Portabilität - Mitnahme der Altersrückstellung in der PKV

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Portabilität - Mitnahme der Altersrückstellung in der PKV

Beitragvon Frank » 14.04.2008, 18:05

Dieser Thread dient zur Information und das Klären von Fragen zur Portabilität (Mitnahme) der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung zu einem neuen Versicherer.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat folgende Erläuterungen veröffentlicht:

Alterungsrückstellungen (in der privaten Krankenversicherung)

Um die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der PKV-Versicherten zu verstärken und den Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) zu intensivieren, wird mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Portabilität der Alterungsrückstellungen eingeführt.

Bislang beschränkte sich der Wettbewerb der privaten Versicherungsunternehmen im Wesentlichen auf die Neuanwerbung von jungen (gesunden) Versicherten, während für ältere Versicherte ein Versicherungswechsel häufig mit erheblichen Prämienerhöhungen verbunden war und damit faktisch nur sehr selten stattfand.

Der Grund: Bei einem Wechsel konnte die so genannte Alterungsrückstellung - das ist der Betrag, den Versicherte zur Glättung des (sonst höheren) Beitrags im Alter aus ihren Prämien beim Versicherer ansparen - nicht zum neuen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden. Wechsler mussten also ihre Alterungsrückstellung wieder völlig neu aufbauen, was ihre Beiträge für die neue Versicherung erheblich verteuert hat. Faktisch war der Wechsel damit für langjährig PKV-Versicherte unmöglich.

Eine praktikable Lösung für die Portabilität der Alterungsrückstellungen beim Wechsel von einem privaten Versicherungsunternehmen zu einem anderen stellt folgende Anforderungen an die Versicherungstarife:

* Einheitliche Leistungsbeschreibungen, für die eine Mitgabe der Alterungsrückstellungen möglich sein soll,
* Kontrahierungszwang der Versicherungsunternehmen,
* Risikoausgleich zwischen den Unternehmen.

Diese Voraussetzungen erfüllt der neue Basistarif in der PKV, weshalb für den Leistungsumfang dieses Tarifs die Portabilität in vollem Umfang eingeführt wird.

Künftig kann damit ein PKV-Versicherter seine Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs beim Wechsel in ein anderes privates Unternehmen mitnehmen.

Er wird dann im neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort in dem Alter eingetreten wäre, in dem er den ursprünglichen Versicherungsvertrag im alten Unternehmen abgeschlossen hat. Für Tarife, die im Leistungsumfang über den Basistarif hinausgehen, die also Leistungen beinhalten, die zum Beispiel auch in Zusatzversicherungen zur GKV enthalten sind, wird die Portabilität in Höhe des Basistarifs eingeführt.

Für PKV-Versicherte, die nach dem 31.12.2008 einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, gilt die Portabilität im beschriebenen Umfang uneingeschränkt. Für Versicherte, die einen Krankenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, ist eine befristete Wechselmöglichkeit vorgesehen:
Sie können nur in einem Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Januar 2009 unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen wechseln. Unter gewissen Voraussetzungen können diese "Altversicherten" zudem zeitlich unbeschränkt innerhalb ihres Unternehmens unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in den Basistarif wechseln.

Quelle BmvG
http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... ungen.html

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Re: Portabilität - Mitnahme der Altersrückstellung in der PK

Beitragvon DKV-Service-Center » 14.04.2008, 18:17

Hallo Frank wie immer warst du einen Tick schneller :-)

Hallo Carsten,
auch von mir ein Herzlich willkommen im Forum. Es stimmt das hier eine nette Truppe zusammen gekommen ist.
Dass liegt unter anderem daran, das wir Laien kleine Tips und Ratschläge erteilen und eine Diskussion welche abschweift vermeiden.
Die Aussage:

Zum 01.01.09 wird bei einem Wechsel ein Teil der Alterrückstellungen zur neuen Gesellschaft mitgenommen.

Ist richtig,
wie warum wiehoch, ist doch ersteinmal nebensächlich oder?
Wie der Wechsel dann aussieht, aussehen könnte wird die Zukunft zeigen.
Ich kann mir vorstellen das ein wechselwilliger Interessent in einem Antrag seinen wechsel im Standarttarif anzeigt und gleichzeitig einen bestimmten Zieltarif benennt.
Gruß

KV-Management
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noch etwas

Beitragvon KV-Management » 10.02.2009, 21:30

Hallo Zusammen,

inzwischen ist klar, dass die AR in Form eines Beitragsrabattes beim neuen Versicherer wirken. Erfahrungen über die Höhe diese Rabattes werden wir wohl sehr viel später machen.

Aber in diesem Zusammenhang erinnere ich mich an ein Gespräch mit dem Vorstand eines großen PKV-Untermehmen. Man erwartet, dass es in Zukunft (so ca. ab 2012) aufgrund des einfachen Versichererwechsels weniger Provisionen geben wird. Der Makler könnte schließlich mit dem Maklerauftrag den Kunden öfter mal umdecken, zwecks Provisionsoptimierung. Gilt aber nicht für Wechsel von GKV zu PKV.

Michael

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Re: noch etwas

Beitragvon E.Kacmaz » 11.02.2009, 10:06

KV-Management hat geschrieben:Hallo Zusammen,

inzwischen ist klar, dass die AR in Form eines Beitragsrabattes beim neuen Versicherer wirken. Erfahrungen über die Höhe diese Rabattes werden wir wohl sehr viel später machen.

Aber in diesem Zusammenhang erinnere ich mich an ein Gespräch mit dem Vorstand eines großen PKV-Untermehmen. Man erwartet, dass es in Zukunft (so ca. ab 2012) aufgrund des einfachen Versichererwechsels weniger Provisionen geben wird. Der Makler könnte schließlich mit dem Maklerauftrag den Kunden öfter mal umdecken, zwecks Provisionsoptimierung. Gilt aber nicht für Wechsel von GKV zu PKV.

Michael

????
War das der Sachvorstand oder Lebenvorstand?
Seit wann akzeptiert ein PKV-Unternehmen eine Umdeckung bei einer PKV mit einem Maklerauftrag?
Oder geht der Vorstand davon aus, dass es bald keine Gesundheitsfragen mehr gibt oder die in Zukunft nicht mehr vom Kunden beantwortet werden müssen?
Und welcher Makler der einigermaßen bei Sinnen ist, würde das machen, außer dass er sowieso keinen Bedarf mehr für seine VSV sieht.

Grüße

KV-Management
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Beitragvon KV-Management » 11.02.2009, 10:29

Moin,

das war tatsächlich der Vorstand der KV!

Es beweißt natürlich, dass uns Maklern nicht sonderlich viel Vertrauen seitens der VR entgegengebracht wid. Uns wird offenbar alles zugetraut. Und wenn ich an Makler aus Kassel oder Gersthofen denke, wundert mich das nicht.

Für die Gesundheitsfragen ist und bleibt der Kunde verantwortlich, und unterschreibt. Jeder weiss aber, wie oft der Vermittler diese Fragen manipuliert. Und mehr!

Vertreter bekommen Rückwerbeprov., Makler i.d.R. nicht. Begründung: Maklerauftrag.

Noch Fragen?

Michael

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Beitragvon tomi1967 » 11.02.2009, 10:32

Hallo Zusammen,
ich lese mit sehr großen Interresse in diesem Forum.
Jetzt habe ich zu diesen Thema Alterungsrückstellung (Neu) eine Frage, vieleicht könnt ihr mir diese Beantworten.
Frage:
Seit dem 01.01.2009 muß jeder, der sich in der privaten Krankenversicherung versichert, den neuen Zuschlag zahlen. Wenn er wechselt, wie schon von Frank beschrieben, kann er sich günstiger einkaufen.
Aber wenn er nicht wechselt, was passiert mit der Rückstellung? Nach meinen Information hat er davon nichts. Ist das tatsächlich so und stecken sich die Versicherungsunternehmen dieses Geld ein -ae- ?

Gruß Thomas

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 11.02.2009, 10:36

tomi1967 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich lese mit sehr großen Interresse in diesem Forum.
Jetzt habe ich zu diesen Thema Alterungsrückstellung (Neu) eine Frage, vieleicht könnt ihr mir diese Beantworten.
Frage:
Seit dem 01.01.2009 muß jeder, der sich in der privaten Krankenversicherung versichert, den neuen Zuschlag zahlen. Wenn er wechselt, wie schon von Frank beschrieben, kann er sich günstiger einkaufen.
Aber wenn er nicht wechselt, was passiert mit der Rückstellung? Nach meinen Information hat er davon nichts. Ist das tatsächlich so und stecken sich die Versicherungsunternehmen dieses Geld ein -ae- ?

Gruß Thomas


Natürlich hat er etwas davon.... niedrigere Beiträge im Alter...

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Beitragvon tomi1967 » 11.02.2009, 10:43

Wie gesagt, man hat mir gesagt das die Rückstellung im Alter nicht angerechnet wird, sondern nur ausgeschüttet bei einen wechsel von PKV zu PKV.

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Beitragvon E.Kacmaz » 11.02.2009, 10:43

KV-Management hat geschrieben:Moin,

das war tatsächlich der Vorstand der KV!

Es beweißt natürlich, dass uns Maklern nicht sonderlich viel Vertrauen seitens der VR entgegengebracht wid. Uns wird offenbar alles zugetraut. Und wenn ich an Makler aus Kassel oder Gersthofen denke, wundert mich das nicht.

Für die Gesundheitsfragen ist und bleibt der Kunde verantwortlich, und unterschreibt. Jeder weiss aber, wie oft der Vermittler diese Fragen manipuliert. Und mehr!

Vertreter bekommen Rückwerbeprov., Makler i.d.R. nicht. Begründung: Maklerauftrag.

Noch Fragen?

Michael


Hallo Michael,

trotz Deiner Antwort erschliesst sich mir die Kausalität Deiner Ausführungen in Verbindung Zusammenhang mit dem Maklerauftrag nicht.
Durch die Mitnahme des Übertragungswertes gehen die Gesellschaften anscheinend von einer höheren Abgangswahrscheinlichkeit aus und wollen dann weniger zahlen, da Sie befürchten, dass der Kostenanteil für die Courtagen im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen steigen wird und der Kunde öfter wechselt, was ich persönlich für Unsinn halte. Das Prozedere der Mitnahme des Übertragungswertes ist ja mehr als Kundenfeindlich und mehrmaliger Wechsel ist ja darüber hinaus mit einem noch größeren Verlust verbunden, da hier ja die Übertragungswerte des ersten Versicherers, bis auf den GZ, komplett unter den Tisch fallen.

Aber was hat das alles mit dem Maklerauftrag zu tun??

Es ändert sich doch nichts....!!!

Grüße

dij
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Beitragvon dij » 11.02.2009, 15:08

tomi1967 hat geschrieben:Wie gesagt, man hat mir gesagt das die Rückstellung im Alter nicht angerechnet wird, sondern nur ausgeschüttet bei einen wechsel von PKV zu PKV.


Welches "man" auch immer das gesagt hat, hat ziemlichen Unsinn verzapft.

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Beitragvon E.Kacmaz » 11.02.2009, 16:06

tomi1967 hat geschrieben:Wie gesagt, man hat mir gesagt das die Rückstellung im Alter nicht angerechnet wird, sondern nur ausgeschüttet bei einen wechsel von PKV zu PKV.


Ich vereinfache einfach mal...

also wenn man jetzt vereinfacht gesagt einen Teil der altersrückstellungen mitnehmen kann, wofür sollten dann diese altersrückstellungen alternativ eingesetzt werden, wenn nicht dazu, um im alter als rückstellungen zur verfügung zu stehen?

ist also alleine von den begrifflichkeiten schon selbsterklärend...


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