MD eingeschaltet durch Krankenkasse

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Angsthase
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MD eingeschaltet durch Krankenkasse

Beitragvon Angsthase » 20.11.2022, 17:50

Hallo ihr lieben,
Ich bin neu hier und habe ein Problem. Von meiner Hausärztin erfuhr ich beim letzten Besuch, dass Sie Post vom MD und auch Anrufe von der KK erhalten hat. Ich weiss nicht ob das nach 8 Monaten Krankengeld schon normal ist. Irgendwie fühle ich mich gerade wie ein Sozialbetrüger, obwohl ich noch nie staatliche Leistungen in Anspruch genommen habe und schon dieser Umstand allein mir schon sehr unangenehm ist. Ich bin bestimmt niemand die gerne vom Staat lebt.

Ich bin seit März diesen Jahres krank geschrieben. Ich hatte eine Krebserkrankung mit 2 OP sowie eine weitere OP wegen Verdacht auf Rezidiv. Habe eine AHB beendet, AU entlassen worden. Empfehlung Wiedereingliederung nach Abschluss Chemo sowie psychische Stabilisierung bei posttraumatischen Belastungssyndrom. Zur Zeit mittelgradidige Depressive Episode. Auf Empfehlung sozialer Dienst der Reheinrichtung nun Nach - und Festigungsreha beantragt. Eine MD Begutachtung wurde seitens der KK beantragt. Hat sich mit meinem Rehaantrag überschritten. Heißt ich wusste bei Antragstellung nichts davon. Ich mache gerade eine Psychotherapie. Allerdings sind die Sitzungstermine sehr weit auseinander. Zudem habe ich nun endlich nach 4 Monaten Wartezeit Termin beim Facharzt (Psychiater) . Meine Frage, kann der MD mich während des laufenden Rehaantragsverfahrens in die Wiedereingliederung zwingen bzw. die AU aufheben auf deren Grundlage die KK das Krankengeld dann einstellt? Ich bin Krankenkassen gegenüber sehr misstrauisch. Sie wollen ja nicht unbedingt zahlen. Mir geht es trotzdem ziemlich mies und ich bin auf das Geld angewiesen. Setze zudem alle Hebel in Bewegung mir Helfen zu lassen. Für die lange Dauer bis zum Erhalt von Terminen kann ich nichts

Czauderna
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Re: MD eingeschaltet durch Krankenkasse

Beitragvon Czauderna » 20.11.2022, 19:35

Hallo und willkommen im Forum
Als Vorbemerkung - ich war 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt, u.a. auch in der "Fallsteuerung", also mit der Funktion, gegenüber der du misstrauisch eingestellt bist.
Auf deine Frage, ob die Kasse dich in ein Wiedereingliederungsverfahren zwingen kann, währenddessen dein Reha-Antragsverfahren läuft, kann ich nur mit einem klaren "nein" antworten, zumal es nicht sichergestellt ist, dass eine Wiedereingliederungsmassnahme unbedingt schneller zur vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit führt als eine Reha-Maßnahme.
Widersprechen muss ich dir zu diesem hier -"....Sie wollen ja nicht unbedingt zahlen." Die Kasse wollen bzw. müssen nur das zahlen, was auch medizinisch/wirtschaftlich nötig ist. Dass da die Auffassungen zwischen Versicherten und Kassen/Gesetzgeber zum Teil auseinanderklaffen, das ist allgemein bekannt.
Was die psychotherapeutische Behandlung angeht, so ist diese in der Regel und Ausnahmen bestätigen diese (ja, das war eine Phrase) nicht einhergehend mit einer gleichzeitigen Arbeitsunfähigkeit. Um den Ausnahmefall von der Regel abzugrenzen, dafür gibt es den MDK.
Dass du selbst niemand bist, der den Staat gern betrügt oder vom Staat lebt, das glaube ich dir sofort. Allerdings geht es hier nicht um den Staat, sondern um die Krankenkasse und damit um alle anderen Versicherten, die monatlich ihren Beitrag an diese Kasse(n) leisten und die insgesamt alle ein Interesse daran haben, dass die Krankenkasse so mit den Beiträgen umgeht, dass alle Beitragszahler damit leben können.
Mein Rat , einfach abwarten - was soll passieren. Die Kasse wird dich nicht auffordern eine Reha zu beantragen, weil du es ja bereits von dir aus getan hast. Sie wird wahrscheinliche dein Gestaltungsrecht einschränken, d.h., du darfst z.B. den Antrag nicht ohne die Genehmigung der Kasse zurücknehmen.
Um dein Krankengeld musst du dir keine Sorgen machen bei dieser Fallkonstellation.
Gruss
Czauderna


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