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Krankengeld, Reha

Verfasst: 10.10.2025, 21:43
von Beate aus Berlin
Hallo zusammen,

zuerst einmal lieben Dank für die Aufnahme.
Ich heiße Beate und komme tatsächlich aus Berlin ☺️.

Und zwar habe ich eine Frage zu einem Sachverhalt, über den in einem anderen Forum eine Diskussion entstanden ist.

Es geht um einen Brief, in dem eine Versicherte von einer Krankenkasse gebeten wurde, innerhalb von 4 Tagen eine Reha zu beantragen. Sie bezieht derzeit Krankengeld.

Sie wollte wissen, ob es sich um die offizielle Aufforderung nach Paragraph 51 SGB V handelt. Ich habe nein gesagt, da es für mich nur nach einer Bitte aussah und nicht nach einer Aufforderung. Auf den Paragraphen wurde kein Bezug genommen und es war auch keine 10 Wochen Frist

Auch hat das eine Verwandte von uns gerade erlebt. Sie hat einen ähnlichen Brief erhalten und sich bei ihrer Krankenkasse nach dem Hintergrund und den möglichen Konsequenzen erkundigt. Und eben diese Information erhalten, dass es sich eben nicht um die Aufforderung handelte und sie den Rehaantrag nicht stellen muss. Und es somit auch keine Konsequenzen haben wird.

In diesem Forum bin ich die einzige mit meiner Meinung und habe dadurch viel Verwirrung gestiftet.

Könnt ihr mir bitte sagen, was nun richtig ist und mir weiterhelfen? Kann ich das auch woanders nachlesen, ausser im.oben genannten Paragraphen? Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

Lieben Dank und viele Grüße von Beate