"Gesundheitsreform 2" Beitragsbemessungs (BBG)

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Michael

"Gesundheitsreform 2" Beitragsbemessungs (BBG)

Beitragvon Michael » 21.06.2006, 14:48

Hallo!

Nach den bisher bekannten Plänen der Bundesregierung zur "Gesundheitsreform 2"
soll die Beitragsbemessungs (BBG) in der GKV auf nunmehr 5.250,- € angeboben werden.

Was ist mit den Privatversicherten die über der alten aber unter der neuen BBG verdienen?

Was verändert sich für die?
Können die in der PKV bleiben?
Werden irgendwelche Beiträge erhöht?

Gruß
Michael

Rolf
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Beitragvon Rolf » 21.06.2006, 14:53

Hallo!

Eine mögliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze betrifft
nur freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sollte die Erhöhung kommen, müssen diese Mitglieder einen
höheren Beitrag zahlen.

Neben der BBG gibt es noch die Pflichtversicherungsgrenze. Das
ist bestimmt die Grenze, die Sie meinten. Arbeitnehmer, die über
dieser Grenze verdienen, können sich privat versichern.

Sollten Sie, solange Sie privat versichert sind, einmal unter der
Pflichtversicherungsgrenze verdienen, können Sie sich von der
Versicherungspflicht befreien lassen und bleiben privat versichert.

Gruß
Rolf

himan
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Beitragvon himan » 26.07.2006, 23:44

Wäre doch schön, wenn die Grenze auf über 5000 Euro angehoben werden würde!

Dann könnt Ihr euch ja mal den Beitrag ausrechnen, der dann gezahlt werden muss.

Jeder Selbstständige, jeder Angestellte der darüber verdient wird zur PKV getrieben. Und die Angstellten, die darunter verdienen, die sind die Deppen, genauso dumm dran sind die Arbeitgeber, die plötzlich deutlich höhere Lohnnebenkosten zahlen müssen.


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