Wegeunfall während ambulanter Reha - BG verweigert jegliche Leistung
Verfasst: 13.04.2023, 17:14
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Aufnahme. Ich brauche einen Rat.
Im Januar 2023 habe ich eine ambulante Reha-Maßnahme in Gelsenkirchen (Medicos aufSchalke) begonnen; es handelte sich um eine 5-wöchige psychosomatische Reha. Träger war die gesetzliche Rentenversicherung (Bund), diese hatte dem Antrag, der in Abstimmung mit meiner Ärztin eingereicht wurde, zugestimmt.
Nach einer guten Woche in der Reha (8 Tage) bin ich morgens auf dem Weg zum Pkw (auf dem DIREKTEN Weg), mit dem ich als Selbstfahrer (kein Shuttledienst) zu der Reha gefahren bin (gegen Fahrtkostenerstattung) auf Blitzeis ausgerutscht und auf eine Steintreppe geschlagen. Das war direkt vor meinem eigenen Haus, auf dem direkten Weg zur Reha.
Diagnose in der Notaufnahme: Steißbein und Schlüsselbein gebrochen, Prellungen. Mein Hausarzt meinte, ich solle das als Unfallanzeige bei der ges. KV einreichen, da es sich um einen Wegeunfall handele. Ich habe daraufhin alle nötigen Unterlagen ausgefüllt und an die BGW Bezirksverwaltung Bochum gesendet. Ich wurde dann einem Durchgangsarzt zugewiesen, der mich behandelt hat und mir eine Verordnung für Physiotherapie mit der BG als Träger ausgestellt hat.
Die KK (Techniker) rief mich dann an und sprach mit mir über Krankengeld und Verletztengeld - offenbar zahlt ja wohl die KK beides und holt sich die Differenz von der BG zurück. Ich teilte mit, das Verfahren bei der BG bez. Verletztengeld sei schwebend und alle Unterlagen lägen der BG vor.
Einige Wochen später bekam ich einen Durchschlag (eine Kopie!) des Schreibens an den Durchgangsarzt. Die BG übernehme keinerlei Kosten, die Behandlung könne nicht mehr abgerechnet werden, Nachsorge etc. solle nicht vorgenommen werden.
Daraufhin rief ich bei der BG an und hatte die Sachbearbeiterin dran, ein Musterbeispiel an Motivation. Sie sagte auf meine Frage, ob es noch eine Anhörung gebe oder ob ich einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gebe, nur "Nee, wir machen da jetzt nichts mehr." Grund für die Ablehnung: Ich sei nicht "Teil des versicherten Personenkreises". Sie erläuterte das so, dass nur Teilnehmer einer stationären oder teilstationären, nicht aber einer ambulanten Reha-Maßnahme gesetzlich über die Genossenschaft versichert seien.
Nun, die Quellen, die ich gefunden habe, lauten anders. Im SGB VII §2 Abs. 15a heißt es wörtlich:
15. Personen, die
a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten,
und in einem Flyer, der von der VBG selbst (!) herausgegeben wird, heißt es
"Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
∙ stationäre bzw. teilstationäre Krankenhausbehandlung,
∙ stationäre Vorsorgeleistungen,
∙ stationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation erhalten.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung beziehungsweise Rehabilitation stehen."
Quelle: https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Ce ... onFile&v=7
Ich habe mittlerweile zwei Schreiben an die BG Bochum verfasst mit der Bitte um Übersendung eines rechtswirksamen Dokuments mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, so dass ich einen Widerspruch einlegen kann. Das alles ist jetzt sechs Wochen her. Ich habe keinerlei Antwort erhalten. Alles was ich habe ist nach wie vor die Kopie des Schreibens an meinen behandelnden Arzt.
Ich habe Krankengeld erhalten; da dies aber nicht dasselbe ist wie Verletztengeld und auch die Art der Behandlung anders ablaufen kann und mit Blick auf Folgeschäden etc., behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Zunächst wüsste ich aber gerne, was an der Aussage "keine Leistungen für Patienten in einer AMBULANTEN Reha" dran ist. Ich finde nur Quellen, die Anderweitiges aussagen.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe. Sorry, wenn das hier recht lang geworden ist...
Gruß
Christian
erst mal vielen Dank für die Aufnahme. Ich brauche einen Rat.
Im Januar 2023 habe ich eine ambulante Reha-Maßnahme in Gelsenkirchen (Medicos aufSchalke) begonnen; es handelte sich um eine 5-wöchige psychosomatische Reha. Träger war die gesetzliche Rentenversicherung (Bund), diese hatte dem Antrag, der in Abstimmung mit meiner Ärztin eingereicht wurde, zugestimmt.
Nach einer guten Woche in der Reha (8 Tage) bin ich morgens auf dem Weg zum Pkw (auf dem DIREKTEN Weg), mit dem ich als Selbstfahrer (kein Shuttledienst) zu der Reha gefahren bin (gegen Fahrtkostenerstattung) auf Blitzeis ausgerutscht und auf eine Steintreppe geschlagen. Das war direkt vor meinem eigenen Haus, auf dem direkten Weg zur Reha.
Diagnose in der Notaufnahme: Steißbein und Schlüsselbein gebrochen, Prellungen. Mein Hausarzt meinte, ich solle das als Unfallanzeige bei der ges. KV einreichen, da es sich um einen Wegeunfall handele. Ich habe daraufhin alle nötigen Unterlagen ausgefüllt und an die BGW Bezirksverwaltung Bochum gesendet. Ich wurde dann einem Durchgangsarzt zugewiesen, der mich behandelt hat und mir eine Verordnung für Physiotherapie mit der BG als Träger ausgestellt hat.
Die KK (Techniker) rief mich dann an und sprach mit mir über Krankengeld und Verletztengeld - offenbar zahlt ja wohl die KK beides und holt sich die Differenz von der BG zurück. Ich teilte mit, das Verfahren bei der BG bez. Verletztengeld sei schwebend und alle Unterlagen lägen der BG vor.
Einige Wochen später bekam ich einen Durchschlag (eine Kopie!) des Schreibens an den Durchgangsarzt. Die BG übernehme keinerlei Kosten, die Behandlung könne nicht mehr abgerechnet werden, Nachsorge etc. solle nicht vorgenommen werden.
Daraufhin rief ich bei der BG an und hatte die Sachbearbeiterin dran, ein Musterbeispiel an Motivation. Sie sagte auf meine Frage, ob es noch eine Anhörung gebe oder ob ich einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gebe, nur "Nee, wir machen da jetzt nichts mehr." Grund für die Ablehnung: Ich sei nicht "Teil des versicherten Personenkreises". Sie erläuterte das so, dass nur Teilnehmer einer stationären oder teilstationären, nicht aber einer ambulanten Reha-Maßnahme gesetzlich über die Genossenschaft versichert seien.
Nun, die Quellen, die ich gefunden habe, lauten anders. Im SGB VII §2 Abs. 15a heißt es wörtlich:
15. Personen, die
a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten,
und in einem Flyer, der von der VBG selbst (!) herausgegeben wird, heißt es
"Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
∙ stationäre bzw. teilstationäre Krankenhausbehandlung,
∙ stationäre Vorsorgeleistungen,
∙ stationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation erhalten.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung beziehungsweise Rehabilitation stehen."
Quelle: https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Ce ... onFile&v=7
Ich habe mittlerweile zwei Schreiben an die BG Bochum verfasst mit der Bitte um Übersendung eines rechtswirksamen Dokuments mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, so dass ich einen Widerspruch einlegen kann. Das alles ist jetzt sechs Wochen her. Ich habe keinerlei Antwort erhalten. Alles was ich habe ist nach wie vor die Kopie des Schreibens an meinen behandelnden Arzt.
Ich habe Krankengeld erhalten; da dies aber nicht dasselbe ist wie Verletztengeld und auch die Art der Behandlung anders ablaufen kann und mit Blick auf Folgeschäden etc., behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Zunächst wüsste ich aber gerne, was an der Aussage "keine Leistungen für Patienten in einer AMBULANTEN Reha" dran ist. Ich finde nur Quellen, die Anderweitiges aussagen.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe. Sorry, wenn das hier recht lang geworden ist...
Gruß
Christian