Frage Krankengeld

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Djang
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Frage Krankengeld

Beitragvon Djang » 07.06.2023, 10:54

Hallo,
mein AV wurde seitens des AG zum 31.05.2023 gekündigt.
Am 30.05. bekam ich im KHS die Diagnose MS. Die Kündigung hatte nix mit einer Krankheit zu tun,eher private Gründe und Überlastung.
Ich bin ALG1 gemeldet. Eine mögliche REHA (RV Bayern Süd) steht im Juli an. EMR wird geplant.
Wer zahlt wann was?

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Re: Frage Krankengeld

Beitragvon Czauderna » 07.06.2023, 13:23

Hallo,
wenn wir mal davon ausgehen, dass du ab dem 01.06.2023 ALG-1 beziehst, dann zahlt das Arbeitsamt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen das ALG-1 weiter, danach zahlt entweder die Rentenversicherung Übergangsgeld (während einer Reha) oder die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des ALG-1 bei Arbeitsunfähigkeit ohne Reha. Bei einer Beantragung auf Erwerbsminderungsrente während der Arbeitsunfähigkeit zahlt entweder die Rentenversicherung oder die Krankenkasse oder auch das Arbeitsamt zunächst weiter bis zur Entscheidung über diesen Rentenantrag.
Gruss
Czauderna

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Re: Frage Krankengeld

Beitragvon Djang » 13.09.2023, 16:50

Neue Situation.
Ich war nie arbeitslos, sondern beziehe seit dem 01.06. Krankengeld.
Vor meiner Diagnose habe ich mich beworben und habe demnächst 2 Vorstellungsgespräche online.
Habe mich eigentlich damit abgefunden, dass ich 15 Monate Krankengeld bekomme und dann bis ich EMR erhalte, ALG 1 beziehe. Mein Hausarzt würde mich entsprechend AU schreiben.

Was wären die Nachteile, was die Vorteile, würde ich wieder einen festen Job bekommen.
Mein Ex AG würde mich ab sofort wieder als Freelancer einstellen.
Hilfe.....

Czauderna
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Re: Frage Krankengeld

Beitragvon Czauderna » 13.09.2023, 21:36

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht - wo siehst du Vorteile und wo Nachteile.
Entweder man ist arbeitsunfähig oder man ist es nicht.
Freelancer, heißt das Selbständig?
Gruss
Czauderna

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Re: Frage Krankengeld

Beitragvon Djang » 14.09.2023, 08:55

Ja, Freelancer heißt Selbständig.
AU bedeutet ja nicht, dass man grundsätzlich im Home-Office noch arbeiten könnte.
Denn das könnte ich zumindest für ein paar Stunden schon.

Czauderna
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Re: Frage Krankengeld

Beitragvon Czauderna » 14.09.2023, 09:40

Hallo,
also, wenn ich es richtig verstanden habe, lautet die Frage, ob es möglich ist, neben dem Krankengeld als Arbeitnehmer Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu haben.
Grundsätzlich wäre das möglich - allerdings müssen da zwei Sachen mit der Kasse abgeklärt werden.
Einmal die medizinische Seite, nämlich ob diese Selbständigkeit Auswirkungen auf die Arbeitsunfähigkeit haben
Beispiel:
Arbeitnehmer-Verwaltungsmitarbeiter- arbeitsunfähig wegen eines Beinbruchs
Selbständig-IT-Dienstleistung
hier wäre es theoretisch denkbar, dass eine selbständige Tätigkeit (Home-Office) keinen Einfluss auf die Krankengeldzahlung hätte.

Aber

Arbeitnehmer-Buchhalter - arbeitsunfähig wegen Herzinfarkt
Selbständig_Buchhaltung -
das wird eher nicht funktionieren, meiner Meinung nach.

Dann wäre da noch die versicherungsrechtliche Seite
Als Freelancer tätig zu sein, bedeutet auch, bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis, grundsätzlich das Einverständnis des Arbeitgebers, insbesondere auch dann, wenn die Art der Tätigkeit als Selbständiger nicht oder nur wenig von der Arbeit als Arbeitnehmer unterscheidet. Die Frage ist auch, wenn die Aufträge nur von einem (Ex) Arbeitgeber kommen, ob nicht dann auch eine Scheinselbständigkeit vorliegt. In jedem Fall muss die Krankenkasse informiert werden, welche feststellen muss, ob es bei der Tätigkeit als Freelancer lediglich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt oder um eine hauptberufliche Tätigkeit, welche dann zum Wegfall der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer und demzufolge auch zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen könnte, meiner Meinung nach.
Also zusammengefasst - Arbeitgeber und Krankenkasse kontaktieren und klären lassen (möglichst schriftlich)
Gruss
Czauderna


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