Basistarif f. Fam. in PKV zu hoch - Wie Eintritt in die GKV?

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KaLau
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Basistarif f. Fam. in PKV zu hoch - Wie Eintritt in die GKV?

Beitragvon KaLau » 16.03.2009, 10:01

Nach stundenlanger Suche zur Lösung meiner Situation bin ich auf dieses beachtliche Forum gestoßen. Und ich möchte meine Situation gleich darstellen:
Beamter (Rheinland-Pfalz) im Vorruhestand (krankheitshalber), 58 Jahre, beihilfeberechtigt (70%), seit 1985 nicht mehr krankenversichert, bis dahin privat krankenversichert, zwei Kinder, Ehefrau nicht berufstätig,

Seit April 2007 besteht Versicherungspflicht in der GKV, seit Jan. 2009 in der PKV.

Würde ich in den Basistarif einer PKV eintreten, könnte ich die Beiträge für meine Frau, für die beiden Kinder und für mich (geschätzt wohl ca. 500,-- Euro monatlich und unter der Berücksichtigung, dass ich nur 30 % der regulären Beiträge zahlen müßte) auch unter Einbezug dieser Zahlunsminderung nicht bezahlen.

Dazu gleich eine Frage: Müßte ich in die gleiche PKV eintreten, in der ich bis vor 24 Jahren Mitglied war, oder könnte ich eine andere wählen?

In der GKV wäre mir dies schon eher möglich, da in meinem Beitrag für mich auch die Ehefrau und die Kinder mitversichert wären.
Wie kann ich in die GKV eintreten? Muß ich tatsächlich einen Job mit Angestelltenvertrag finden, um in den Basistarif der GKV zu gelangen?
Wie stellt sich die Situation mit den Ersatzkassen? Gibt es auch dort den Basistarif?

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich die fachkundigen User meines Problems annehmen würden.

HG, KaLau

dij
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Re: Basistarif f. Fam. in PKV zu hoch - Wie Eintritt in die

Beitragvon dij » 16.03.2009, 12:30

KaLau hat geschrieben:zwei Kinder, Ehefrau nicht berufstätig


Die sind auch nicht versichert? War die Ehefrau jemals restkostenversichert? Falls nein, wie war sie zuvor zuletzt (ggf. als Kind) versichert?

KaLau hat geschrieben:Dazu gleich eine Frage: Müßte ich in die gleiche PKV eintreten, in der ich bis vor 24 Jahren Mitglied war, oder könnte ich eine andere wählen?


Ein anderer Versicherer wäre möglich.

KaLau
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Beitragvon KaLau » 16.03.2009, 15:18

Die (Kinder) sind auch nicht versichert? War die Ehefrau jemals restkostenversichert? Falls nein, wie war sie zuvor zuletzt (ggf. als Kind) versichert?

Traurig, ja. Die Frau ist Ausländerin und war in der staatlichen Versicherung. Ansonsten waren weder sie noch unsere Kinder krankenversichert.

Gibt es trotzdem noch Möglichkeiten? Z. B. in der GKV?

HG, KaLau

dij
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Beitragvon dij » 16.03.2009, 15:29

KaLau hat geschrieben:Traurig, ja. Die Frau ist Ausländerin und war in der staatlichen Versicherung.


Welches Land? Wann genau ist sie aus der dortigen Versicherung raus? Hat sie seither nie gearbeitet? (Wenn doch: als was?)

Komplizierter Fall, da braucht man viele Angaben.

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Beitragvon Rossi » 16.03.2009, 22:55

Ich bin begeistert, 25 Jahre keine Restkostenversicherung! Was es nicht so alles gibt.

Zunächst gehe ich mal davon, dass die Holde unter § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V fällt, denn sie war hier in Deutschland noch nie versichert. Die ausländerrechtlichen Bestimmungen lasse ich hier aussen vor. Will heissen, die Holde ist seit dem 01.04.2007 schon versicherungspflichtig in der GKV. Die Beitragsbemessung richtet sich nach der Hälfte des Ehegatteneinkommens. Die gemeinsamen Kinder kann man in die kostenlose Familienversicherung packen. Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass die Pension oberhalb der JAEG liegt. Den Beitrag kannst Du dir selber ausrechnen; die Hälfte der Pension * 17,4 %; Mindestgrundlage jedoch 840,00 Euro.


Die Ehefrau und die Kinder könnten natürlich auch - wenn die PKV es nicht pingelig sieht - in die private Kv gehen. Aber dort muss man auch jeden einzeln versichern; dort gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Stellt sich die Frage, ob die 30 % Restkostenversicherung billiger ist, als die gesetzliche Kv; glaube ich eher nicht; liegt aber auch daran, wie hoch die Pension ist.

Du bist auf jeden Fall in der PKV verpflichtet einen Vertrag abzuschliessen. Der max. Beitrag incl. Pflege beträgt 650,00 Euro, davon dann allerdings nur 30 %, sprich ca. 195,00 Euro. Ach ja, jetzt noch länger zu warten bringt nix. Du löhnst, ohne rückwirkend versichert zu sein, einen Strafzuschlag ab Febr. 2009 in der Höhe der jeweiligen Monatsprämie.

Ergo, im Schweinsgalopp die Klamotte klären!!!

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Beitragvon KaLau » 18.03.2009, 21:55

Für die bislang erhaltenen Informationen bedanke ich mich herzlich, auch wenn diese mir nicht gefallen können.

Also gibt es für mich nicht die Möglichkeit, wenn ich bei einem Unternehmen als Angestellter tätig werden könnte, in die GKV zu gelangen, weil ich zuvor als Beamter (jetzt krankheitshalber frühpensioniert) privatversichert war?

Für meine Frau, einschl. der Kinder, muß ich die Beiträge ab 04/07 nachbezahlen. Was passiert denn, wenn mir dies finanziell unmöglich ist?
Ich bin tatsächlich in großer Sorge, weil dieser Zustand, über viele Jahre hinweg aus finanziellen Gründen unversichert gewesen zu sein, scheinbar nicht ohne weiteres beendet werden kann. Eingehende Antworten hierzu habe ich nirgendwo erhalten können.

HG, KaLau

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Beitragvon Rossi » 18.03.2009, 23:30

Also gibt es für mich nicht die Möglichkeit, wenn ich bei einem Unternehmen als Angestellter tätig werden könnte, in die GKV zu gelangen, weil ich zuvor als Beamter (jetzt krankheitshalber frühpensioniert) privatversichert war?



Nee, für Dich keine Chance über eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in die GKV zu kommen. Da Du ein Anspruch auf Ruhegehalt mit Beihilfe hast, gilt für Dich die sog. absolute Versicherungsfreiheit im Sinne von § 6 Abs. 3 SGB V.

Für meine Frau, einschl. der Kinder, muß ich die Beiträge ab 04/07 nachbezahlen. Was passiert denn, wenn mir dies finanziell unmöglich ist?


Passiert nicht viel! Zunächst kannst Du einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V auf Ermässigung der Beitragsnachzahlung ab dem 01.04.2007 stellen. Wenn Du eine liebevolle Kv erwischt, dann zahlst Du max. ca. 40,00 Euro mtl. rückwirkend ab dem 01.04.2007, der lfd. Beitrag ist natürlich höher. Vielen Kvén ignorieren diese gesetzliche Verpflichtung jedoch.

Wenn Du es nicht zahlst, dann ruht der Anspruch auf Leistungen für die Holde. Aber in Notfällen bekommt die Holde soagr Leistungen. Die Kinder bekommen immer die vollen Leistungen; da hat unsere Ulla jetzt ein Machtwort gesprochen.

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Beitragvon KaLau » 20.03.2009, 02:47

Nochmals vielen Dank für die Auskünfte.
Ich werde also in die PKV eintreten, meine Frau mit den Kindern in die GKV.

HG, KaLau

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Beitragvon Rossi » 20.03.2009, 13:24

Jooh, vorausgesetzt die Holde hat eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als 12 Monaten und für diese AE war keine sog. Verpflichtungserklärung erforderlich. Aber da gehe ich mal davon aus, da ihr verheiratet und gemeinsame Kinder habt.

Wenn ihr dann allein durch die Zahlung des PKV Beitrages hilfebedürftig im Sinne des ALG II oder Sozialhilfe werdet, dann muss die PKV diesen Beitrag sogar halbieren.


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