Hallo
Ich hab da ein Problem und zwar bin ich arbeitslos und möchte nicht das mein Lebenspartner sich offenlegen muss. Dadurch habe keinen Anspruch auf Harz IV, wie krankenversichere ich mich jetzt?
Harz IV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo,
muss du den überhaupt deinen freund angeben ? ich meine, ihr seid ja nicht verheiratet. was ist denn wenn ihr euch trennt ? und auch wenn du jetzt sag ich mal nöch bisschen vermögen hättest, und keine bedürftigkeit vorliegt, ist man denn dann trotz keinen alg2 nicht krankenversichert ? ich kann mir das nicht vorstellen.
muss du den überhaupt deinen freund angeben ? ich meine, ihr seid ja nicht verheiratet. was ist denn wenn ihr euch trennt ? und auch wenn du jetzt sag ich mal nöch bisschen vermögen hättest, und keine bedürftigkeit vorliegt, ist man denn dann trotz keinen alg2 nicht krankenversichert ? ich kann mir das nicht vorstellen.
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