Rehaaufforderung mit 14 Tage Frist rechtens?
Verfasst: 20.11.2021, 10:46
Guten Morgen ☺️
Ich bin seit März 2021 krank geschrieben. Nun habe ich am 05.10.21 eine Rehaaufforderung von meiner Krankenkasse erhalten, mit einer 14 tägigen Frist, in dieser Zeit die Reha zu beantragen.
Begründung ist hier nur, dass mein Hausarzt eine Reha für angezeigt halte, keine Rechtsbehelfsbelehrung oder sonstiges.
Ich bin nach diversen Recherchen im Internet davon ausgegangen, dass ich 10 Wochen Zeit hätte, die Reha zu beantragen, weswegen ich das Schreiben erst einmal ignoriert habe.
Außerdem fühle ich mich derzeit nicht in der Lage, eine Reha durchzuführen.
Nun habe ich am Montag, 15.11 eine Mail meiner Sachbearbeiterin von der Krankenkasse erhalten, warum ich die Reha noch nicht beantragt habe.
Ich verwies auf die 10 Wochen Frist. Sie sagte, diese Frist gelte nur bei einer Rehaaufforderung nach Paragraph 51. Da in dem Schreiben nicht auf den Paragrafen verwiesen wurde, gelte die 10 Wochen Frist nicht, sondern die vorgegebenen 14 Tage von der Krankenkasse.
Ist dies rechtens? Darf die Krankenkasse ihre eigenen Fristen setzen, wenn keine Aufforderung nach Paragraf 51 vorliegt?
Habe ich einen Krankengeldverlust zu befürchten, wenn ich die Reha nicht innerhalb der nächsten 14 Tage beantrage?
In dem Schreiben stehen auch sonst keine Rechtsbehelfsbelehrungen, die gute Dame verwies mich aber auf meine Mitwirkungspflicht…
Ich bin seit März 2021 krank geschrieben. Nun habe ich am 05.10.21 eine Rehaaufforderung von meiner Krankenkasse erhalten, mit einer 14 tägigen Frist, in dieser Zeit die Reha zu beantragen.
Begründung ist hier nur, dass mein Hausarzt eine Reha für angezeigt halte, keine Rechtsbehelfsbelehrung oder sonstiges.
Ich bin nach diversen Recherchen im Internet davon ausgegangen, dass ich 10 Wochen Zeit hätte, die Reha zu beantragen, weswegen ich das Schreiben erst einmal ignoriert habe.
Außerdem fühle ich mich derzeit nicht in der Lage, eine Reha durchzuführen.
Nun habe ich am Montag, 15.11 eine Mail meiner Sachbearbeiterin von der Krankenkasse erhalten, warum ich die Reha noch nicht beantragt habe.
Ich verwies auf die 10 Wochen Frist. Sie sagte, diese Frist gelte nur bei einer Rehaaufforderung nach Paragraph 51. Da in dem Schreiben nicht auf den Paragrafen verwiesen wurde, gelte die 10 Wochen Frist nicht, sondern die vorgegebenen 14 Tage von der Krankenkasse.
Ist dies rechtens? Darf die Krankenkasse ihre eigenen Fristen setzen, wenn keine Aufforderung nach Paragraf 51 vorliegt?
Habe ich einen Krankengeldverlust zu befürchten, wenn ich die Reha nicht innerhalb der nächsten 14 Tage beantrage?
In dem Schreiben stehen auch sonst keine Rechtsbehelfsbelehrungen, die gute Dame verwies mich aber auf meine Mitwirkungspflicht…