Krankengeld - Rehazeit

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Kai-Uwe
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Krankengeld - Rehazeit

Beitragvon Kai-Uwe » 10.01.2008, 16:25

Hallo,
da bin ich wieder, leider immer noch Krank. :(

Ich habe jetzt eine Krankengeldabrechnung (also über die Zeit die mir noch an Krankengeld bleibt) bekommen. 2007 war ich 4 Wochen in einer Reha.
In der Rehazeit habe ich Geld von der RV bekommen, dann wieder Krankengeld der GKV.
Meine Krankenversicherung sagt die Zeit der Reha zählt mit zu den 78 Wochen Krankengeld.

Also 6 Wochen Arbeitsgeber, 4 Wochen Reha (RV) und 68 Wochen Krankengeld von der Krankenversicherung.

Nun soll ich zum Abschluß des Krankengeldes noch einmal in eine Reha, da bekomme ich wieder Übergangsgeld von der RV.

1.Frage: ist es richtig das die 4 Wochen der 1.Rehazeit (2007) mit in die 78 Wochen Krankengeldzahlung fällt, obwohl von der RV gezahlt?

2.Frage: bekomme ich, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und ich genau zum Ende noch einmal zur Reha kann, dann trotzdem Übergangsgeld von der RV?

Vielen Dank :-({|= schon einmal für Eure Antworten.

Lieben Gruß
Kai-Uwe

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Beitragvon Rossi » 10.01.2008, 19:58

Jooh, das ist korrekt, dass bei der Berechnung der 78 Wochen sowohl die Lohnfortzahlung als auch der Bezug von Reha-Geld mitgerechnet wird.

Dieses dürfte sich schon zwangsläufig aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben.

§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes

(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.


Also die 78 Wochen werden ab Beginn des 1. Kranheitstages gerechnet.

Dieses wird noch einmal bekräftig durch den Absatz 3

(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.


Das Krankengeld ruht sowohl während des Lohnfortzahlungszeitraumes durch den Arbeitgeber als auch während des Bezuges von Reha-Geld.

Tja, sieht nicht gut aus.

Meines Erachtens hast Du, wenn das Krankengeld ausläuft und dann nahtlos die Reha-Massnahme beginnt ein Anspruch auf Übergangsgeld. Aber da würde ich die RV vorher fragen.

Kai-Uwe
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Dankeschön

Beitragvon Kai-Uwe » 11.01.2008, 07:22

Guten Morgen Rossi,

Dankeschön für die schnelle Antwort, hätte ja sein können das Die GKV sich auch mal verrechnet hat.

Lieben Gruß
Kai-Uwe


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