seit 2005 ohne KV, was nun?

Gesundheitsreform, Bürgerversicherung, Kopfpauschale, usw.

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homer
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seit 2005 ohne KV, was nun?

Beitragvon homer » 26.09.2009, 16:34

Hallo!

Ich bin seit 09/2005 selbstständig, und seit dem ohne Krankenversicherung. Das war damals wissentlich geschehen, ich nahm die Risiken in Kauf. Ich weiß, nicht gerade verantwortungsvoll etc, aber es ist so...

Nun möchte ich mich aber gern privat krankenversichern. Durch die Gesundheitsreform und die allg. Vers.pflicht muss ja nun jeder krankenvers sein. Ich weiß, ich werd wahrscheinl nachzahlen müssen.
Kann mir bitte mal jemand sagen, was auf mich zukommt?
Seit wann genau gilt die Versicherungspflicht, d.h. wieviel Monate muss ich ggfs nachzahlen?

Fakten:

- seit 09/05 ohne KV
- Ich habe eine Kündigungsbestätigung meiner letzten KV (gesetzl) von
2005

Ich sehe dass so, da ich ja eine Kündigungsbestätigung habe und mich nicht neu versichert habe kann doch keiner von mir Geld wollen...
Oder doch? Gibts evtl andere Wege?

Vielen Dank im Vorraus!

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 26.09.2009, 18:27

Hallo,

Standardfrage: Zuletzt (also hier 2005) gesetzlich oder zuletzt privat versichert?

MfG

ratte1

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 27.09.2009, 11:29

Hallo,

letzte Kasse war eine GKV-Kasse !!!

Du muesstest dich an diese Kasse wenden dann zahlst du wahrscheinlich
ab 01.04.2007 nach - das kann teuer werden - zwischen 136,00 € und 600,00 € je Monat ist da alles möglich.

Wenn Du allerdings eine PKV-Kasse findet die dich nimmt kommst du ggf. um die Nachzahlung ab 2007 herum wenn die PKV mitspielt.

Gruß

Czauderna

seey
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Beitragvon seey » 27.09.2009, 12:16

Zur Neuaufnahme in eine private Krankenversicherung, was wahrscheinlich die günstigere Alternative für dich ist, ist ein ärztliches und zahnärtzliches Zeugniss zu erbringen. Dies ist sicher die kleinste Hürde für dich.

Aufgrund der fehlenden Vorversicherung berufen sich die meisten Krankenkassen auf die angeblich gesetzlich festgelegte Strafgebühr aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Diese beträgt ab dem 1.1.2009 pro nicht versicherten Monat 1 Monatsbeitrag.

Einzige Außnahme ist eine Krankenkasse (gerade auch Vergleichssieger im Stern in den kostengünstigen Tarifen geworden), welche auf diese Gebühr inoffiziell verzichtet. Näheres gerne per PM.

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Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 27.09.2009, 13:34

seey hat geschrieben:Aufgrund der fehlenden Vorversicherung berufen sich die meisten Krankenkassen auf die angeblich gesetzlich festgelegte Strafgebühr aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Diese beträgt ab dem 1.1.2009 pro nicht versicherten Monat 1 Monatsbeitrag.

Einzige Außnahme ist eine Krankenkasse (gerade auch Vergleichssieger im Stern in den kostengünstigen Tarifen geworden), welche auf diese Gebühr inoffiziell verzichtet. Näheres gerne per PM.


Der Beitrag strotzt ja nur vor inhaltlichen Fehler und ich persönlich würde mich nicht an Sie wenden!


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