Hallo,
ich habe an meine GKK einen Antrag auf Befreiung der Zuzahlung gestellt und Rückzahlung für 2007 beantragt.
Im letzten Jahr habe ich nicht nur Krankengeld bekommen, sondern von meiner privaten Krankenzusatzversicherung auch Krankentagegeld bekommen. Muss ich diese Zahlungen auch bei Antragsstellung angeben und auch später eine private BUZ-Rente.
Ich habe die diese Zahlungen ja nur bekommen weil ich jahrzehnte für diese Versicherungen eingezahlt habe und private Vorsorge gemacht habe.
Sollte ich sie wirklich als Einkommen mit angeben müssen, so müßte doch die montlichen Beiträge auch als Ausgaben gelten???
Schon einmal Danke für Eure Antworten.
Gruß
Kai-Uwe
Zuzahlungsbefreiung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Gucke mal hier:http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/Rundschreiben/Rundschreiben_2002/14032002_Einnahmen_zum_Lebensunterhalt_und_Gesamteinkommen.pdf
Das ist ein Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse. Hier geht es speziell um das Einkommen, welches bei der Berechung der Zuzahlungsgrenze im Sinne von § 62 SGB V zu berücksichtigen ist.
Das ist ein Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse. Hier geht es speziell um das Einkommen, welches bei der Berechung der Zuzahlungsgrenze im Sinne von § 62 SGB V zu berücksichtigen ist.
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