Pflichtversicherung für jeden möglich?

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tarantellisima
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Pflichtversicherung für jeden möglich?

Beitragvon tarantellisima » 22.02.2008, 09:42

Hallo, ein dringendes Problem:

ein Freund ist im Herbst aus Griechenland gekommen und war seit November bis Februar mit seinem Arbeitgeber hier in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Nun ihm gekündigt worden und er wird den Angaben der Mitarbeiter vom ALG II kein Hartz IV bekommen können, da seine Partnerin genug verdient. Also auch keine Krankenversicherung....
So ab dem 01.04 gibt es ja dieses Gesetz mit der Pflichtversicherung, wo dann solche Fälle wie mein Freund fallen würden. Seine alte (von November bis Februar- die AOK) muss ihn doch dann behalten, oder?

Die verlangen jetzt nämlich Bescheide, dass er in den letzten 5 Jahren in Deutschland 24 Monate am Stück versichert war ( war er früher aber vielleicht nicht 24 Monate am Stück) bzw. einen Nachweis der griechischen Behörden über die dortige Versicherung.

Beides wird schwer, die Krankenkasse woe er vor 5 jahren war, hat fusioniert und findet die kompletten daten nicht und das mit den griechischen Behörden ist so eine Sache.

Muss er dennoch von der AOK genommen werden oder können die ihn ernsthaft verweigern, wenn er nicht an die Domukente kommt?

Ist dringend, sind um jeden Rat dankbar!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.02.2008, 19:30

Also, die Nachweise in den letzten 5 Jahren benötigt er um eventuell in die freiwillige KV zu kommen. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist möglich wenn er jetzt unmittelbar 12 Monate durchgehend bei einer gesetzlichen KV in Deutschland versichert war oder in den letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate

Wenn er die Zeiten nicht beibringen kann, dann ist er kraft Gesetzes gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert. Und zwar bei der Krankenkasse wo er jetzt zuletzt versichert war.

Die Beitragshöhe ist völlig identisch; d. h., es ist wurschtegal ob er freiwillig oder pflichtversichert ist.


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