Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

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horizon
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Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon horizon » 01.09.2022, 18:29

Hallo allerseits,

meine KK fordert mich dazu auf, reguläre Beiträge zu erstatten, die während meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angefallen sein sollen.
Dabei behauptet die KK quasi, dass ich im fraglichen Zeitraum keiner Beschäftigung nachging, weshalb ich diese nachzuzahlen hätte.

Meine Frage: Die Einforderungen sind nur per Bescheid rechtlich zulässig, was hieße, dass ich dagegen rechtlich vorgehen könnte, oder?


Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

Czauderna
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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon Czauderna » 01.09.2022, 19:07

Hallo und willkommen im Forum
bevor ich deine Frage ausführlicher beantworten kann, müsste ich den genauen Sachverhalt kennen. Krankenversicherungsbeiträge fallen neben einer Kranken(sozial)versicherungspflichtigen Beschäftigung eigentlich zusätzlich nicht an, es sei denn, es handelt sich um eine zweite Beschäftigung oder um Versorgungsbezüge.
Grundsätzlich gilt aber, dass Beiträge per Beitragsbescheid oder auch Einstufungsbescheid angefordert werden müssen und da es sich dabei um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, sollte dieser eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, aufgrund dessen ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich ist. Fehlt diese Belehrung, erweitert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon horizon » 01.09.2022, 19:13

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die kompetente, sachliche Antwort.
Es handelt sich weder um Versorgungsbezüge noch um eine zweite Beschäftigung.
In dem Brief steht sinngemäß lediglich, dass, sofern es nicht geklärt werden kann, ich den Höchstsatz zahlen müsse.
Außerdem droht mir die KK, dass "nach Ablauf einer Übergangsfrist von sieben Wochen" die elektronische Gesundheitskarte gesperrt würde, sofern die Weiterversicherung weiterhin ungeklärt sein sollte.

Mein AG zahlt jedoch Beiträge an jene KK.

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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon Czauderna » 01.09.2022, 19:23

horizon hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank für die kompetente, sachliche Antwort.
Es handelt sich weder um Versorgungsbezüge noch um eine zweite Beschäftigung.
In dem Brief steht sinngemäß lediglich, dass, sofern es nicht geklärt werden kann, ich den Höchstsatz zahlen müsse.
Außerdem droht mir die KK, dass "nach Ablauf einer Übergangsfrist von sieben Wochen" die elektronische Gesundheitskarte gesperrt würde, sofern die Weiterversicherung weiterhin ungeklärt sein sollte.

Mein AG zahlt jedoch Beiträge an jene KK.


Hallo,
na, das sollte aber doch mit einem Telefongespräch erledigt werden können. Seit wann bist du denn beschäftigt?
Dein Arbeitgeber muss dich innerhalb von 14 Tagen bei der Krankenkasse "angemeldet" haben und wenn er die getan hat, dann kann und darf die Kasse nicht auch noch Beiträge von dir verlangen. Bist auch sicher, dass es sich nicht um verschiedene Zeiträume handelt.
Bei meinem Arbeitgeber (Krankenkasse), da war es grundsätzlich technisch gar nicht möglich, dass bei einer Krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung für gleiche Zeiträume Beiträge gefordert werden konnten (Ausnahmen habe ich ja schon geschrieben).
Könnte es auch sein, dass dein Arbeitgeber dich bei einer anderen Krankenkasse angemeldet hat ?
Hatten wir alles schon in der Praxis
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon horizon » 01.09.2022, 19:30

Hallo Czauderna,

Ich habe innerhalb des fraglichen Zeitraums einmal den Arbeitgeber gewechselt, weshalb es - denke ich - unwahrscheinlich ist, dass 2 Arbeitgeber an die falsche Kasse Beiträge entrichteten.
Dem Brief wurde auch kein Formular beigelegt, über das ich mich "rechtfertigen" könnte.
Es liegen lediglich Formulare zum SEPA-Lastschriftmandat und "Antrag auf freiwillige Versicherung ab dem..." bei.

Meiner KK habe ich heute eine E-Mail geschrieben.

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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon Czauderna » 01.09.2022, 19:33

Hallo,
erfolgte der Wechsel des Arbeitgebers nahtlos? - genaue Daten wären hilfreich , und war die vorherige Beschäftigung auch krankenversicherungspflichtig?
gruss
Czauderna

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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon horizon » 01.09.2022, 19:37

Hallo,
der Wechsel erfolgte nahtlos.
Und die Beschäftigung war ebenfalls versicherungspflichtig.

Grüße

Czauderna
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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon Czauderna » 01.09.2022, 19:48

horizon hat geschrieben:Hallo,
der Wechsel erfolgte nahtlos.
Und die Beschäftigung war ebenfalls versicherungspflichtig.

Grüße

hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung - also abwarten, was auf die E-Mail als Antwort erfolgt. Ich kann nur vermuten, dass der Kasse die Anmeldung des neuen Arbeitgebers zum Zeitpunkt des Bescheides (noch) nicht vorlag, denn nur dann kann die Kasse so handeln, wie sie gehandelt hat.
Die Abmeldung des alten Arbeitgebers ging bei der Kasse ein. Dadurch endete die Krankenversicherungspflicht, aber auch gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Der Gesetzgeber schreibt aber vor, dass jeder Mensch mit 1. Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss.
Aus diesem Grunde schreibt die Kasse die Versicherten an und teilt ihnen mit, dass sie der Kasse entweder einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen müssen, das kann bei einer Privatkrankenkasse oder auch einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sein und es kann sich auch um eine Familienversicherung handeln. Erst wenn dann keine Reaktion auf dieses Anschreiben erfolgt, tritt die sog. obligatorische Anschlussversicherung (OAV) in Kraft, eine "freiwillige" "Pflichtversicherung" und da es bei freiwilligen Versicherungen immer nach dem Einkommen geht, setzt die Kasse ein fiktives Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (Höchstbeitrag) an. es liegt dann an den Versicherten, zum einen, ihren Versichertenstatus, aber auch ihre Einkommensverhältnisse mit der Kasse abzuklären.
wenn du jetzt mit der E-Mail der Kasse mitgeteilt hast, ab wann und bei wem du wieder beschäftigt bist, dann löst sich das"Problem" sofort in Luft auf - ganz sicher.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordert KK Forderungen ein

Beitragvon horizon » 01.09.2022, 19:59

Hallo Czauderna,

vielen Dank


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