DKV-Service-Center hat geschrieben:... Und die Pflege wird etwas teurer werden
da gibt es meines Wissens keinen Basistarif.
Gruß
Nein, es gibt nur den Höchstbetrag für diejenigen, dei aschon seit 1995 dabei sind bzw. ab dem 6. Jahr für alle anderen, der wäre ab 2009 für die PVBler aber nicht 21,50, sondern 28,66 €.
Gibt es aber bei "Pflege" nicht schon seit 1995 eine Versicherungspflicht für Beihilfeberechtigte, auch wenn sich - wie in diesem Fall - die Restkosten-KV bisher verkniffen haben? 14 Jahre Nachzahlung, ei der Daus?
Da die Versicherungspflicht seit 1995 besteht, hat er wenigstens, wenn schon Nachzahlung, von Anfang an Anspruch auf diese Höchstbetragsbegrenzung.
Aber vielleicht besteht der PVB schon, und es geht jetzt nur um die KV ab 2009 ...
Gruß von
Gerhard