In Deutschland haben wir einen demokratischen Rechtsstaat, der durch Regeln (Gesetze) funktioniert.

Genau diese Regeln halten einige Kasse nicht ein.

Stelle doch einfach mal hier das Schreiben bzw. den Text ein, was dir die Kasse geschrieben hat. Vermutlich einfach nur eine Aufforderung innerhalb von 14 Tagen den Antrag zu stellen. Keine Begründung, wieso, weshalb und warum, da wir ja im wilden Westen sind.

Auf solche Schreiben reagiere ich mittlerweile ganz anders: ich schalte dann den jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der Kasse ein, mit der Bitte mal zu prüfen, ob wir hier im wilden Westen sind. In der Regel reagiert die Kasse innerhalb kürzester Zeit und zieht das Schwänzchen ein!!


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