Wiedereingliederung Krankmeldung Krankengeld

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Seidensticker
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Wiedereingliederung Krankmeldung Krankengeld

Beitragvon Seidensticker » 10.12.2023, 11:54

Hallo,

meine Wiedereingliederungsvereinbarung lief bis einschließlich Freitag, meine dazugehörige Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde vom Arzt bis einschließlich Sonntag ausgestellt. Ab Montag habe ich mich beim Arbeitgeber gesund gemeldt und erhalte ab dann wieder Bezüge. Krankengeld habe ich bis Freitag erhalten, ist es korrekt, dass mir für den Samstag und Sonntag kein Krankengeld zusteht? Nachfrage bei der Krankenkasse ergab, dass das Krankengeld nur bis zum Ende der Wiedereingliederung gezahlt wird. Auf der anderen Seite arbeite ich ja am Wochenende auch nicht.
Vielen Dank!
Mit einem Gruß
Marco

Czauderna
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Re: Wiedereingliederung Krankmeldung Krankengeld

Beitragvon Czauderna » 10.12.2023, 12:11

Hallo,
ich kenne es noch so, dass mit dem Ende der Wiedereingliederung (Freitag) auch das Ende der Arbeitsunfähigkeit steht, denn wenn es anders wäre, dann wäre die Wiedereingliederung misslungen und es müsste entweder die Wiedereingliederung verlängert werden und eine Folgemeldung über den Sonntag hinaus ausgestellt werden. Es wäre ja auch unlogisch, wenn trotz der erfolgreichen Wiedereingliederung noch zwei Tage Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung hinzukommen würden. In deinem Falle müsste der Arbeitgeber meiner Meinung nach, bereits ab dem Samstag wieder Gehalt zahlen, macht er sonst auch für die arbeitsfreien Wochenendtage.
Allerdings kenne ich solche Fälle aus der Praxis, wo auch der Wiedereingliederungsplan von vorneherein als Ende einen Sonntag hatte und wenn da die Kasse nicht gleich bei Vorlage des Plans reagierte, dann wurde auch bis Sonntag Krankengeld während der Wiedereingliederung gezahlt.
Gruss
Czauderna

Seidensticker
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Re: Wiedereingliederung Krankmeldung Krankengeld

Beitragvon Seidensticker » 11.12.2023, 18:09

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!


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