Zahnärztliches Gutachten ohne Einbindung des behandelnden Arztes möglich?

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Marned
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Zahnärztliches Gutachten ohne Einbindung des behandelnden Arztes möglich?

Beitragvon Marned » 18.10.2023, 19:47

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob es richtig ist, dass ich hier die Frage stelle, bitte euch daher, mir einfach Bescheid zu geben, wenn ich hier falsch bin.

Gibt es Konstellationen, unter denen ein zahnärztliches Gutachten möglich wäre, ohne dass der behandelnde Zahnarzt davon erfährt?
Gibt es eventuell so etwas wie ein Vorgutachten, bei dem der Gutachter z.B. feststellen würde, dass eine Zahnkrone inakzeptabel schlecht gemacht wurde und zu Zahnfleischreizungen führt bzw. führen könnte, sodass es dann für den Patienten klar ist, dass er ein vollständiges Gutachten in Erwägung ziehen sollte und keine Angst haben müsste, dass das Vertrauensverhältnis mit dem behandelnden Zahnarzt verloren geht?

Wie lange muss man durchschnittlich auf ein zahnärztliches Gutachten warten?

Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, die damit im Zusammenhang stehen und fordert bei Erfolg dann das Geld vom behandelnden Zahnarzt?

Noch eine Frage: angenommen hat ein Zahnarzt eine Zahnkrone schlecht gemacht. Dann hat er diese kurz danach ausgetauscht und die zweite ist wieder schlecht. Der Patient will dann nicht mehr von diesem Zahnarzt behandelt werden, da auch die dritte Krone schlecht sein könnte und bei jedem Austausch gesunde Zahnsubstanz verloren geht. Würde sich die Krankenkasse an Kosten eines erneuten Zahnkroneaustausches bei einem anderen Arzt beteiligen, wenn dieser die Notwendigkeit des Austausches darlegt?

Danke

Czauderna
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Re: Zahnärztliches Gutachten ohne Einbindung des behandelnden Arztes möglich?

Beitragvon Czauderna » 18.10.2023, 20:03

Hallo,
also, ein Gutachten im Bereich Zahnersatz im Voraus zulasten der Kasse gibt es nur in bestimmten Fällen.
So wie geschildert wurde der Zahnersatz aber bereits eingegliedert - wie lange ist das her ?.
Gewährleistungsfrist bei Zahnersatz besteht für zwei Jahre. Wenn es Probleme damit gibt, muss dem behandelnden Zahnarzt/in die Möglichkeit der Mängelbehebung gegeben werden, darüber sollte eine Dokumentation geführt werden. Erst wenn diese Mängelrüge keinen Erfolg hat, kann die Kasse einen Gutachter/in einschalten (zulasten der Kasse), der dann den eingegliederten Zahnersatz begutachtet. Der behandelnde Zahnarzt hat hier das Recht bei der Begutachtung anwesend zu sein, also erfährt er in jedem Fall davon. Wenn die Begutachtung ergibt, dass der behandelnde Zahnarzt fehlerhaft gearbeitet hat, dann muss er entweder auf eigene Kosten eine eventuell notwendige Regulierung vornehmen oder seine Rechnung zurücknehmen. Wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr zum Zahnarzt besteht, kann natürlich ein anderer Zahnarzt/in die Neuversorgung vornehmen, die dann auch von der Kasse wieder bezuschusst wird. Wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wird die Kasse ohne beschriebene Procedere sicher nicht erneut einen Zahnersatz bezuschussen.
Gruss
Czauderna


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