Leistungsbegrenzung Kinderwunsch bei Krankenkassenwechsel
Verfasst: 20.01.2023, 09:33
Guten Morgen,
mal "ins blaue geworfen", eine Freundin aus unserem näheren Freundeskreis hat Schwierigkeiten mit der Erfüllung des Kinderwunsches. Dafür gibt es ja bekanntlich Kinderwunschbehandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse geleistet werden. Jedoch ist es ja so, dass die eine Krankenkasse natürlich je nachdem mal bessere oder schlechtere Zusatzleistungen hat als die andere.
Jetzt ist die Fragestellung, wie folgt, wenn bei der bisherigen Krankenkasse alle Leistungen gemäß der Satzung "ausgereizt" worden ist, überträgt sich das beim Krankenkassenwechsel? Kann man dann bei der "neuen Krankenkasse" diese Leistung dann weiterhin nicht beanspruchen oder ist es durch die "Neuversicherung" dann doch möglich diese zu nutzen? Die vorliegenden Regelungen lassen mir keinen eindeutigen Schluss dazu zu.
Weiß jemand hier eine Interpretation dazu? Meine eigene Ansicht hierzu ist, dass das nicht "erneut" genutzt werden kann.
mal "ins blaue geworfen", eine Freundin aus unserem näheren Freundeskreis hat Schwierigkeiten mit der Erfüllung des Kinderwunsches. Dafür gibt es ja bekanntlich Kinderwunschbehandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse geleistet werden. Jedoch ist es ja so, dass die eine Krankenkasse natürlich je nachdem mal bessere oder schlechtere Zusatzleistungen hat als die andere.
Jetzt ist die Fragestellung, wie folgt, wenn bei der bisherigen Krankenkasse alle Leistungen gemäß der Satzung "ausgereizt" worden ist, überträgt sich das beim Krankenkassenwechsel? Kann man dann bei der "neuen Krankenkasse" diese Leistung dann weiterhin nicht beanspruchen oder ist es durch die "Neuversicherung" dann doch möglich diese zu nutzen? Die vorliegenden Regelungen lassen mir keinen eindeutigen Schluss dazu zu.
Weiß jemand hier eine Interpretation dazu? Meine eigene Ansicht hierzu ist, dass das nicht "erneut" genutzt werden kann.