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Gesundheitsreform, Bürgerversicherung, Kopfpauschale, usw.

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Heida
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Beitragvon Heida » 05.12.2008, 23:22

Hat sich erledigt!
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dij
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Beitragvon dij » 05.12.2008, 23:25

Ja, die Versicherungspflicht gilt – vorausgesetzt natürlich, er lebt in Deutschland usw.

Heida
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Beitragvon Heida » 06.12.2008, 11:30

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.12.2008, 17:10

Ab dem 01.01.2009 ist der definitiv verpflichtet sich gem. § 193 Abs. 3 VVG gegen Krankheit zu versichern. Dieses gilt auch für diejenigen, die einen Beihilfeanspruch haben. Er muss sich für die restlichen 30 % privat versichern.

Ich würde aber dann sofort die Aufnahme in den Basistarif verlangen. Dieses Recht hat er gem. § 195 Abs. 5 VVG. Die Leistungen im Basistarif entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Er wird mit Sicherheit den Höchstbeitrag zahlen müssen, der sich wie nachfolgend berechnet:

Beitragsbemessungsgrenze 2009 = 3.675,00 Euro
* 15,5 % allgemeiner Beitragssatz GKV = 569,62 Euro (bei 100 %)
anteilig hiervon 30 % = 170,89 Euro


Die Pflegeversicherung kommt auch noch hinzu; die dürfte bei ca. 21,50 Euro monatlich liegen.

Also, zur nächsten privaten KV und ein Angebot machen lassen, bzw. zu mehreren privaten Kv´s. Die Aufnahme darf nicht verweigert werden!!!!!

dij
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Beitragvon dij » 06.12.2008, 21:54

Mehrere Angebote für den Basistarif lohnen den Aufwand nicht. Bei regulären Tarifen sähe das natürlich anders aus (aber die wenigsten Versicherer dürften freiwillig einen 84jährigen, noch dazu bisher Unversicherten, aufnehmen).

GS
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Beitragvon GS » 07.12.2008, 03:22

Mehrere Angebote für den Basistarif lohnen den Aufwand nicht.

Sehe ich auch so. Evtl. bestehen ja andere Versicherungen, wenn schon keine KV. Dann sollte man auch die KV bei dem Krankenversicherer in dieser Gruppe in Anspruch nehmen, nicht aber eine, mit der man auch sonst nichts am Hut hat. Ggf. bringt man die eigenen Kinder ins Spiel. Die dürften inzwischen erwachsen sein und die eine oder andere Versicherung haben, auf deren (Verhandlungs-)Basis der selbige KV-Tarif in die Gänge gebracht wird.

Reißen wird sich niemand darum, was man auch nicht erwarten kann.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2008, 21:38

Also, zur nächsten privaten KV und ein Angebot machen lassen, bzw. zu mehreren privaten Kv´s. Die Aufnahme darf nicht verweigert werden!!!!!

:-) darf nicht aber wenn dein Rat befolgt wird kann es passieren :-)
Also wirklich nur bei einer Gesellschaft den Antrag stellen. Und die Pflege wird etwas teurer werden ;-) da gibt es meines wissens keinen Basistarif.
Gruß

GS
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Apropos Pflege ...

Beitragvon GS » 07.12.2008, 22:48

DKV-Service-Center hat geschrieben:... Und die Pflege wird etwas teurer werden ;-) da gibt es meines Wissens keinen Basistarif.
Gruß

Nein, es gibt nur den Höchstbetrag für diejenigen, dei aschon seit 1995 dabei sind bzw. ab dem 6. Jahr für alle anderen, der wäre ab 2009 für die PVBler aber nicht 21,50, sondern 28,66 €.

Gibt es aber bei "Pflege" nicht schon seit 1995 eine Versicherungspflicht für Beihilfeberechtigte, auch wenn sich - wie in diesem Fall - die Restkosten-KV bisher verkniffen haben? 14 Jahre Nachzahlung, ei der Daus?

Da die Versicherungspflicht seit 1995 besteht, hat er wenigstens, wenn schon Nachzahlung, von Anfang an Anspruch auf diese Höchstbetragsbegrenzung.

Aber vielleicht besteht der PVB schon, und es geht jetzt nur um die KV ab 2009 ...

Gruß von
Gerhard


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